#3 Vergütung an wirtschaftliche Entwicklung anpassen
Die Bundeszahnärztekammer richtet folgende Botschaft an die Politik:
Zahnärzte sind für zahnärztliche Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für ärztliche Leistungen an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden.
Um eine fachlich und betriebswirtschaftlich zeitgemäße GOZ bzw. GOÄ zu gewährleisten, fordert die Bundeszahnärztekammer:
• eine zeitgemäße und fachlich wie betriebswirtschaftlich stimmige Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf Basis der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) zu implementieren – auch vor dem Hintergrund der im Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhung der Tierärztegebührenordnung (GOT) um 12 Prozent,
• den Punktwert in der GOZ kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen,
• die Zahnmedizin als Teil der Medizin auch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu verankern
Das ist eine von zehn Forderungen der Bundeszahnärztekammer für die nächste Legislaturperiode, damit unser Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht wird. Mehr unter:www.bzaek.de/gp