Schwarzbuch 2017/18

Teuerster Flop: die elektronische Gesundheitskarte!

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Der Bund der Steuerzahler hat sein Schwarzbuch 2017/18 vorgestellt. Teuerster Flop: die elektronische Gesundheitskarte. Insgesamt 1,7 Milliarden Euro wurden demzufolge - in eine veraltete Technik - investiert.

"Seit 2006 gibt es sie eigentlich – und die Versicherten sowie die Heilberufe sollten eigentlich davon profitieren", sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, bei der Präsentation des neuen Schwarzbuchs in Berlin. "Doch von den anfänglichen Visionen sind lediglich Stammdaten auf der Karte übrig geblieben."

Die elektronische Gesundheitskarte ist aus unserer Sicht gescheitert!"

Bis zum Jahresende wurden laut Holznagel insgesamt 1,7 Milliarden Euro in die Karte investiert – mit dem Ergebnis, dass eine veraltete Technik zur Verfügung steht. Holznagel: "Bitter dabei ist, dass in den kommenden 5 Jahren weitere 1,5 Milliarden Euro investiert werden müssen. Dabei gibt es kostengünstige Alternativen. Die elektronische Gesundheitskarte ist aus unserer Sicht gescheitert."

Ebenfalls bisher ein Fehlschlag: die geplante E-Akte. Im Sommer 2013 hatte der Bundestag mit dem E-Government-Gesetz alle Einrichtungen des Bundes verpflichtet, bis zum Jahr 2020 die sogenannte E-Akte einzuführen. Motto: „Digital first“. Ergebnis laut Bund der Steuerzahler: "In fast 60 Prozent wird keine E-Akte geführt" - und in mehr als 70 Prozent der Bundeseinrichtungen, die eigentlich die E-Akte nutzen, bestehen keine Regelungen zum „ersetzenden Scannen“.

"Wir müssen resümieren, dass Deutschland beim E-Government hinterherhinkt!"

"Der Normenkontrollrat der Bundesregierung stellt zum Thema fest, dass E-Government in Deutschland faktisch nicht existiert. Gleichwohl geben öffentliche Einrichtungen jährlich zwischen 21 und 23 Milliarden Euro für Informationstechnik aus", rügt Holzhagel. "Wir müssen resümieren, dass Deutschland beim E-Government hinterherhinkt": Im Vergleich zu den anderen EU-Staaten liege Deutschland nur auf Platz 20.

Das Problem: die "hybride Aktenführung" - also das Überführen der Akten in eine gescannte oder digitalisierte Form. Laut Bund der Steuerzahler werden die Akten gleichzeitig in Papierform aufbewahrt und vorgehalten - denn die Gesetze und Vorschriften sind demnach immer noch so, dass im Zweifelsfall die Papierakte herangezogen werden muss. "Nach wie vor fehlt es an einem Regelwerk, das die Digitalisierung und den Einsatz unter der Maßgabe „Digital first“ regelt", kritisiert daher Holznagel.

Nach wie vor setzt man auf Insellösungen

Aber auch in der Steuer- und Sozialversicherungsverwaltung gebe es eine lange Liste von Pleiten, Pech und Pannen:  So musste der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) mit Investitionen von gut 32 Millionen Euro komplett eingestellt werden. Auch die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens sei viel zu spät und zu teuer erfolgt. Der geplante einheitliche Softwareverbund in der Steuerverwaltung werde nicht nur viel zu viel kosten, sondern auch schlecht verwaltet. Abstimmungsprozesse unter den Ländern gebe es kaum, nach wie vor werde auf Insellösungen Wert gelegt.

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