KZBV zur Verbändeanhörung zum GVSG

„Chance für reale Verbesserung der Patientenversorgung jetzt nutzen!“

mg
Politik
Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) findet Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, erneut klare Worte.

„Das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz ist vielleicht die letzte Chance für die Ampelkoalition, das Ruder noch einmal in Richtung einer präventionsorientierten und hochwertigen Patientenversorgung herumzureißen. Der bisherige Gesetzentwurf geht jedoch an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei", erklärt Hendges. „Daher muss unbedingt gesetzlich geregelt werden, dass die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort extrabudgetär vergütet werden, um wenigstens die schlimmsten Folgen für die Patientinnen und Patienten abzufedern und hohe Folgekosten zu vermeiden.“

Denn Parodontitis nehme Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatische Erkrankungen und stehe unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus, erinnert die KZBV. Hendges: „Zudem sieht das GVSG trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Lauterbach bislang keine Regulierung von versorgungsfremden Investoren-MVZ vor. Auch hiervon gehen erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung aus. Um dem entgegenzutreten, brauchen wir endlich zeitnah eine gesetzlich verankerte räumliche und vor allem fachliche Gründungsbeschränkung von iMVZ.“

Das GVSG lasse weiterhin Regelungen vermissen, um die dringend notwendige Entbürokratisierung im Gesundheitswesen wirksam an-zugehen, führt der KZBV-Chef weiter aus. Nur so hätten die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen wieder die angemessene Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, die Patientenbehandlung. „Unsere Vorschläge für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des GVSG liegen auf dem Tisch“, sagte er. „Es ist höchste Zeit, dass die Politik auf die Expertise der Selbstverwaltung setzt und uns in die Fortentwicklung des Gesundheitswesens einbezieht.“

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