Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Inklusiver Zahnputzplan bei kognitiven Beeinträchtigungen

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Zahnmedizin
Ein interaktiver Zahnputzplan, der individuell erstellt wird und mit Symbolen arbeitet, soll Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bei der Mundpflege unterstützen.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat ein neues Serviceangebot: den Inklusiven Zahnputzplan für Menschen mit kognitiven Entwicklungsstörungen oder Menschen, die sich lautsprachlich nicht ausdrücken können. Dr. Guido Elsäßer, Referent für Inklusive Zahnmedizin der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, hat den Plan entwickelt, mit dem die individuell festgelegten Mundpflegemaßnahmen für Patientinnen und Patienten mit Behinderung veranschaulicht werden können.

Putzplan wird individuell zusammen mit Betroffenen erstellt

Der Zahnputzplan arbeitet mit METACOM-Symbolen, die deutschlandweit bekannt und in der unterstützten Kommunikation weit verbreitet sind. Es gibt inzwischen mehr als 1.700 Symbole. Sie wurden von Annette Kitzinger entwickelt. Zahnärzte sowie Pflegekräfte sollen den Interaktiven Zahnputzplan gemeinsam mit Betroffenen erstellen. Wann, Wer, Was, Womit und Was ist sonst noch wichtig? Diese Angaben können individuell in einer Online-Maske eingegeben werden. Auf der Grundlage dieser Eingaben wird der Inklusive Zahnputzplan dann mit mit den -Symbolen als PDF generiert.

Zur Veranschaulichung der festgelegten individuellen Mundpflegemaßnahmen für Personen mit Pflegebedarf hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vor einigen Jahren bereits die „Pflegeampel“ entwickelt. Sie zeigt, ob eine Person noch selbst ihre Zahn- und Zahnersatzpflege übernehmen kann, ob sie Unterstützung benötigt oder ob die Mundhygienemaßnahmen von einer pflegenden Person übernommen werden müssen. In vielen Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg und in Deutschland ist die Pflegeampel inzwischen ein bewährtes Tool.

In der Behindertenhilfe konnte sich die Pflegeampel nicht durchsetzen, weil das Ampel-Modell für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu abstrakt, zu unverständlich und zu defizitorientiert ist. „Eine Arbeitsanweisung für das Pflegepersonal ohne Einbeziehung der Betroffenen selbst ist kein inklusiver Ansatz“, berichtet Elsäßer, der sich auf die Behandlung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert hat.

Hier gelangen Sie zum interaktiven Tool der Landeszahnärztekammer.

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