Gastkommentar

Zuviel zu zahlen

Die Anhebung der GKVVersicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung, jüngst Vorschlag der Bundesgesundheitsministerin, ist nur die Spitze eines Eisbergs an neuen Forderungen mit fatalen Folgen für Versicherte und Arbeitgeber, meint Gastkommentator Rainer Vollmer.

Bisher hieß es immer von verantwortlicher politischer Seite, dass dieses Gesundheitswesen nicht mehr Geld benötige, sondern dass die Wirtschaftlichkeit gefördert werden müsse. Offensichtlich sind diese Phrasen inzwischen durch das politisch verursachte Defizit von sechs Milliarden Mark in der GKV überholt.

Wenn es so finanziell brennt, kommen Politiker auf die abstrusesten Ideen, wie sie Milliarden Mark herbeischaffen können. Die letzte kommt – in alter sozialdemokratischer Tradition – von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Sie meint, es wäre sinnvoll, die Versicherungspflichtgrenze in der GKV anzuheben, nämlich auf das Niveau der Rentenversicherung (die Versicherungspflichtgrenze, derzeit identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze, liegt bei den Krankenkassen 25 Prozent unterhalb der Renten-Beitragsbemessungsgrenze). Damit könnte der Wechsel zur privaten Krankenversicherung eingedämmt werden, wird kolportiert. Das hört sich gut an, wird aber nicht alles sein, was auf den unbedarften Bürger und Versicherten zukommt.

Denn die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Regina Schmidt-Zadel, hat eine weitere Forderung nachgeschoben, die aufdeckt, was die Ministerin tatsächlich will: Die Beitragsbemessungsgrenze sollte ebenfalls angehoben werden. Das hätte dann wirklich eine Wirkung, die fatal wäre. Was zu beweisen ist.

• Die Beiträge der derzeit noch freiwillig Versicherten – etwa sechs Millionen in der Krankenversicherung – würden noch einmal steigen. Und damit natürlich auch die der Arbeitgeber. Bis zu 1890 Euro müssten die Versicherten und Arbeitgeber – damit auch Zahnärzte für ihre Angestellten – im Jahr mehr bezahlen. Insgesamt könnten bis zu zehn Milliarden Euro mehr in die Kassen der Krankenkassen fließen. Aber: Wo bleibt die Lohnnebenkosten-Entlastung, Herr Bundeskanzler?

• Das politische Getöse, die gesamte Sozialversicherungs- Belastung auf unter 40 Prozent zu senken, würde sich als politischer Flop herausstellen.

• Der Wettbewerb mit der privaten Krankenversicherung wäre weiter zurückgeschraubt.

• Schließlich würden sich die Versicherten mehr als ausgenutzt fühlen. Sie bekommen für ihr Mehr an Beiträgen außer beim Krankengeld keine zusätzlichen Leistungen. Hier wird eindeutig die Solidarität überstrapaziert mit der Folge, dass es Ausnutzungsstrategien der Versicherten bei den Kassen geben wird. Der gesellschaftliche Konsens ginge sprichwörtlich zum Teufel.

Dabei greifen die Regierungen – auch die Vorgängerregierungen unter Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl – ohnehin schon ungeniert in die Taschen der freiwillig Versicherten und der Arbeitgeber. Allerdings mit einem ganz besonderen Effekt: Es weiß keiner, dass er tatsächlich zu viel zahlt.

Die obskure mathematische Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen ist zwar von 1200 (Mark) auf 600 (Euro) geändert worden, das Ergebnis ist das gleiche: Freiwillig Versicherte und Arbeitgeber zahlen in allen Zweigen der Sozialversicherung in 2002 rund 700 Millionen Mark zu viel. Weil die Beitragsbemessungsgrenzen trickreich, aber legal zu hoch angesetzt wurden. Für die Beamten des Arbeitsministeriums ist es Routine, was sie für die entsprechende Rechtsverordnung des Arbeitsministers ausrechnen. Nach dem Olympischen Motto: zu viel, zu hoch, zu weit, um mehr Geld ins System zu bringen.

Ursache für die absurde Berechnung ist der Paragraph 159 des Sozialgesetzbuches VI – erstaunlicherweise ist dieser in den meisten SGB-Handbüchern nicht aufgeführt. Danach ergibt sich für 2002 folgende Berechnung:

• Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze 2001 wird mit der Steigerungsrate des durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens aus 2000 erhöht (1,4 Prozent im Westen). Das macht eine Grenze von 103 696,18 Mark aus, oder 53 019,01 Euro. Diese wird durch 600 – wegen des Euros, früher wurde durch 1200 – geteilt. Das macht 89,60 Euro, aufgerundet 90 Euro, die wiederum mit 600 multipliziert werden. Daraus ergibt sich eine Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitslosen- und Rentenversicherung von 54 000 Euro.

• In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze bei 75 Prozent der Grenze für die Rentenversicherung: Also bei 40 500 Euro und damit um 180 Euro zu hoch. Es ist leicht auszurechnen, was die rund sechs Millionen freiwillig Versicherten und ihre Arbeitgeber zu viel zahlen müssen: 693 Millionen Mark oder 354,6 Millionen Euro, gäbe es die „Formel 600“ nicht. Die Berechnungen gelten – mit anderen Werten – auch für Ostdeutschland.

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