Kein Kostendruck auf PKV
Bundesweit werden bei gut 500 teilnehmenden Zahnärzten sämtliche GOZ/GOÄ-Positionen mit Häufigkeit, Multiplikator und Betrag sowie die auflaufenden Material- und Laborkosten, getrennt nach Praxislabor und gewerblichem Labor, erfasst. Um eine größtmögliche Auswertbarkeit des Datenmaterials zu gewährleisten, wird dieses um soziodemographische Daten, wie Alter, Geschlecht, Praxisorganisation, Kammerbereich und Anteil der Privatpatienten, ergänzt. Die Kombination der Erhebungsdaten stellt eine Erkenntnisquelle dar, die auch zukünftigen Anforderungen gewachsen sein wird.
Im Berichtszeitraum nahmen wiederum rund 500 Zahnärzte an der Erhebung teil. Die Zahnärzte übersenden dem Datentreuhänder der Bundeszahnärztekammer anonymisierte Disketten, auf denen ihre Liquidationen nach GOZ umfassend enthalten sind. Dadurch werden nicht nur – wie bei der jährlichen PKV-Stichprobe – einzelne Rechnungen der Zahnärzte stichprobenartig herausgezogen, sondern alle Rechnungen fließen in die Auswertung ein, so dass ein realistisches Abbild über die gesamte Breite des zahnärztlichen Liquidationsgeschehens entsteht. Dies auch und gerade, weil insgesamt rund 84 000 erfasste Liquidationen eine erfreulich große Basis darstellen.
Rechnungsbetrag
Nach dem Rechenschaftsbericht des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV Verband) für das Jahr 2001 stiegen die ausgezahlten Versicherungsleistungen (einschließlich Schadenregulierungskosten) in der Krankenversicherung um rund 6,3 Prozent. Dieser Anstieg sei – so der PKV-Verband – nur zu einem geringen Teil auf den Bestandszuwachs zurückzuführen, der größere Teil resultiere aus Kostenerhöhungen.
Bei Zahnbehandlung und -ersatz ergab sich danach eine Steigerung von 5,0 Prozent, aufgegliedert in Zahnbehandlungen mit einem Anstieg von 4,1 Prozent, Zahnersatz mit einer Steigerung von 5,3 Prozent und Kieferorthopädie mit 8,6 Prozent Steigerung.
Der durch die GOZ-Analyse ermittelte durchschnittliche Rechnungsbetrag für das zahnärztliche Honorar einschließlich Material- und Laborkosten ist von 674 DM im Jahre 2000 auf lediglich 682 DM im Jahre 2001, also um rund 1,2 Prozent, gestiegen. Verändertes Liquidationsverhalten der Zahnärzte, das sich im Rechnungsbetrag niedergeschlagen hätte, kann mithin für die vom PKV-Verband festgestellte Kostensteigerung nicht verantwortlich gemacht werden. Vielmehr müssten weitere Faktoren, wie insbesondere die Mengenentwicklung, berücksichtigt werden, um die Kostenentwicklungen zu bewerten.
Steigerungssatz
Zurückgehend auf einen Beschluss der Bundesversammlung aus dem Jahre 1993 ermittelt die Bundeszahnärztekammer in regelmäßigen Abständen den GOZ-Punktwert, der unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung für die Zahnarztpraxis erforderlich wäre. Ausgangspunkt ist § 5 Abs. 1 Satz 3 der GOZ, mit dem der Punktwert zum 1. Januar 1988 auf elf Pfennig, beziehungsweise heute 5,62421 Cent festgesetzt wurde.
In der Gesetzesbegründung wird hierzu festgehalten: „Dem Punktwert (kommt)... die Funktion zu, den Wert der Punktzahlen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen zu bestimmen... Der Punktwert wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit überprüft und je nach Datenlage eventuell nach oben oder nach unten angepasst werden müssen.“
Basis der Berechnungen bildet danach das allgemeine Preisniveau bei Dienstleistungen im Jahre 1987/1988. Vergleicht man diesen Wert mit dem Index für Dienstleistungspreise im Jahre 2001, ergibt sich folgendes Bild: In der Zeit von 1988 bis 2001 sind die Preise für Dienstleistungen und Reparaturen um 44,7 Prozentpunkte gestiegen. Bezieht man diese Preissteigerung auf den GOZ-Punktwert von elf Pfennig, so müsste dieser im Jahre 2001 nach dem in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers bereits 15,92 Pfennig betragen haben. Wollte man die versäumte Punktwertanpassung über den Steigerungssatz abfangen, müsste vom Zahnarzt beispielsweise statt des 2,3fachen Gebührensatzes ein Faktor von 3,3 angesetzt werden.
Anders ausgedrückt: Im Verhältnis zur Preisentwicklung bei Dienstleistungen sank der Punktwert real auf 7,6 Pfennig, der Zahnarzt erbrachte also eigentlich im Jahre 2001 die gleiche Leistung für 69 Prozent der angemessenen Vergütung.
Die Ausschöpfung des dem Zahnarzt zur Verfügung stehenden Gebührenrahmens bedarf daher einer näheren Betrachtung.
83,9 Prozent der Leistungspositionen werden mit einem Steigerungssatz von 2,3 oder darunter abgerechnet. Im Jahre 1999 waren dies noch 85,7 Prozent, im Jahr 2000 84,8 Prozent. Es wird deutlich, dass sich – wenn auch nur zögerlich – Widerstand gegen den von den Erstattern PKV und Beihilfe ausgelösten Druck auf Seiten der Zahnärzte regt. 16,1 Prozent der Leistungspositionen, bezogen auf die Anzahl der Leistungen, wurden mit einem die Begründungsschwelle übersteigenden Satz abgerechnet (Vorjahre: 14,3 Prozent im Jahre 1999 und 15,2 Prozent im Jahre 2000). Dies entspricht immerhin 35,1 Prozent des Honorarvolumens.
Im Jahresdurchschnitt 2001 liegt der Steigerungssatz für alle persönlichen Leistungen bei durchschnittlich 2,50 , nachdem er 1999 und 2000 bei 2,47 lag. Medizinischtechnische Leistungen werden durchschnittlich mit einem Steigerungssatz von 1,83 (Vorjahre: 1,82) berechnet.
Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der GOZ-Analyse teilnehmen und dadurch ermöglichen, dass die GOZ-Analyse eine wissenschaftlich fundierte Argumentationshilfe für den Berufsstand darstellt.
Die Ermittlung und Analyse eigener GOZAbrechnungsdaten ist von größter standespolitischer Bedeutung. Von daher bitten wir Sie: Beteiligen Sie sich im eigenen Interesse an der GOZ-Analyse! Der Aufwand in der Praxis ist gering – der Nutzen für den Berufsstand ist groß.
Dr. Otto W. MüllerPräsident der LZK Rheinland-PfalzFrauenlobplatz 255118 Mainz
Besuchen Sie uns auf der Internet-Seite www.bzaek.de unter der Rubrik Zahnärzte .
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Multiplikatoren und Rechnungsbetrag
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Privatversicherte
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H ufigkeitsverteilung der Multiplikatoren (pers nliche und med. technische Leistungen)
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GOZ-Analyse GOZ-Analyse GOZ-Analyse
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Jahr 2001 Jahr 2000 Jahr 1999
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bez glich der Anzahl der Leistungen*
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< 2,3 9,3 %
10,0 %
9,4 %
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= 2,3 74,6 %
74,8 %
76,3 %
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> 2,3 und < 3,5 9,6 %
9,1 %
9,0 %
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= 3,5 5,9 %
5,7 %
5,2 %
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> 3,5 0,6 %
0,4 %
0,1 %
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bez glich des Honorarvolumens*
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< 2,3 5,8 %
6,2 %
5,6 %
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= 2,3 59,1 %
60,9 %
61,8 %
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> 2,3 und < 3,5 17,6 %
18,1 %
18,9 %
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= 3,5 15,9 %
13,7 %
12,8 %
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> 3,5 1,6 %
1,1 %
0,9 %
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* 2,3-fach: 2,3fach bzw. 1,8fach bzw. 1,15fach
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3,5-fach: 3,5fach bzw. 2,5fach bzw. 1,3fach
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durchschnittl. Rechnungsbetrag 682 DM
674 DM
672 DM
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(Honorar und Mat.- u. Laborkosten)
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durchschnittl. Multiplikator
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persönliche Leistungen 2,50
2,47
2,47
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med. techn. leistungen 1,83
1,82
1,82
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