Das Röpak-Verfahren
Das Surpak Verfahren aus den USA, welches man dort schon einige Jahre mit Erfolg praktizierte, gab mir dazu den Anlass.
Das hochinteressierte „Bundesministerium für Gesundheitswesen“ sorgte für die Finanzierung. Die postalischen Kosten übernahmen die Zahnärztekammern.
Vom Ergebnis wurden geringere Auflagen für die Praxis erhofft.
Der Röpak-Film gestattet differenzierte Aussagen über die Strahlensicherheit der Röntgengeräte und zwar durch (Abbildung 1):
a)Felddurchmesser an der Tubusspitze
b)Zentrierung des Tubus, Homogenität des ausgestrahlten Feldes
c)Störstrahlung außerhalb des ausgeblendeten Feldes
d)Dosis pro Aufnahme
e)Strahlenqualität
Beim Filmmaterial zeigte sich durch Schwärzungskurven der mangelhafte Härtefaktor, bei der Feldgröße ergaben sich von „normal“ sechs Zentimeter und „zu groß mit Störstrahlung“ sowie verschiedene schlechte Zentrierungen.
Die Dosisverhältnisse sind im linearen Teil der genannten Schwärzungskurven konstant. Aus den vier Filterfeldern der Schwärzungswerte ist dann eine Dosisangabe möglich (Abbildung 2).
Das Auswertungsresultat wurde dem Zahnarzt mitgeteilt.
Das Gesamtergebnis erhielten die „Arbeitsgemeinschaft für Röntgenologie“ und schließlich auch die Industrie.
Die Resultate brachten in der danach in Kraft tretenden neuen Röntgenverordnung für die zahnärztliche Praxis die erwünschten Vorteile durch die Reduzierung der Leistungsangaben.
Und in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“ von 1969 wurden unter Hinweis auf Röpak die besonderen Aufgaben für die zahnärztliche Helferin dargestellt.
Professor Dr. E. SonnabendJunkersstraße 2182131 Gauting
Literatur:1. Dtsch. Zahnärztl. Z. 25. 577-585 (1970)2. U.S. Department of Health, Education andWelfare: Dental Surpak Summary Report(Wash) 68,11 (1968)