Rente wird weniger
Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist darauf hin, dass Kurzarbeit sich sowohl auf das auszuzahlende Gehalt als auch auf die Höhe der späteren Rente auswirkt. Da auch Bezieher von Kurzarbeitergeld rentenversicherungspflichtig sind, werden die Beiträge während dieser Zeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten, also reduzierten Verdienstes gezahlt und paritätisch von Versichertem und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge auf der Basis von 80 Prozent der Gehaltskürzung. Entsprechend sind betroffene Arbeitnehmer in dieser Zeit zwar abgesichert, die niedrigeren Beiträge mindern aber – wenn auch nur geringfügig – die spätere Rentenhöhe.