Leitartikel

Kein Kuhhandel

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

unsere Kritik an dem GOZ-Referentenentwurf des BMG hat zum Angebot eines Abgleichs zwischen den unterschiedlichen Rechnungsansätzen der Honorarreform geführt. Auf den ersten Blick ist das ein Erfolg. Aber Vorsicht ist angebracht: Die Frage, ob der sprichwörtliche „Spatz in der Hand“ in Sachen GOZ-Novelle vielleicht besser ist als „die Taube auf dem Dach“, ist programmierter Teil der ministeriellen Strategie.

Ulla Schmidt wird mit Freude die aus einzelnen Ecken der Zahnärzteschaft aufkeimende Bereitschaft verfolgt haben, dass es besser sei, das vorliegende Angebot des Verordnungsgebers anzunehmen. Das Argument, eine Erhöhung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens um 0,03 Prozent – und etwas mehr – sei besser als nichts, spielt dem BMG direkt in die Hände. Den ausgelegten Köder jetzt zu schlucken, wäre eine willfährige Erfüllung des Planes. Wir Zahnärzte sollten diesem Anreiz nicht Folge leisten. Das Gezerre bei den Ärzten um das systemisch letztendlich unzureichende Honorargeschenk sollte uns allen als Anschauung reichen, ähnliche Fehler nicht zu wiederholen.

Deshalb haben wir nach weiter gefasster Analyse der so unterschiedlichen Ansätze von Gesetzgeber, unserem Vertragskontrahenten PKV und uns Zahnärzten unser klares „Nein“ zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neue GOZ in einem gemeinsamen Votum des Berufsstandes bekräftigt. BZÄK, KZBV, DGZMK und auch der Freie Verband haben noch einmal auf die grundlegenden Fehler und die damit verbundenen Gefahren des Referentenentwurfs hingewiesen.

In den Konsequenzen geht es um viel mehr als „nur“ unzureichende Honorare. Der angebotene „Spatz in der Hand“ öffnet einer Systematik Tür und Tor, die das so dringend benötigte Freifeld der privaten Gebührenordnung strukturell Richtung GKV-Niveau einebnet. Wer sich hier mit einer zusätzlich angebotenen Korrektur des Punktwertes und einer eventuellen Abschaffung des Vorschlags zur Schaffung einer sogenannten Öffnungsklausel für die PKV zufrieden gibt und schon heute durch vorbereitende Schulungsmaßnahmen einer noch nicht verabschiedeten Lösung zu erkennen gibt, dass er bereit ist, seinen Frieden mit diesem unzulänglichen Angebot zu machen, akzeptiert vorschnell ganz neue Abhängigkeiten.

Die GOZ muss eine Honorarform bleiben, die keiner Budgetierung und damit keiner Mengenbegrenzung unterliegt. Sie dient ausdrücklich dazu, die Interessen von Zahnärzten und Patienten auszugleichen. Der Multiplikator der GOZ soll die Umstände der Behandlung abbilden, soll sogar dazu dienen, regionale Versorgungs- und Kostenunterschiede ausgleichen zu können.

Wir dürfen eines nicht vergessen: Die GOZ ist, auch wenn sie seit über 20 Jahren nicht mehr den Erfordernissen angepasst wurde, mehr als nur eine ausgleichende Vergütungsmaschinerie zur Kompensation unzureichender GKV-Vergütungen. Sie ist das letzte Stück Freiheit von Arzt und Patient, das vor einem allein durch Spardenken geprägten Einheitssystem bewahrt.

Sollten wir uns jetzt, wie von einzelnen Kollegen aus Angst vor einer „Null-Runde“ vorgeschlagen, auf einen Abgleich der unterschiedlichen Rechnungsansätze von Gesetzgeber, PKV und unseren fundierten HOZ-Berechnungen einlassen, ist das allenfalls ein Nachholen dessen, wozu das Ministerium ohnehin verpflichtet ist.

Aber der Preis, den wir zu zahlen hätten, wäre immens. Auf dieses unzulässige Diktat einzugehen, drängt uns in einen Kuhhandel, dessen Konsequenzen viel schlimmer wären als weitere Jahre mit Status quo: Mit den hier abgestützten Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Vergütungssysteme wäre die Wahlfreiheit der Versicherten zwischen PKV und GKV mittelfristig nur noch Makulatur längst nivellierter Vereinheitlichung.

Der „Griff nach dem Spatz“ erfordert einen Schritt, den wir nicht gehen dürfen: Er führt in den Käfig weit größerer staatlicher Reglementierung. Wir müssen alles tun, gerade das zu vermeiden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.