Leitartikel

Unstrittiges

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sich wünscht, seine Gesundheitspolitik werde großes Wahlkampfthema, liegt auf der Hand. Es war ja auch das Gesundheitsressort, mit dem die FDP in der Koalition Punkte sammeln konnte. Auch die CDU/CSU-Gesundheitspolitiker werden ihren Anteil an der zweifellos positiven Bilanz der Regierungskoalition deutlich machen. Und die derzeitige Opposition wird die vermeintlichen Fehlentwicklungen und Fehlleistungen brandmarken und „ihre“ Bürgerversicherung als das Nonplusultra darstellen.

Natürlich positioniert sich auch die Zahnärzteschaft in diesem Wahljahr. Die KZBV hat mit der „Agenda Mundgesundheit“ Grundsätze und Strategien für eine präventionsorientierte vertragszahnärztliche Versorgung vorgelegt, die BZÄK hat themen-orientierte Memoranden erarbeitet.

Nicht ohne Grund, auch nicht ohne Kalkül, stellt die KZBV mit der Agenda Mundgesundheit die präventive Betreuung unserer Patienten in den Mittelpunkt. Nicht nur auf Veranstaltungen wie dem Neujahrsempfang von BZÄK und KZBV anerkennen die Politiker unsere Leistungen und Erfolge in der Prävention. Ist dieses öffentliche Lob mehr als eine höfliche Fensterrede bei einem offiziellen „Nett-Termin“, wird daraus ein gesundheitspolitischer Auftrag. Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte können zwar stolz sein auf das anerkannt Erreichte, doch wir benennen auch die noch offenen Baustellen:

Bei der Einführung der Kinderuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr hatte der Gesetzgeber seinerzeit bei den „ Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten“ Ärzten und Zahnärzten die Leistungserbringung ermöglicht. Bei der Umsetzung hatten sich Ärzte und Zahnärzte darauf verständigt, dass diese Untersuchungen bis zum 30. Lebensmonat von den (Kinder-)Ärzten vorgenommen werden, anschließend die Zahnärzteschaft die Betreuung übernimmt.

Nun zeigen sich schon bei Kleinkindern wieder vermehrt kariöse Läsionen. Hier ist Handlungsbedarf! Es ist – das sei ausdrücklich festgestellt – keine Schuldzuweisung an die ärztlichen Kollegen. Aber offenkundig und wohl auch unstrittig ist, das hier Know-how und Equipment besser bei uns Zahnärzten verortet sind. Konsequent und für den Gesetzgeber ein Leichtes: im § 26 SGB V diesen zahnärztlichen Präventionsbereich auch nur den Zahnärzten zuzuordnen.

Alle noch so guten Präventionskonzepte müssen scheitern, wenn die Zugänge versperrt bleiben. Wir wissen, dass es eine wachsende Schieflage in der Kariesverteilung bei Kindern und Jugendlichen gibt. Bei den Zwölfjährigen tragen rund zehn Prozent der Kinder über 60 Prozent der Karieslast. Diese Risikogruppe, die sich vor allem aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund rekrutiert, profitiert nicht in gleichem Maß von der Verbesserung wie der Bevölkerungsdurchschnitt. Doch dieser familiäre Hintergrund macht es nicht nur uns schwer: Wohlfahrtsverbände und Sozialarbeiter der Kommunen machen unstrittig dieselben Erfahrungen. Wir brauchen hier eine neue Kultur der Zusammenarbeit.

Es war einmal der ehemalige Bundeskanzler Schröder, der (sinngemäß) äußerte, man könne den sozialen Status der Bevölkerung an den Zähnen erkennen. Für die ganz große Mehrheit der Bevölkerung ist ein Versorgungsgrad gesichert, der – selbst in der Regelversorgung – weit über dem europäischen Durchschnitt liegt. Wenn die Gesellschaft nicht will, dass Gerhard Schröder doch noch irgendwann einmal bestätigt wird, dann müssen wir bei den Kleinkindern und Jugendlichen beginnen.

Die dritte Herausforderung – die Betreuung der älteren und pflegebedürftigen Mitbürger – nehmen Politik und Zahnärzteschaft inzwischen gemeinsam an. Aber es fehlt ein Erfolg versprechendes Präventionsmanagement, wie wir es aus der Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche kennen. Es kann doch nicht sein, dass die Heimleitung eines Alten- oder Pflegeheims bei einer Neuaufnahme über einen Diabetes, über ein Gaukom und über Blutgerinnungshemmer informiert ist, aber keinen Schimmer davon hat, wie es in der Mundhöhle aussieht!

Drei Bereiche mit nicht nur berufsethischen Verpflichtungen. Hier ist unstrittig die Gesundheitspolitik gefordert. Es geht hier nicht um das Überwinden ideologischer Barrieren, um neue Geschäftsmodelle für die Zahnärzteschaft. Hier geht es um Ver-antwortung. Sie zu übernehmen, ist allein schon anständig. Unstrittig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender der KZBV

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