Barrieren im Gesundheitswesen

Eine Großbaustelle

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Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung fördern den Abbau von Barrieren in der zahnmedizinischen Praxis. Dass es beiden Organisationen um weit mehr als nur um die Beseitigung baulicher Hindernisse geht, verdeutlichen der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer (KZBV) und BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich (BZÄK).

Herr Dr. Eßer, warum ist Menschen mit Handicap in Deutschland der Zugang zu bedarfsgerechten zahnmedizinischen Leistungen bisher versperrt?

Eßer:

Das liegt an der bisherigen Systematik des GKV-Leistungskatalogs. Er fußt auf drei Annahmen: Erstens geht er davon aus, dass jeder Erwachsene selbstverantwortlich Mundhygiene betreiben und so sein Erkrankungsrisiko minimieren kann. Zweitens wird vorausgesetzt, dass er aus eigener Kraft und Entscheidung regelmäßig eine Zahnarzt- praxis zur Vorsorge und Therapie aufsuchen kann. Und drittens impliziert er, dass ein Patient bei der Behandlung mit dem Zahnarzt kooperieren kann.

Der Katalog basiert also auf dem Grundprinzip Eigenverantwortung. Diese Systematik funktioniert hervorragend für Erwachsene ohne Einschränkungen. Aber viele Menschen mit Behinderung und auch die vielen immobilen Älteren und Pflegebedürftigen in Deutschland erfüllen diese Voraussetzungen nicht oder nicht ganz. Ihnen ist der Zugang zu bedarfsgerechten Leistungen versperrt. Das ist sozial ungerecht – das Grundprinzip Eigenverantwortung funktioniert hier nicht, und das muss durch solidarische Maßnahmen ausgeglichen werden.

Sie sprechen mit Blick auf den Barrierebegriff auch von einer „gesetzgeberischen Barriere“. Was meinen Sie damit konkret?

Eßer:

Wer keine eigenverantwortliche Mundhygiene durchführen kann, Schwierigkeiten hat, eine Praxis aufzusuchen oder nicht kooperationsfähig bei der Behandlung ist, hat nicht nur Probleme, die Leistungen abzurufen, die ihm laut Gesetz zustehen. Er hat aufgrund der Einschränkungen einen zusätzlichen präventiven Betreuungsbedarf, der ihm laut Gesetz bisher gar nicht zugestanden wird. Er steht also vor einer doppelten, nämlich auch einer Zugangs- barriere, die nur der Gesetzgeber beseitigen kann.

Welche Bausteine aus dem Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ sollten schnellstmöglich umgesetzt werden?

Eßer:

Der besondere Präventionsbedarf von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen bleibt trotz erster gesetzgeberischer Schritte, die die zugehende Betreuung verbessern helfen, weiterhin unberücksichtigt. Menschen, die nicht selbst für Ihre Mundpflege sorgen können, müssen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bedarfsgerechte Angebote erhalten, die sie zuzahlungsfrei in Anspruch nehmen können. Deswegen muss schnellstmöglich ein systematisches Präventionsmanagement in den Bema integriert werden. Ich hoffe sehr, dass die neue Bundesregierung die Arbeit am „liegen gebliebenen“ Präventionsgesetz zügig wieder aufnimmt, und den besonderen Anspruch von alten und pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung unserem Vorschlag folgend gesetzlich verankert.

Auf der Grundlage unserer beispielhaften Erfolge bei der Verbesserung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen, die im Wesentlichen durch Einführung von Individual- und gruppenprophylaktischen Leistungen in den Leistungskatalog der GKV auf den Weg gebracht wurden, sollten auch diese Menschen zukünftig in vollem Umfang an der hervorragenden zahnmedizinischen Versorgung teilhaben können. Dort, wo Eigenverantwortung nicht wahrgenommen werden kann, ist der Gesetzgeber gefordert, die erforderlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen, damit alle Menschen ohne Diskriminierung behandelt werden können.

Herr Prof. Oesterreich, Sie haben auf der Tagung „Barrieren abbauen“ gesagt, es gebe keinen Grund, ab einem bestimmten Alter eine Zäsur bei der Prävention zu machen. Was bedeutet das für die zahnmedizinische Versorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens?

Oesterreich:

Das Alter ist eine versicherungsrechtliche Grenze, jedoch keinesfalls eine bedarfsgerechte. Wir wissen, dass die zahnmedizinische Prävention erfolgreich ist. Gleichzeitig partizipieren Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige nicht in gleichem Maße von der guten Versorgung, sondern haben einen deutlich schlechteren Mundgesundheitszustand. In einer Gesellschaft längeren Lebens ist es deshalb erforderlich, Menschen, die nur eingeschränkt an der zahnmedizinischen Versorgung teilnehmen können und oftmals auf Unterstützung bei der eigenen Mundhygiene zwingend angewiesen sind, Prävention im Gesundheitssystem gezielt zukommen zu lassen. Prävention ist der Schlüssel zur gesundheitlichen Chancengleichheit. Bestehende Regelungen in der Sozialgesetzgebung stehen einer adäquaten Versorgung entgegen.

Barriereabbau ist ein weites Feld. Wie kann sich ein Praxisteam bereits kurzfristig auf die spezifischen Belange von Menschen mit Handicap ausrichten?

Oesterreich:

Barriereabbau wird viel zu oft allein auf die Beseitigung baulicher Hürden reduziert. Dabei ist Barrierefreiheit viel umfassender zu interpretieren. Es geht vor allem um den Abbau mentaler Barrieren in unseren Köpfen und die wertschätzende Einstellung und offene Haltung.

Auch unser zahnärztliches Fachwissen und unsere Handlungskompetenzen, besonders kommunikativer Art im Umgang mit Menschen mit Behinderung, sind von großer Bedeutung bei der Überwindung von sogenannten Barrieren. Konkret für das Praxisteam heißt das, sich Menschen mit Behinderung gezielt und mit Empathie zuzuwenden, sie zu unterstützen, aber auch ihre Entscheidungen zu akzeptieren. Dabei gilt es, sie klar und verständlich aufzuklären, und sie in die Behandlung intensiv einzubeziehen.

Sie plädieren also für eine mehrdimensionale Betrachtung. Um welche Formen von Barrieren geht es Ihnen speziell?

Oesterreich:

Neben dem Abbau von mentalen Barrieren in unseren Köpfen selbst, muss der Berufsstand zum Impuls- und Ideengeber für Projekte, die barrierefreies Denken und Handeln gesellschaftsfähig machen, werden. Insbesondere die Vernetzung mit anderen Berufsgruppen wie den Ärzten aber auch aus der Pflege und Altenhilfe ist notwendig, um Barrieren abzubauen.

Natürlich gilt es, den Berufsstand selbst sowie das gesamte Team im Rahmen der Aus- und Fortbildung auf die spezifischen Belange dieser Bevölkerungsgruppen auszurichten. Gesundheitspolitisch hat der Berufsstand mit seinem Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ wichtige Signale gesetzt, die auch in der Gesundheitspolitik mit ersten Schritten Berücksichtigung fand. Zudem war die gemeinsame Veranstaltung von Ärzten und Zahnärzten „Barrieren abbauen – Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft“ ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu diesem Ziel.

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