Hauptsache rundum gut versorgt
„Es geht um die Qualität und die Sicherstellung der Patientenversorgung – sowohl flächendeckend und wohnortnah als auch bezogen auf die Risikogruppen“, veranschaulichte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer mit Verweis auf Gespräche mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Der zahnärztliche Berufsstand sei in der Patientenversorgung insgesamt nach wie vor sehr gut aufgestellt. Eßer: „Deshalb wenden wir uns jetzt mit unseren Vorschlägen verstärkt den Risikogruppen zu.“
Die Konzepte sind bekannt
Inzwischen seien die Präventionskonzepte zur Vermeidung frühkindlicher Karies und zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde in der Politik nicht nur angekommen, sondern dort auch im Detail bekannt. „Wir erhalten unisono breite Anerkennung dafür, dass wir die Mundgesundheit in Deutschland in den letzten Jahren signifikant verbessert haben“, berichtete er. „An diese Erfolge wollen wir mit unseren Konzepten zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde und zur Bekämpfung von ECC anknüpfen.“
Tür zu mehr Lebensqualität
Jetzt gelte es, die Regierung davon zu überzeugen, dass sie diese Modelle auch Schritt für Schritt umsetzt und gesetzlich festschreibt. „Es geht dabei nicht nur darum, mehr Therapie, sondern auch die Prävention in die Pflege zu bringen“, machte Eßer deutlich. „Ziel ist, mit dem Paragrafen 22 a im SGB V eine gesetzliche Norm zu schaffen und die Ansprüche der Betroffenen gesetzlich zu verankern. Ich bin sicher, dass wir damit für die Pflegebedürftigen eine Tür zu mehr Lebensqualität aufgestoßen haben.“ Dieses Konzept dürfe nicht als theoretisches Konstrukt verkümmern, sondern müsse seitens der Zahnärzteschaft aktiv umgesetzt werden. Nur so könne man die Situation der Betroffenen verbessern. Eßer: „Wir haben hier ein Versorgungsversprechen gegeben!“
Auch bei ECC gehe es nicht um die Wohlfahrt der Zahnärzte, „sondern um das Wohlergehen der Kleinsten in unserer Gesellschaft“, betonte der KZBV-Chef. Wichtig sei, dass die Zahnärzte diese neuen Angebote in die Gesellschaft tragen und auch bei den Eltern bekannt machen.
Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung in strukturschwachen Regionen werde in dem Gutachten des Sachverständigenrats aber auch die Frage gestellt, wie eine bedarfsgerechte Versorgung, insbesondere in den ländlichen Räumen sichergestellt werden kann. Analog zur Entwicklung bei den Ärzten sieht sich Eßer zufolge künftig auch die Zahnärzteschaft mit dem Problem der Unterversorgung in ländlichen Gebieten konfrontiert: „Die Entwicklungen gehen in dieselbe Richtung wie bei den Ärzten, erste Anzeichen sind bereits am Horizont erkennbar.“
Warnzeichen am Horizont
„Die wohnortnahe Versorgung wird auch uns künftig beschäftigen“, bestätigte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe bereits entsprechende Maßnahmen definiert. Und selbst wenn es in der Zahnmedizin im Moment keinen Anlass zur Beunruhigung gebe, plane die KZBV vorsorglich, intern die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen abzubilden. Buchholz: „Wir wollen für die Zukunft gut aufgestellt sein und im Bedarfsfall frühzeitig reagieren können.“
Immer Wirbel um die eGK
Im Anschluss gab Buchholz Auskunft über den aktuellen Stand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Wie er ausführte, verschiebt sich die erste Stufe des Online-Rollouts voraussichtlich erneut, und zwar um ein halbes Jahr auf das zweite Quartal 2015. Schuld an der Verzögerung sei die Industrie: „Die Firmen haben die Komplexität des mittlerweile fast eine Milliarde Euro schweren Projekts unterschätzt und sich komplett verhoben“, sagte er. In den vergangenen Wochen habe es zudem Irritationen über den Zeitpunkt der bundesweiten Einführung der Karte gegeben. Unklarheiten, die sich laut Buchholz auch in den Medien – also in sich widersprechenden Berichten – niederschlugen. Richtig sei: „Die alte KVK verliert nun offiziell zum 1. Januar 2015 ihre Gültigkeit. Dann tritt die eGK in Kraft.“
Die immer wieder aufkeimenden Diskussionen über einen möglichen Stopp des mittlerweile eine Milliarde schweren Projekts hält er für realitätsfern. Buchholz: „Es gibt kein Zurück. Wir müssen jetzt zusehen, dass der Zahnärzteschaft aus der Umsetzung keine größeren Nachteile erwachsen und die Selbstverwaltung zum Wohle der Leistungserbringer an einem Strang zieht.“
Einen Überblick zu Qualitätsförderung und -management sowie zu den Verpflichtungen, die in dem Zusammenhang aus dem Patientenrechtegesetz resultieren, gab der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. Er erlebe regelmäßig, dass die Themen QM und QS in der Zahnärzteschaft sehr kritisch diskutiert werden, Qualitätsmanagement in den allermeisten Praxen heute jedoch bereits zum Alltag gehört.
QM ist gelebte Praxis
Fedderwitz: „Jeder Zahnarzt ist Unternehmer und betreibt in dieser Funktion jeden Tag QM. Etwa, indem er die Abläufe in seiner Praxis organisatorisch und wirtschaftlich optimiert und auch seine Mitarbeiter entsprechend einsetzt.“ In dem Zusammenhang sei es hilfreich, wenn der Praxischef bei der Implementierung von Workflows und dem Aufbau von Strukturen vermeidbare Ereignisse aufzeigen und mit Kollegen diskutieren kann. Die KZBV hat daher vor, gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer das Modellprojekt „Jeder Zahn zählt!“ zu dem Fehlermanagementsystem CIRS Dent weiterzuentwickeln. Geplant ist, ein eigenes, praxisgerechtes Berichts- und Lernsystem zu etablieren, getragen von beiden Bundesorganisationen. Die Zeit des dreijährigen Modellversuchs von „Jeder Zahn zählt!“ habe man genutzt, um das System auf die Bedürfnisse des Praxisalltags zuzuschneiden.
„Damit schaffen wir – aus der Profession heraus – eine Plattform, auf der sich die Kollegen anonym und geschützt über vermeidbare Ereignisse austauschen können. Selbstverständlich verfügen nur die Praxisinhaber über einen Zugang zum System“, sagte Fedderwitz. Es gehe im Prinzip darum, mit diesem Instrumentarium die Patientensicherheit zu erhöhen. Fedderwitz: „Das ist ein lernendes System im Berufsstand.“