Wann lohnt sich die alte Einheit nicht mehr?
Wenn die Reparaturkosten für die alte Einheit ansteigen und es immer häufiger zu Ausfallzeiten kommt, weil die Einheit defekt ist, stellt sich die Frage, ob jetzt investiert werden soll. Moderne Behandlungseinheiten ermöglichen Effizienzsteigerungen in puncto Workflow und Funktionalität . Beschleunigte Arbeitsabläufe erhöhen die Behandlungskapazitäten. Zu beachten ist auch, dass neuere Technik in der Regel die Rüstzeiten (durch geringeren Aufwand für Hygiene, Wartung, Vorbereitung der Behandlung) verkürzt. All diese zeitlichen Freiräume kann der Zahnarzt für zusätzliche Behandlungen nutzen.
Wie hoch sind die Kosten pro Behandlungsstunde?
Demgegenüber stehen die Kosten der Anschaffung einer Einheit. Es bietet sich an zu berechnen, um wie viel Euro eine neue Behandlungseinheit die Kosten pro Behandlungsstunde einer Praxis verändert. Hier ein Beispiel für eine neue Einheit zum Preis von 30.000 Euro brutto:
Zum 1. Februar 2016 will Dr. D. seine 20 Jahre alte Einheit durch eine neue, geleaste Einheit ersetzen. Die monatliche Leasingrate beträgt 540 Euro (bei 60 Leasingraten ohne Mietsonderzahlung).
Wie eingangs beschrieben, ist seine alte Behandlungseinheit technisch verbraucht und verursachte im vergangenen Jahr einen Reparaturaufwand von insgesamt 3.000 Euro. Die Einsparung dieser Reparaturkosten führt zu einer Veränderung der Kosten.
Nach 60 Monaten kann D. die Einheit in der Regel für ein bis drei Monatsraten kaufen. Zu diesem Zeitpunkt fallen keine nennenswerten Kosten mehr für die Anschaffung an.
Beim Kauf durch Finanzierung sind die Anschaffungskosten auf zehn Jahre zu verteilen. Das Zinsniveau solcher Kredite ist zurzeit auf einem historisch niedrigen Stand.
Würde auch über zehn Jahre finanziert, so ergäbe sich bei Zinsen von 2,5 Prozent eine Kostenveränderung für D. gemäß Tabelle 2. Allerdings würde man dann die Kredite für die Einheit auch über 10 Jahre abbezahlen und nicht nur über 60 Monate – wie beim Leasing. Dafür sinkt die jährliche Belastung und die Belastung pro Behandlungsstunde.
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Welches ist das richtige Finanzierungsmodell?
Eine Praxis, die nun in eine neue Behandlungseinheit investieren will, kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung wählen. Soll die Behandlungseinheit gekauft, der Kaufpreis finanziert oder die Behandlungseinheit geleast werden?
Beim Kauf der Behandlungseinheit wird der Kaufpreis über die Abschreibung auf zehn Jahre verteilt. Die Anschaffungskosten der Behandlungseinheiten sind grundsätzlich mit zehn Prozent pro Jahr steuerlich abzuschreiben.
Der Vollständigkeit halber ist auf folgende Möglichkeit von Praxen mit niedrigem Gewinn hinzuweisen: Ist die Anschaffung einer Behandlungseinheit in diesem Jahr (2016) geplant, so kann der Zahnarzt seine Steuern noch im Jahr 2015 durch einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungskosten der geplanten Behandlungseinheit mindern. Diese steuerliche Möglichkeit können aber nur kleine Praxen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung ist nämlich, dass der Praxisgewinn (ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge) im Jahr 2015 unter 100.000 Euro gelegen hat.
Dieser Steuervorteil wird aber oft teuer erkauft. Denn spiegelbildlich vermindert der Investitionsabzugsbetrag in den folgenden Jahren das Abschreibungsvolumen um den gleichen Betrag und führt per Saldo fast immer zu einer späteren, aber höheren Besteuerung.
Soweit die gekaufte Behandlungseinheit finanziert wird, sind Finanzierungskosten steuerlich zu berücksichtigen: Darunter fallen die jährlichen Finanzierungszinsen und im Jahr der Finanzierung zusätzlich noch das Disagio bis zu fünf Prozent des Finanzierungsvolumens.
Beim Leasing kauft der Zahnarzt die Behandlungseinheit nicht, sondern mietet sie. Die Leasingraten gelten in vollem Umfang als steuermindernde Praxisausgaben.
Wer seine Steuer 2016 besonders stark reduzieren möchte, für den sind degressive Leasingangebote interessant. Hier zahlt der Zahnarzt bei Mietbeginn eine Sonderzahlung in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten und in den ersten zwölf Monaten erhöhte Raten in Höhe von insgesamt weiteren 20 Prozent der Anschaffungskosten. Das heißt, der Zahnarzt kann in den ersten zwölf Monaten insgesamt 40 Prozent der Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend machen. Der Nachteil: Diese 40 Prozent fließen auch tatsächlich vom Konto ab. Die verbleibenden 60 Prozent verteilen sich in gleichmäßigen Raten auf die Restlaufzeit.
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Nach Ablauf der Mietzeit kann der Zahnarzt die Behandlungseinheit zurückgeben oder der Leasinggesellschaft zu einem Restwert abkaufen. Meist beträgt dieser Kaufpreis ein bis drei Leasing-Monatsraten oder fünf Prozent der Anschaffungskosten. Dies sollte aber vorher erfragt werden, weil einzelne Leasinggesellschaften wesentlich höhere Restwerte fordern. Solche Praktiken können das Leasing nachträglich teuer machen und erschweren den Vergleich. Der Kaufpreis für die Behandlungseinheit nach Ablauf der Leasingzeit könnte an sich schon beim Abschluss des Leasingvertrags wirksam vereinbart werden. Doch Vorsicht: Steuerabzüge aufgrund eines Leasingvertrags lässt das Finanzamt nur zu, wenn mit der Leasinggesellschaft keine Kauf- oder Verlängerungsoption vereinbart wurde.
Prof. Johannes BischoffSteuerberaterTheodor-Heuss-Ring 26, 50668 Köln E-mail: