Geforderte Fristverlängerung für TI-Anbindung

Online-Petition: Schon 3.000 Unterschriften!

50.000 müssen, 3.000 Zahnärzte und Ärzte haben die Online-Petition bereits unterschrieben: Sie fordern, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die gesetzliche Frist für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) verlängert.

Am 12. September startete die Online-Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ . Dann, nur wenige Tage nachdem sie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags online war, verhinderten technische Probleme den Zugriff. Jetzt scheinen alle Fehler behoben, die Petition kann wieder unterzeichnet werden.

Bis zum 16. Oktober werden 50.000 Unterschriften benötigt

Über 3.000 Zahnärzte und Ärzte haben dies bereits getan - wer regelmäßig auf die Webseite geht, erkennt: Der Zuspruch steigt stetig. Initiiert wurde die Petition von Dr. Petra Reis-Berkowicz, der Vorsitzenden der Ver­tre­ter­ver­samm­lung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Ziel ist, innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Nach den technischen Problemen beim Petitionsausschuss hat sich die Frist nun bis zum 16. Oktober verlängert.

Mit der Petition wird gefordert, dass das BMG die gesetzliche Frist nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert und niedergelassene Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten nicht schuldlos ab dem 1. Januar 2019 mit einem Honorarabzug sanktioniert werden.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützen ausdrücklich die Petition. „Als Berufsstand setzten wird uns bekanntlich seit langem für eine Verlängerung dieser sinnlosen Frist um mindestens ein Jahr ein und haben diese berechtigte Forderung an die Politik unter anderem auch durch diverse Beschlüsse unserer Vertreterversammlungen vielfach untermauert“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, der für die TI zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV bereits am Montag. „Denn dass bis Ende 2018 alle 45.000 Praxen ans Netz gehen, erscheint aus Sicht der KZBV und auch weiterer Beteiligter völlig ausgeschlossen.“

Die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zeigen ein ähnliches Bild: 1.000 Praxen konnten in der Hauptstadt bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Es hätten jedoch laut der KV-Chefin Dr. Margret Stennes weitaus mehr angeschlossen sein können, „wenn die benötigten Geräte rechtzeitig zur Verfügung gestanden hätten“.

Die Mediziner wollen, aber ... Viele hängen in der Warteschleife!

Es sei kein Geheimnis, dass die Anbieter der Konnektoren Produktions- und Lieferschwierigkeiten haben. An den Ärzten liege es daher nicht, betonte Stennes. Viele Praxisinhaber hätten bereits ihre Praxisausweise beantragt und Vorkehrungen für einen zügigen TI-Anschluss getroffen, „hängen aber aktuell in der Warteschleife der Anbieter“. Auch die KV Berlin unterstütze daher - wie auch KBV und KZBV - aktiv die zur Fristverlängerung eingereichte Online-Petition.

Die Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ wurde beim Petitionsausschuss des Bundestags unter der Nummer 83590 registriert. Sie kann online aber auch schriftlich in Listen unterzeichnet werden. Ziel ist, bis zum 16. Oktober 2018 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Erst dann besteht die Möglichkeit, das Anliegen der Ärzte- und Zahnärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen.

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