Jameda geht gegen gekaufte Bewertungen vor
Im konkreten Fall ging Jameda gegen die "Five Star Marketing UG" vor. Das Unternehmen bewirbt und verkauft Bewertungspakete. Auf der Firmenwebsite heißt es: Man biete Bewertungen an, weil Kunden "oft nicht objektiv genug urteilen und Dinge bewerten." Daher das Versprechen:"Wir finden Menschen, die Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung zu schätzen wissen und garantieren Ihnen vollste Zufriedenheit mit den erhaltenen Bewertungen."
Die bestellten Bewertungen werden dabei von bezahlten Bewertern erstellt. "Die Abgabe von Bewertungen, für die eine geldwerte Gegenleistung angenommen wurde, ist laut den Nutzungsrichtlinien von Jameda jedoch nicht gestattet, weshalb die Bewertungen von einem technischen Prüfalgorithmus herausgefiltert und somit nicht veröffentlicht werden“, erläutert Jameda in einer Stellungnahme.
Gekaufte Bewertungen laut Jameda-Nutzungsrichtlinien nicht gestattet
Per einstweiliger Verfügung habe man daher erwirkt, dass die Five Star Marketing UG ab sofort „Bewertungspakete für Jameda weder bewerben noch verkaufen darf, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass die Entgeltlichkeit der Bewertung bei deren Veröffentlichung offenzulegen ist und dass Jameda Bewertungen, für die ein geldwerter Vorteil angenommen wird, nicht veröffentlicht.“
Kein Einzelfall: Mehrfach gegen Anbieter vorgegangen
Jameda räumt nun ebenfalls ein, schon in der Vergangenheit "mehrfach" rechtlich gegen dubiose Anbieter gekaufter Bewertungen vorgegangen zu sein. Laut Fritz Edelmann, Geschäftsführer von Jameda, betreibt man inzwischen einen "sehr hohen Aufwand zur Qualitätssicherung" und scheue auch nicht, rechtliche Schritte gegen unlautere Dienstleistungen einzuleiten.
Die Five Star Marketimg UG bietet nach der einstweiligen Verfügung durch Jameda derzeit nur noch Bewertungspakete für Amazon, eBay, Google, Facebook, Tripadvisor, Holidaycheck und Trustpilot an.