Versorgungsgrad in Deutschland

In diesen Städten ist die Zahnarztdichte am höchsten

PraxisGesellschaft
Wie hoch ist der zahnärztliche Versorgungsgrad in unseren Städten? Generell geht der Trend in Deutschland zu weniger, dafür aber größeren Praxen.

Die Top 10 der Landeshaupt- und größten Städte

Berechnungen zum Versorgungsgrad

Ein Planungsbereich gilt als optimal versorgt (Versorgungsgrad 100 Prozent), wenn die Zahl der Einwohner und die Zahl der Zahnärzte einem vorgegebenen Verhältnis entspricht. Diese Zahl liegt laut Bedarfsplanungsrichtlinie bei größeren Städten bei 1.280 Einwohnern je Zahnarzt und in den übrigen Planungsbereichen bei 1.680 Einwohnern je Zahnarzt.

Die Top 10 der kreisfreien Städte

Im Durchschnitt kommen in Deutschland 1.149 Einwohner auf einen behandelnden Zahnarzt [Bundeszahnärztekammer 2019]. Für die Versorgung der 83.167.000 Bundesbürger stehen 72.589 Zahnärztinnen und Zahnärzte bereit. Davon nehmen 48.501 an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil, hinzu kommen 12.008 angestellte Zahnärzte.

Die Zahl der Zahnarztpraxen nimmt bundesweit seit 1995 ab. Gleichzeitig nimmt die der behandelnden Zahnärzte kontinuierlich zu. Der Trend geht zu größeren Praxen mit mehr Mitarbeitern.

2019 gab es in Deutschland insgesamt 48.853 Inhaber mit 40.244 Praxen, die Privatzahnärzte mitgezählt. Die 33.276 Einzelpraxen mit einem Anteil von 82,7 Prozent machen nach wie vor den größten Anteil aus. Dazu kommen 6.968 Gemeinschaftspraxen mit einem Anteil von 17,3 Prozent. 12,2 Prozent der Praxen haben mehr als zwei Inhaber [KZBV-Jahrbuch 2020].

Weniger Praxen, mehr Zahnärzte: Beispiel NRW

Weniger Praxen, mehr Zahnärzte: Beispiel NRW

2019 gab es in Nordrhein-Westfalen 8.257 Zahnarztpraxen. Das sind 2.174 Einwohner auf jede Zahnarztpraxis (2009: 1.905 Einwohner pro Zahnarztpraxis).

Die höchsten Quoten wurden 2019 für Solingen (2.794 Einwohner je Praxis), Duisburg (2.770) und den Kreis Gütersloh (2.723) ermittelt. Bonn (1.379 Einwohner je Praxis), Düsseldorf (1.611) und Münster (1.634) wiesen landesweit die niedrigsten Quoten auf.

2019 gab es in NRW zwölf Prozent weniger Praxen als zehn Jahre zuvor (2009: 9.382). Die höchsten Rückgänge gab es in Gelsenkirchen (minus 24 Prozent), Solingen (minus 22 Prozent) und dem Kreis Olpe (minus 22 Prozent), die niedrigsten in Essen (minus vier Prozent), dem Kreis Minden-Lübbecke (minus fünf Prozent) und Herne (minus sechs Prozent).

Trotz der Praxisrückgänge ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Zahnarztpraxen auf 56.259 angestiegen. Das sind 27 Prozent mehr als im Jahr 2009. Die durchschnittliche Anzahl Beschäftigter stieg von 4,7 im Jahr 2009 auf 6,8 Beschäftigte pro Praxis 2019.

Quelle: Landesstatistikamt IT.NRW

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