Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis
![event_image_69ce0ca3e3a4315340131cb40e3344e7 event_image_69ce0ca3e3a4315340131cb40e3344e7](/typo3temp/assets/_processed_/8/f/csm_event_image_69ce0ca3e3a4315340131cb40e3344e7_75047ac716.jpg)
Zahnarztpraxen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.
Hierzu bieten wir die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als zweitägiges Seminar an.
Teil 1: Theorie-Teil (Online Live-Seminar via Zoom)
• Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
• Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände
• Verhalten im Brandfall
Teil 2: Praktische Übung Feuerlöschtraining (Outdoor*)
• Vorführung verschiedener Löschmittel (Demonstration)
• Löschtaktik
• Handhabung der vorhandenen Löschgeräte (Erklärung)
• Praktische Übung mit Übungsfeuerlöschern am Gasbetriebenen Feuerlöschtrainer
Hinweis:
• Dieser Kurs ist auch für Einsteiger und Refresher geeignet
• Aktualisierung alle 3–5 Jahre und bei betrieblichen Änderungen (gem. DGUV Information 205-023) erforderlich
*Die Löschübung am Fire-Trainer findet bei jedem Wetter im Freien statt! Um Erscheinen mit festem Schuhwerk und entsprechender Kleidung wird gebeten.
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