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Kassenpatienten haben für die Wiederherstellung von Facetten, Kronen und Prothesen Anspruch auf Festzuschüsse nach den Befundklassen 6 und für Wiederherstellungen an Suprakonstruktionen nach Befundklasse 7. Allerdings ist die Gewährung der Festzuschüsse an gewisse Regeln geknüpft, die Sie zwingend kennen sollten.
Diese Themen erwarten Sie:
Bewilligungsverfahren und Fallstricke bei der Abrechnung
Regelversorgung, gleichartige, andersartige Wiederherstellungen
Honorar- und Laborleistung zum entsprechenden Festzuschuss
HKP für Widerherstellungen erstellen und abrechnen
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