Was macht eine Top-Versicherung aus?
Interessant ist dabei die Vorgehensweise der Ratingagentur. Geschäftsführer Michael Franke erklärt, was genau verglichen wurde: „Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen allein die Vertragsunterlagen, die der Kunde ausgehändigt bekommt, insbesondere das Bedingungswerk.“
Im Einzelnen ging die Ratingagentur so vor:
Eine Abfrage der Leistungen von den Versicherern findet nicht statt. Ausgewertet und interpretiert werden von den Analysten nur die Unterlagen, die der Antragsteller erhalten hat.
Auch werbliche Unterlagen oder Leistungszusagen des Versicherers, die keine vertragliche Grundlage haben, werden nicht berücksichtigt.
Damit stellt die Ratingagentur sicher, dass sie nur den vertraglichen Leistungsanspruch des Kunden prüft, den er im Notfall auch vor Gericht einklagen könnte. Der Grund: Leistungsversprechen der Versicherer können jederzeit geändert werden.
Dass dieser besondere Fokus auf den bedingungsseitigen Regelungen wichtig ist, zeige sich zum Beispiel beim Thema Veneers, betont Franke. Wenn Verblendungen nur allgemein benannt werden, sei davon auszugehen, dass der Versicherer nur im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit leistet. Keramikverblendungen wären damit nicht versichert und Kunststoffverblendungen auch nur im sichtbaren Bereich.
Auch weitere vertragliche Einschränkungen neben der reinen Leistung wurden von den Fachleuten berücksichtigt. Das gilt etwa für die Frage, ob der Versicherer auf die Möglichkeit verzichtet, in den ersten drei Vertragsjahren ordentlich kündigen zu können. Der Verzicht ist sogar ein Ausschlusskriterium für die Top-Bewertungen: Wer nicht verzichtet, bekommt weder ein FFF noch ein FF+.
Weitere Punkte des Ratingverfahrens, bei denen es zu deutlichen Unterschieden der Versicherer kommen kann – obwohl die prozentuale Erstattungszusage für Zahnersatz und damit die Qualität auf den ersten Blick gleich erscheint –, sind beispielsweise:
die Anzahl der versicherten Implantate je Kiefer
die Leistungshöchstbeträge in den ersten Vertragsjahren
die Leistungshöhe für die Professionelle Zahnreinigung (falls mitversichert)
Franke: „Mit dem besonderen Fokus auf die Bedingungswerke inklusive der Berücksichtigung von Mindeststandards für die Top-Ratings stellen wir sicher, dass der Kunde nur den verlässlichen, garantierten Leistungsanspruch bis zum Vertragsende aufgezeigt bekommt.“
Für die zm haben Franke und Bornberg beispielhaft die Tarife ausgewählt, die bei Zahnersatz mindestens ein FFF für „hervorragend“ und bei Zahnbehandlung mindestens ein FF+ für „sehr gut“ erreichen:
Michael Franke ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmen Franke und Bornberg GmbH und Franke und Bornberg Research GmbH sowie Gesellschafter der versdiagnose GmbH. Seit 1987 untersucht und bewertet er als Versicherungsanalyst Versicherungsprodukte. 1995 veröffentlichte er das erste qualitative Rating im deutschen Markt.