Rechnungsbetrag real zurückgegangen
Im Jahre 1997 wurde das Projekt „GOZAnalyse“ als Gemeinschaftsvorhaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ins Leben gerufen. Mit der Analyse werden – auf Dauer angelegt – Daten zum privatzahnärztlichen Liquidationsverhalten erhoben und ausgewertet. Aus gutem Grund: In Diskussionen mit der Politik oder Auseinandersetzungen mit Vertretern der privaten Krankenversicherungen sah sich die Zahnärzteschaft immer wieder mit Behauptungen und Zahlenmaterial konfrontiert, deren tatsächlicher Gehalt sich jeder Kontrolle entzog. Jeder weiß, wenn Zahlen nur oft genug wiederholt werden, verfestigen sie sich in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer kaum mehr hinterfragten Größe.
Seit 1998 werden daher bundesweit bei gut fünfhundert teilnehmenden Zahnärzten sämtliche GOZ/ GOÄ-Positionen mit Häufigkeit, Multiplikator und Betrag sowie die Material- und Laborkosten, getrennt nach Praxislabor und gewerblichem Labor, erfasst. Ergänzt wird dieses Datenmaterial um soziodemographische Daten, wie Alter, Geschlecht, Praxisorganisation, Kammerbereich, Anteil der Privatpatienten. Die Kombination dieser Daten lässt eine so vielschichtige Auswertung der Erhebungsdaten zu, dass diese eine fast unerschöpfliche Erkenntnisquelle darstellen.
Breite Basis
Im Jahr 2000 nahmen rund 450 Zahnärzte an der Erhebung teil. Ausgewertet werden konnten insgesamt 73 223 Liquidationen. Wie in den Jahren zuvor beruht die Auswertung daher wieder auf einer erfreulich breiten Basis und ergibt so ein repräsentatives Bild des Liquidationsgeschehens.
Im Vergleich der Auswertung mit den Ergebnissen der Vorjahre fällt zunächst auf, dass es kaum nennenswerte Veränderungen gibt. Oberflächlich betrachtet, gibt es dafür eine einfache Erklärung: Die Grundlage der Liquidation, die GOZ, blieb einmal mehr unverändert. Und so verwundert es zunächst auch nicht, dass der durchschnittliche Rechnungsbetrag für das zahnärztliche Honorar einschließlich Material- und Laborkosten nur von 672 DM im Jahre 1999 auf 674 DM im Jahre 2000 gestiegen ist. Bemerkenswert wird dieser Wert, wenn man berücksichtigt, dass der Preisindex für die Lebenshaltung in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2000 gegenüber 1999 um 1,9 Prozent gestiegen ist. Dies war bis dahin die höchste jahresdurchschnittliche Teuerungsrate seit 1997 (ebenfalls plus 1,9). Unter dem Strich wird also weniger liquidiert, eine Tendenz die sich seit Beginn der GOZAnalyse fortsetzt – die Jahresauswertung 1998 ergab noch einen durchschnittlichen Rechnungsbetrag von 690 DM.
Erheblicher Aufwand
Dem Zahnarzt steht nach § 5 Abs. 1 GOZ ein Gebührenrahmen vom einfachen bis 3,5fachen des Gebührensatzes zur Verfügung. Da die Politik, die für die Punktwertanpassung zuständig ist, die Hände in den Schoß legt, ist die Ausschöpfung des Gebührenrahmens für den Zahnarzt die einzige verbleibende Möglichkeit zur Einkommenssteuerung. Die Betrachtung, wie von dieser Gestaltungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, verdient daher besonderes Augenmerk.
84,8 Prozent der Leistungspositionen (Vorjahr 87,5 Prozent) werden mit einem Steigerungssatz von 2,3 oder darunter abgerechnet. Dieser Wert ist erklärlich durch einen Blick auf § 10 Abs. 3 GOZ, der bestimmt: „Überschreitet die berechnete Gebühr das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies schriftlich zu begründen.“ Die Erstatter PKV und Beihilfe lösen durch bloßes wiederholtes Nachfragen bei den Zahnärzten einen so erheblichen ökonomischen Aufwand aus, dass viele Kollegen den vermeintlich einfacheren Weg wählen und nicht über den 2,3fachen Satz hinausgehen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es durchaus schon positiv zu bewerten, dass immerhin noch 15,2 Prozent der Leistungspositionen, bezogen auf die Anzahl der Leistungen, mit einem die Begründungsschwelle übersteigenden Satz abgerechnet wurden (Vorjahr 14,3 Prozent); um so mehr, als dies 32,9 Prozent des Honorarvolumens entspricht.
Nach dem ablehnenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Punktwertanhebung lief im Herbst 2001 in den Ländern eine GOZ-Offensive an. Zukünftige Auswertungen werden zeigen, ob die Kollegen bewegt werden konnten, die Gestaltungsmöglichkeiten der GOZ vermehrt zu nutzen und nicht weiter vor der Konfrontation mit PKV und Beihilfe zurückzuschrecken.
Im Jahresdurchschnitt 2000 (wie schon 1999) liegt der Steigerungssatz für alle berechneten persönlichen Leistungen bei 2,47. Medizinisch-technische Leistungen wurden dagegen durchschnittlich nur mit einem Steigerungssatz von 1,82 abgerechnet (Vorjahr ebenso 1,82).
An dieser Stelle sei noch einmal allen Zahnärzten und Zahnärztinnen gedankt, die an der GOZ-Analyse teilnehmen und damit dem Berufsstand diese außerordentliche Argumenta
Dr. Rüdiger Krebsehemaliger Präsident derLandeszahnärztekammer Rheinland PfalzFrauenlobstraße 2, 55118 Mainzfür das GOZ-Analyse-Teamtionshilfe in die Hand geben
\n
Multiplikatoren und Rechnungsbetrag Privatversicherte Häufigkeitsverteilung der Multiplikatoren (persönliche und med. technische Leistungen)
\n
bezüglich der Anzahl der Leistungen *)
GOZ-Analyse 2000
GOZ-Analyse 1999
GOZ-Analyse 1998
\n
< 2,3
10,0 %
9,4 %
10,5 %
\n
= 2,3
74,8 %
76,3 %
77,0 %
\n
> 2,3 und < 3,5
9,1 %
9,0 %
8,4 %
\n
= 3,5
5,7 %
5,2 %
4,1 %
\n
> 3,5
\n
\n
bezüglich des Einfachsatzes *)
0,4 %
0,1 %
0,1 %
\n
< Regelhöchst
9,5 %
8,7 %
9,7 %
\n
= Regelhöchstsatz
65,5 %
66,4 %
66,2 %
\n
> RHS und < Höchstsatz
14,8 %
15,5 %
15,5 %
\n
= Höchstsatz
9,6 %
8,9 %
8,3 %
\n
> Höchstsatz
\n
\n
bezüglich des Honorarvolumens *)
0,6 %
0,5 %
0,4 %
\n
< 2,3
6,2 %
5,6 %
6,4 %
\n
= 2,3
60,9 %
61,8 %
61,8 %
\n
> 2,3 und < 3,5
18,1 %
18,9 %
19,0 %
\n
= 3,5
13,7 %
12,8 %
11,9 %
\n
> 3,5 *) 2,3fach: 2,3fach bzw. 1,8fach bzw. 1,15fach 3,5fach: 3,5fach bzw. 2,5fach bzw. 1,3fach
1,1 %
0,9 %
0,8 %
\n
durchschnittl. Rechnungsbetrag
\n
(Honorar und Mat.- u. Laborkosten)
\n
\n
durchschnittl. Multiplikator
674 DM
672 DM
690 DM
\n
persönliche Leistungen
2,47
2,47
2,46
\n
med. techn. Leistungen
1,82
1,82
1,82
\n