Editorial

Akzente

Liebe Leserinnen und Leser,

die vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) vorgelegte BewertungsAnalyse Zahnärzte BAZ-II hat es noch einmal deutlich herausgestellt: Eine präventive, zukunftsgerichtete Zahnheilkunde erfordert weit mehr als nur eine Neurelationierung des BEMA unter zurzeit bestehenden Rahmenbedingungen. Auch wenn es die Krankenkassen in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit immer wieder glauben machen wollten: Die vom Gesetzgeber geforderte Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde ist nicht mit simplen Verschiebungen innerhalb des Bewertungsmaßstabes zu bewältigen. Die BAZ-II-Studie ist ergo eine umfassende Arbeit. Eine erste Auswertung der Kernaussagen ist Teil unserer Titelgeschichte.Und die politischen Implikationen? Was ursprünglich sogar als gemeinsame Aufgabe von Krankenkassen und Zahnärzteschaft angedacht war, erweist sich – in den methodischen Ansätzen und Ergebnissen – als Gegensatz. Dem mit „fragwürdigen Methoden“ betriebenen Versuch, „eine rückständige Billig-Zahnmedizin für die nächsten Jahrzehnte festzuschreiben“, so der KZBVVorsitzende Dr. Rolf-Jürgen Löffler, werde die Zahnärzteschaft „mit aller Härte Widerstand leisten“. Das vor baldigem Abschluss stehende Projekt der Neubeschreibung ist, so BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, „mit dem jetzigen GKV-System völlig inkompatibel“. Die im Schulterschluss mit der Wissenschaft erfolgte befund- und inidikationsbezogene Beschreibung erfordert ein fundamentales politisches Umdenken. Ob sich vor genau 50 Jahren Vertreter des zahnärztlichen Berufsstandes die heutige gesundheitspolitische Situation so ausgemalt hätten, sei dahingestellt: Am 1. April 1952 trat das „Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde” in Kraft. Es bildet bis zum heutigen Tage – im Kern unverändert – die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung und Ausübung des Berufsfeldes „Zahnarzt“. Es sollte, so der damalige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag Dr. Richard Hemmer, der Anfang sein, „dass es den Weg frei macht für den Zahnarzt der Zukunft und damit für die beste Versorgung der Bevölkerung“. In der Tat wurde viel erreicht, das Ende bleibt allerdings – wie so oft – offen.Ob tröstlich oder ernüchternd: Letztlich ist vieles, was unsere Republik in Sachen zahnmedizinischer Versorgung vorangetrieben hat, der Initiative der Zahnärzteschaft zu verdanken. Ein Beispiel aus dem Bereich der präventiven Zahnheilkunde: Zwei Jahrzehnte ist es her, dass in der Pfalz die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Pirmasens- Zweibrücken gegründet wurde. Die zm waren beim Jubiläum vor Ort. Jubiläen dieser Art sind Beispiel dafür, dass die Initiative für eine sinnvolle Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung meist aus den Reihen der Zahnärzteschaft kommen – und nicht aus Kreisen der Politik oder der staatlich beauftragten Krankenkassenbürokratie. Auch das ist eine Erfahrung, die beweist, dass das Selbstbewusstsein des Berufsstandes zu Recht hochgehalten wird. Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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