Alpträume statt Kursgewinne
Ein Kunde der Lebensversicherungsgesellschaft Provinzial Kiel machte in einem Leserbrief seinen Unmut öffentlich: 1991 habe er eine Kapitallebensversicherung bei dem norddeutschen Assekuranten mit einer Versicherungssumme von 102 000 Euro (damals 200 000 DM) und einer Laufzeit bis zum 1. März des Jahres 2027 abgeschlossen. Noch im Juli 2000 wurde dem Versicherungskunden eine Ablaufleistung von 289 000 Euro versprochen. Zwei Jahre später schrumpfte diese Prognose auf 220 000 Euro, ein weiteres Jahr später waren es nur noch 137 000 Euro. „Ein Rückgang von 53 Prozent in drei Jahren“, empörte sich der Policeninhaber. Diese Art der Kapitalvernichtung ist kein Einzelfall. Wohl der Großteil der 80 Millionen Bundesdeutschen, die ihre Vermögensbildung – oder gar neben der gesetzlichen Rentenversicherung ihre zweite Säule der Altersvorsorge – im Rahmen einer Kapital bildenden Lebensversicherung organisiert haben, muss die Erwartungen im Hinblick auf die Ablaufleistung der Versicherung erheblich zurückschrauben. Der Grund: Viele Lebensversicherungsgesellschaften haben sich mit Aktien total verspekuliert. Sie haben in der zurückliegenden dreijährigen Börsenbaisse massiv Kapital verloren. Die vermeintlichen Anlageprofis der Versicherungsgesellschaften haben während der Börsenhausse der auslaufenden 90er Jahre wie im Spielkasino zum falschen Zeitpunkt zu viel Geld auf die falschen – weil bereits überteuerten – Aktientitel gesetzt. Und dann haben es die meisten der hochbezahlten Anlageprofis in der Börsenbaisse seit März 2000 versäumt, durch Stopp-Loss-Limits die auflaufenden Verluste zu begrenzen.
Gelder verspielt
So haben nach einer Schätzung der britischen Ratingagentur Fitch die 105 deutschen Lebensversicherer bis Ende des Jahres 2002 insgesamt zwischen 45 und 50 Milliarden Euro Kundengelder an den Börsen verspielt. Der renommierte deutsche Branchendienst map-report geht davon aus, dass die deutschen Lebensversicherer sogar um die 100 Milliarden Euro Anlegergeld im Orkus der Börsen versenkt haben. Offiziell gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einen Verlust von 15 bis 20 Milliarden Euro an verlorenem Anlagekapital zu. Daraus folgt, dass die hochgerechneten Ablaufleistungen vieler Policen zum Teil drastisch gesenkt werden mussten. Und wohl noch weiter gesenkt werden müssen.
Denn es wird noch schlimmer kommen: Gemäß eines noch recht jungen Paragrafen 341b des Handelsgesetzbuches müssen Versicherungsgesellschaften ihre Kursverluste auf Wertpapiere nicht bereits im Jahr des Entstehens voll abschreiben. Sie dürfen aufgrund dieses „Armutsparagrafen“ die „stillen Lasten“ aus Kursverlusten unrealisiert weiter vor sich herschieben, wenn sie nicht als dauerhaft anzusehen sind. Wenn jedoch die Bücher für das Jahr 2003 geschlossen werden, müssen wohl endgültig nach drei Jahren vergeblichen Hoffens hohe Summen an „stillen Lasten“ als tatsächlich ausgewiesene Verluste in den Bilanzen der Assekuranten in Erscheinung treten.
Das heißt für die Versicherten: Die Ablaufleistung vieler Policen – vor Jahren noch häufig kalkuliert auf der Grundlage einer Jahresrendite von rund sieben Prozent – wird noch weiter nach unten revidiert. Ungewöhnlich für die Branche: Mitten im Jahr, zum 1. Juli 2003, senkte die Gothaer Leben als Branchenerster schon wieder einmal in Folge die jährlich gut geschriebene Überschussbeteiligung von 5,25 auf 4,30 Prozent. Weitaus schlimmer aber ist zu werten: Die erwirtschafteten Kapitalerträge vieler Lebensversicherungen reichen nicht mehr aus, die fälligen Policen mit den aufgelaufenen Garantiezinsen und den zugesagten Überschussbeteiligungen zu bedienen. Mit anderen Worten: So mancher Assekurant, der eigentlich Vermögen bilden soll, ist nicht mehr flüssig genug, um das fällige Sparkapital seiner Kunden auszahlen zu können.
Nicht mehr flüssig
So etwa die Mannheimer Versicherung, nicht zu verwechseln mit der wesentlich größeren (und solider wirtschaftenden) Hamburg-Mannheimer. Noch 1999 rühmte sich das Mannheimer Unternehmen, das immerhin rund 350 000 Lebensversicherungs-Policen verwaltet, in einem Werbeslogan: „Mit anderen Versicherungen nicht zu verwechseln.“ Der Vorstand Hans Schreiber wollte sich damit von seinem Namensvetter aus Hamburg positiv abgrenzen. Nun aber möchte die Hamburg-Mannheimer mit Sitz in Hamburg nicht mit dem Assekuranten namens Mannheimer verwechselt werden. Vorstandschef Schreiber musste aufgrund gewaltiger Fehlspekulationen das Heft aus der Hand geben. Um nicht offiziell eine Insolvenz anmelden zu müssen, wurde der Policenbestand der Mannheimer Lebensversicherung einer Auffanggesellschaft namens Protektor übertragen.
Protektor wurde im vergangenen Jahr von der Branche der Lebensversicherer gegründet, um peinliche Pleiten zu vermeiden. Der Mannheimer Leben fehlen immerhin 370 Millionen Euro, um ihre finanziellen Verpflichtungen einhalten zu können. Diese fällige Zeche wird nun auf alle Branchenteilnehmer verteilt. Allein die Allianz ist als Größter im Bunde mit 75 Millionen Euro an der Rettungsaktion des Konkurrenten Mannheimer beteiligt – Mittel, die im Überschusstopf der Allianz Leben nicht mehr vorhanden und somit letztlich von den Versicherten zu tragen sind. Was mit der vorsorglichen Gründung von Protektor nur rein theoretisch für den äußersten Notfall gedacht war, ist nun Realität geworden. Mit der Mannheimer wurde der erste Notfall-Patient eingeliefert, weitere könnten folgen. So ist es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht zu verdenken, dass sie wenigstens ein vages Bild vom Gesundheitszustand der 105 deutschen Lebensversicherer wie auch vom Umfang der möglicherweise bevorstehenden Rettungsmaßnahmen bekommen wollte. Die BaFin überwacht das deutsche Versicherungswesen. Für den Fall, dass sich die Situation am Kapitalmarkt noch weiter verschärfen sollte, ließ die BaFin vor kurzem bei den deutschen Lebensversicherungen einen so genannten Stresstest durchführen. In einem A-Test sollten die deutschen Lebensversicherer ihren Finanzstatus bekannt geben, wenn die Aktienbörsen noch einmal um 35 Prozent und die Festzinsen um 20 Prozent fallen würden. Beim leichteren B-Test waren zehn beziehungsweise fünf Prozent angesetzt.
Der Test war freiwillig. Er war branchenintern von den Aktuaren, den Versicherungsmathematikern, ausgearbeitet worden. Dennoch fiel das im Frühjahr 2003 veröffentlichte Ergebnis niederschmetternd aus. 15 von 105 Testkandidaten fielen beim Test durch. Von den Durchgefallenen bestanden sieben noch den B-Test. Aber neun Kandidaten hatten den A-Test mit den strengeren Bedingungen nicht bestanden, darunter so große Gesellschaften wie die Victoria, AXA Leben, die Deutsche Ärzteversicherung (Teil des AXA-Konzerns, in den unter anderem auch die Colonia mit ihren Töchtern aufgegangen ist) und die Gothaer Lebensversicherung. Unter den mittleren Gesellschaften fielen total durch: DBV-Winterthur, Provinzial Kiel, Bayerische Beamten BBV, Karstadt-Quelle, die Familienfürsorge (bereits unter Zwangsverwaltung stehend) und der Insolvenzkandidat Mannheimer Lebensversicherung.
Allerdings: 20 Testkandidaten weigern sich, das erzielte Testergebnis zu veröffentlichen. Da ein „Bestanden“ nur positiv zu werten ist, kann man wohl davon ausgehen, dass auch die Mehrzahl der Verschweiger den Stresstest der BaFin nicht bestanden hat. So zögerte der Branchenprimus Allianz Leben nicht lange, sein „Bestanden“ unumwunden zu einem „Wettbewerbsvorteil“ zu deklarieren. Und was bedeutet ein „Nicht bestanden“? Es ist ein Indiz dafür, dass der betroffene Lebensversicherer mit zu hohen Kapitalrisiken belastet ist.
Rücklagen fehlen
Das heißt: In der Bilanz der Durchfallkandidaten fehlen die Rücklagen, die bei einer andauernden oder gar nachhaltigen Verschlechterung des Kapitalmarktes erforderlich wären, um die zur Auszahlung stehenden Policen vertragsgemäß zu bedienen. Diese Versicherer sind unterkapitalisiert. Sie müssten sich eigentlich – vom Kapitalmarkt oder von ihren Muttergesellschaften – frisches Kapital beschaffen. So hat der Allianz-Konzern vorgesorgt und im Rahmen einer gewaltigen, spektakulären Kapitalerhöhung seine Aktionäre mit 4,4 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. Und die Münchner Rück, maßgeblich beteiligt an der Erstversicherungsgruppe Ergo (unter anderem Muttergesellschaft der Victoria) hat kürzlich mit der Ausgabe einer Wandelanleihe 3,3 Milliarden Euro neues Kapital aufgenommen.
Staat greift dem Fach unter die Arme
Auch die Regierung wird die deutsche Lebensversicherungsbranche nicht im Regen stehen lassen. Sie hat zum 1. Januar kommenden Jahres den garantierten „Rechnungszins“ – um den sich der Sparanteil der Versicherungsprämien mindestens vermehren muss – von derzeit 3,25 auf 2,75 Prozent herabgesetzt. Dieser Garantiezins gilt jedoch nur für neu abgeschlossene Policen.
Wer also unverdrossen eine Kapital bildende Lebensversicherung neu abschließt, muss wie folgt rechnen: Im Schnitt rund ein Viertel der Versicherungsprämie für eine Kapitallebensversicherung behält der Versicherer zur Deckung des Todesrisikos und der Verwaltungskosten für sich. Genaue Angaben über diesen Kostenanteil verweigert die Branche nach wie vor hartnäckig, wohl damit der falsche Eindruck bestehen bleibt, die gesamte Prämie wandere in den Spartopf. Vom Sparanteil der Prämie sind dann 2,75 Prozent sicher verzinst. Die am Kapitalmarkt erwirtschaftete Überschussbeteiligung auf das angesammelte Sparkapital wird sich, von der Gothaer bereits vorexerziert, bei mageren vier Prozent einpendeln.
Was soll nun ein Sparer tun, der bei einer Gesellschaft, die beim BaFin-Stresstest durchgefallen ist, eine Lebensversicherung abgeschlossen hat? Unter bestimmten Voraussetzungen hat er folgende Möglichkeiten:
• Den Vertrag weiter mit Prämien bedienen, wenn man zu einer Zeit abgeschlossen hat, als der Garantiezins noch bei vier Prozent lag. Dieser Zinssatz ist für die gesamte Policenlaufzeit bindend. Er kann bis auf Weiteres durchaus mit Bundesanleihen konkurrieren. Viel mehr an Rendite wäre am Markt auch nicht zu holen. Viel mehr könnte die Versicherung auch nicht bieten.
• Policen, die zwischen einem und drei Jahre alt sind, kann man bedenkenlos kündigen. Der Sparer bekommt dann zwar weniger zurück, als er einbezahlt hat, aber er schützt sich für womöglich zwei Jahrzehnte und länger vor Magerrenditen. Wer als Alternative einen Fondssparplan in einem konservativen Aktienfonds nutzt (siehe folgender Arttel), macht den erlittenen Verlust sogar schnell wieder wett.
• Bei Policen mit einer absolvierten Laufzeit von zehn und mehr Jahren muss gerechnet werden, ob sich eine vorzeitige Kündigung lohnt. Entscheidend ist der Rückkaufswert. Fällt er nicht zuletzt aufgrund hoher, willkürlicher Stornogebühren so niedrig aus, dass selbst nach Jahren nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurückfließen, wäre es ratsam, die Police weiter laufen zu lassen, aber beitragsfrei zu stellen. Mit den ersparten Prämien könnte man einen Fondssparplan bedienen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz prüft für 100 Euro, ob und für wen sich eine vorfristige Kündigung lohnt.
• Wenige Jahre vor dem Laufzeitende sollte keine LV-Police gekündigt oder an Policen-Aufkäufer abgetreten werden. Der Versicherungssparer würde dann auf die Überschussbeteiligungen aus der Vergangenheit weitgehend verzichten. Er müsste sich mehr oder minder mit der Garantieverzinsung begnügen. Hier bleibt nur die Beitragsfreistellung.
• Wer mit einer LV-Police ein Immobiliendarlehen tilgen will, sollte darauf gefasst sein, dass die ursprünglich kalkulierte Ablaufleistung hierfür nicht mehr ausreichen wird. Es besteht praktisch keine andere Wahl, als die Police weiter zu bedienen und nebenher Kapital anzusparen, um die drohende Finanzlücke auszugleichen. Ein Desaster!