Gesundheitsreform

Dissens zum Konsens

Nachdem die Eckpunkte zu den Konsensverhandlungen veröffentlicht waren, wurde von allen Seiten Stellung bezogen. Jetzt liegt der erste Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform auf dem Tisch, ein Papier voll Regelungswut auf 435 Seiten. Fazit: aus Konsens wird Dissens, die kritischen Stimmen werden zunehmend lauter, und das Tauziehen geht weiter.

• Kurz nachdem das Eckpunkte-Papier bekannt war, reagierten die Zahnärzte mit einer ausführlichen Stellungnahme. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte positionierten sich und formulierten Vorschläge, um Punkte mit negativen Konsequenzen für den vertragszahnärztlichen Bereich nicht im Gesetzesentwurf umzusetzen. Hier zunächst die wichtigsten Aussagen in Kurzfassung

• Zu den Hauptforderungspunkten des Konsenspapiers gehörte der Aspekt der Ausgliederung von Zahnersatz ab dem Jahre 2005. Grundsätzlich werde die vorgesehene Ausgliederung sowie die obligatorische Absicherung von Zahnersatz begrüßt, wenn die Rahmenbedingungen nach marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgestaltet würden, hieß es. Die dabei angesprochene Beteiligung der GKV an solchen Zusatzversicherungen stehe aber im Widerspruch zu den grundsätzlichen Ausgliederungen von Zahnersatzleistungen. Es könne nicht Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft sein, Leistungen, die nicht (mehr) zu ihrem Aufgabenbereich zählten, in Konkurrenz zu privaten Unternehmen anzubieten. Erforderlich sei eine strikte finanzielle und organisatorische Trennung eventueller Zusatzversicherungsangebote von den Sozialversicherungsleistungen.

• Die Einführung eines befundorientierten Festzuschusssystems sei besonders geeignet, eine wirksame Ausgabenbegrenzung mit effizienten Steuerungseffekten zu Gunsten eines präventionsorientierten Verhaltens und einer sparsamen Mittelallokation zu verbinden.

• Die Ausweitung der Wahlmöglichkeit des Versicherten wird von den Zahnärzten begrüßt. Jedoch lehnen die drei Verbände eine umfassende Bindung bezüglich des gesamten ambulanten Bereichs sowie die vorgesehene Bindung auf ein Jahr ab. Es müsse sichergestellt werden, dass die Versicherten Kostenerstattung für den ambulanten ärztlichen oder zahnärztlichen Bereich oder auch für einzelne Behandlungen wählen können. Zu Vermeidung einer Inländerdiskriminierung müsse eine Kostenerstattung nicht nur im EU-Ausland, sondern auch im Inland möglich sein.

Gegen die Freiberuflichkeit

• Was die im Konsenspapier geplante Professionalisierung der KZVen betrifft, widerspricht dies den Grundvorstellungen der Zahnärzteschaft von einer freiberuflichen Tätigkeit. Hauptamtlichkeit und Freiberuflichkeit sind nach Auffassung der drei Verbände unvereinbar, die Körperschaften würden damit zu staatlichen Erfüllungsgehilfen degenerieren. Die Einführung medizinischer Versorgungszentren berge die Gefahr eines unfairen Wettbewerbs, da einigen wenigen Zahnärzten die Möglichkeit eröffnet werde, ohne Eigeninvestitionen tätig zu werden. Hinzu komme die Gefahr einer zunehmenden Vergewerblichung.

• Die für den ärztlichen Bereich vorgesehene Bestimmung zu den Regelleistungsvolumina passe für den zahnärztlichen Bereich nicht. Sie dürfe hierauf nicht übertragen werden. Die gesetzlichen Regelungen müssten den Besonderheiten des zahnärztlichen Bereichs Rechnung tragen. Sollte die von der KZBV als kontraproduktiv angesehene Budgetierung nicht entfallen, müsse sicher gestellt werden, dass die bisherigen Vergütungsregelungen weiter Gültigkeit behalten und die bisherige Kompetenz der KZVen für den Honorarverteilungsmaßstab erhalten bleibe.

• Als bedenklich sehen die Zahnärzte auch die Einführung einer Patientenquittung (Belastung für die Praxis ohne Steuerungswirkung) und die Einführung der intelligenten Gesundheitskarte (gläserner Patient) an.

• Ganz entschieden wenden sich die Zahnärzte gegen eine gesetzlich kodifizierte Fortbildungspflicht. Es handele sich hierbei um eine unnötige Reglementierung eines freien Berufs und es gebe keine valide Studie, die beweise, dass Zwangsfortbildung von Nutzen sei. Es gebe keine Notwendigkeit, vom Konzept einer verpflichtenden freiwilligen Fortbildung abzuweichen, wie es bereits heute durch Heilberufsgesetze und Berufsordnung vorgegeben sei.

Reglementierungswut

War nach der Präsentation des Konsenspapiers bei der Zahnärzteschaft noch freundliche Skepsis vorherrschend, so machte sich spätestens nach Bekanntwerden des ersten Arbeitsentwurfs – dem Vernehmen nach von Beamten gefertigt und von der Politik noch nicht abgestimmt – nüchterne Enttäuschung breit. Die Bundeszahnärztekammer unterstrich, dass es sich dabei um eine Fortsetzung der Reglementierungswut der letzten zehn Jahre auf 435 Seiten Papier handele. Der Entwurf erhalte erhebliche Unschärfen. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, machte aus seiner Verärgerung keinen Hehl. „Das eklatante Misstrauen im Schatten einer ausufernden Überwachungsmentalität den Ärzten und Zahnärzten gegenüber lebt in diesem Entwurf in einem wahren Regelungsrausch fort.“ Und: „Bei näherem Hinsehen bin ich geneigt, von einer regelrechten Usurpation des Gesundheitswesens durch die Politik zu sprechen“, kritisierte er. Die Gedanken von kostentreibender Kontrollmentalität, Beschneidung der Therapiefreiheit von Ärzten und Zahnärzten und ein zunehmender Vorschriftendschungel ziehen sich wie ein roter Faden durch den Papierstoß, heißt es bei der BZÄK. Eines schaffe nach ihrer Einschätzung der Entwurf keinesfalls, nämlich „die grundlegenden Schwächen eines abgetakelten Systems zu überdecken.“

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat unter enormem Zeitdruck den ersten Arbeitsentwurf analysiert und bewertet. Vor allem die geplanten Regelungen zum Festzuschusssystem beim Zahnersatz stießen auf massive Kritik. Zwar sei im Entwurf die Rede von „befundbezogenen Festzuschüssen“, die vorgeschlagene Ausgestaltung widerspreche aber der in den Eckpunkten formulierten Zielsetzung, so die KZBV. Denn hier würde sich in der augenblicklichen Bezuschussungspraxis durch die Krankenkasse auf Basis des Bema nichts ändern. Es fehle an einer differenzierteren Ausgestaltung der Festzuschüsse auf Basis wirtschaftlicherer Versorgungsformen, in die auch der Versicherte einbezogen werde. Das im Arbeitsentwurf vorgesehene Festzuschusssystem belasse die zahnprothetische Versorgung weiterhin in vollem Umfang in der Vertragszahnheilkunde. Gleiche Startbedingungen für PKV und GKV seien nicht gegeben.

Der Streit geht weiter

In der Politik und in der gesundheitspolitischen Öffentlichkeit wird weiter um Konsens gerungen, wobei sich jedoch immer mehr Dissens herauskristallisiert. Die FDP ist inzwischen nicht mehr bereit, die Regelungswut mitzutragen und ist aus den Verhandlungen ausgestiegen. Wie sie gegenüber der Presse erklärte, will sie sich im parlamentarischen Verfahren „mit Anträgen zu einer wirklichen Reform engagieren“. Und weiter: „Das von der FDP angemahnte deutliche Umsteuern in Richtung kapitalgedeckter Versicherungsformen bei Zahnmedizin, privaten Unfällen und Krankengeld ist lediglich beim Zahnersatz angedacht worden. Und auch dort ist zurzeit nicht erkennbar, dass tatsächlich die Bereitschaft besteht, den Zahnersatz ganz aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern. Private Unfälle, die zahnmedizinische Behandlung sowie das Krankengeld bleiben nach wie vor in der GKV.“

Die Union wirft der Regierung vor, dass sie mit dem geplanten Gesetzesentwurf vom gemeinsamen Eckpunktepapier abweiche. Sie verlangt Korrekturen und droht andernfalls mit einer Ablehnung im Bundesrat. Unmut gibt es aber auch innerhalb der eigenen Reihen: In der unionsinternen Kommission zur Zukunft der Sozialsysteme wächst laut Zeitungsberichten die Kritik am Kurs von CDU und CSU. Die Experten der so genannten Herzog-Kommission fordern in einem Eckpunktepapier weitere Reformen, die die Opposition in den Konsensgesprächen mit Rot-Grün noch abgelehnt hatte.

Die Grünen wollen sich nicht mit dem ausgehandelten Kompromiss zufrieden geben und setzen sich für weitere Änderungen ein, fordern zum Beispiel die Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Ulla Schmidt geht in die Gegenoffensive: sie will die Gesundheitsreform so umsetzen, wie mit der Opposition vereinbart, der Gesetzentwurf werde vorgestellt wie geplant. Sie dementierte einen Pressebericht der Bild-Zeitung, wonach künftig Sonderbeiträge für Zahnersatz und Krankengeld schon früher geleistet werden sollten. Die Veränderungen für Zahnersatz seien erst für 2005 vorgesehen. Sie appellierte an die GKV-Versicherten, jetzt nicht voreilig Behandlungen beim Zahnersatz in die Wege zu leiten.

Die Vertragsärzte warfen der Regierung vor, mit ihren neuen Plänen den erzielten Parteien-Kompromiss wieder brechen zu wollen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte vor allem den geplanten Ost-West-Transfer zur Angleichung der Arzteinkommen in den neuen Länder und die Erhebung der geplanten Praxisgebühr.

Heftige Kritik an der Zahnersatz-Plänen formulierten die privaten Krankenversicherer. Anders als im Kompromisspapier vorgelegt sei so kein Wettbewerb zwischen GKV und PKV bei Zusatzversicherungen für Zahnersatz möglich.

Ganz neue Allianzen zur Gesundheitsreform formieren sich in einer Ecke, in der man es kaum für möglich gehalten hätte. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer und Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt fordern Nachbesserungen und haben sich in einem gemeinsamen Konzeptpapier für mehr Wettbewerb in der GKV ausgesprochen. Stärkerer Wettbewerb sei eines der wirksamsten Mittel, um die Ausgabenentwicklung in der GKV zu begrenzen.

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