Hauptversammlung des FVDZ in Bremen

Offensive für die Freiberuflichkeit

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Nach hart geführten Diskussionen hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) auf der diesjährigen Hauptversammlung in Bremen (9. bis 11. Oktober 2003) seine Konsequenzen aus dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) gezogen: Grundsatz-Beschlüsse sollen dem Verband die nötigen Freiräume schaffen, sich zum Widerstand gegen die im Gesetz eingeleitete Abschaffung zahnärztlicher Freiberuflichkeit zu positionieren. Die Versammlung beauftragte den geschlossen wiedergewählten Bundesvorstand, entsprechende Satzungsänderungen zu erarbeiten.

Der gewohnt souverän agierende, in seinem Amt mit überwältigender Mehrheit bestätigte Leiter der Hauptversammlung, Dr. Gunther Lichtblau, kündigte in einleitenden Worten mit seiner Kritik am GMG bereits den rigiden Kurs des FVDZ an. Und die politischen Repräsentanten, darunter Bremens Bürgermeister Henning Scherf (SPD), die Bundestagsabgeordneten Annette Widmann-Mauz und der heftig gegen das Gesetz opponierende Daniel Bahr (FDP), blieben weitgehend ohne Einfluss auf das, was folgte.

Harsche Abrechnung

Dr. Wilfried Beckmann, mit der größten Mehrheit seiner Laufbahn wiedergewählter Bundesvorsitzender des FVDZ, präsentierte eine harsche Abrechnung mit dem GKVModernisierungsgesetz: „Ich fürchte, viele haben nicht verstanden, dass Seehofer/ Schmidt im Konsens ein Vorschaltgesetz zur sozialistischen Einheitskasse ,Bürgerversicherung’ auf den Weg gebracht haben. Dieses Gesetz beinhaltet die Einführung von Ambulatorien, die Einführung eines Zentralinstituts, das Therapieentscheidungen vorgibt, dies Gesetz beinhaltet die Abschaffung der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Dies Gesetz bedeutet einen Weg hin zum gläsernen Patienten, einen Weg hin zu gläsernen Ärzten, die Tagesprofile werden Realität, dieses Gesetz bringt Zwangsfortbildung.“ Der Konsens sei „ein Schmerzmittel für Politiker, aber kein Therapeutikum“.

Mit der ab 2005 in den KZVen vorgeschriebenen Wahl hauptamtlicher Vorstände sei, so Beckmann, für den FVDZ eine berufspolitische Interessenvertretung in den KZVen „definitiv nicht mehr möglich“, die Vorstellung einer Schutzfunktion der KZV sei obsolet. Beckmann konstatierte, vor diesem Hintergrund sei „die überholte Rollenverteilung der drei Säulen Freier Verband, KZV und Kammer faktisch Geschichte“. Der Verband habe als große bundesweite Organisation freiberuflicher Zahnärzte die Pflicht, Verantwortung für eine uneingeschränkte Interessenvertretung zu übernehmen.

Auch wenn die 175 Delegierten des mit 23 000 Mitgliedern stärksten zahnärztlichen Berufsverbandes den Ausführungen Beckmanns weitestgehend folgten, entbrannten dennoch heftige Debatten über die Ausgestaltung der notwendigen Schritte (Wortlaut der Beschlüsse siehe Bericht zur Hauptversammlung in zm-online.de).

Einig waren sich die Delegierten zu den Beschlussanträgen für das Mandat des Freien Verbandes als „uneingeschränkte und unabhängige Interessenvertretung der freiberuflichen Zahnärzte“ in politischen, fachlichen und wirtschaftlichen Fragen (Antrag 1 mit großer Mehrheit) und den Ausbau der Fortbildungsaktivitäten (Antrag 8 mit Mehrheit). Diesen Grundsätzen entsprechend (Antrag 1) wurde ein Antrag der Länder Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein, der eine Kündigung des vom FVDZ mit der Deutschen BKK geschlossenen Projektvertrages „Gesundheitsversicherung“ forderte, abgelehnt.

Konformität bewies die Hauptversammlung auch in sämtlichen Anträgen zum GMG (Anträge 2, 5, 9, 21 und 22 mit einstimmiger oder überwältigender Mehrheit angenommen). Den im Gesetz formulierten „Seehofer/Schmidt-Konsens“ lehnen die Delegierten ab. Er führe „über staatsgesteuerte Kassenbürokratie in eine faktisch steuerfinanzierte Einheitskasse“. Der freie Verband fordert hingegen eine Neustrukturierung des Gesundheitssystems auf der Basis einer Pflicht zur Versicherung eines prämienfinanzierten Kernbereichs. Ein solches Modell, so der Beschluss, biete den Bürgern und Patienten die Möglichkeit, frei zwischen Kostenträgern und unter den Leistungsträgern zu wählen. Abgelehnt wurden auch die Einführung von Praxisgebühren – aus dem Wortlaut: „Zahnarztpraxen sind keine Inkassobüros der Krankenkassen.“ – sowie die im Gesetz verankerte „Zwangsfortbildung“.

Die Hauptversammlung forderte „den Gesetzgeber und die Krankenkassen auf, die im GMG für die Praktizierung der Kostenerstattung aufgebauten bürokratischen Hürden zu beseitigen“. Die Wahl der Kostenerstattung müsse, so der FVDZ, auch selektiv und unbürokratisch für einzelne Behandlungen möglich sein. Ebenso abgelehnt wurde „die mit dem GMG beabsichtigte zentrale Zusammenführung von Patientendaten“.

Unter den Delegierten divers diskutiert wurden hingegen die Anträge zu der im GMG angelegten „Abschaffung der zahnärztlichen Selbstverwaltung in den KZVen“ (Anträge 3, 6 und 13 des Bundesvorstandes sowie die Anträge 14 und 27). Auch wenn die Anträge nach Diskussion mit Mehrheiten verabschiedet wurden, gab es doch unterschiedliche Meinungen über die Umsetzung der Ziele.

Genaue Analyse gefordert

Zwar fanden die Anträge des Bundesvorstandes mit dem Ziel, den im Gesetz vorgesehenen Abbau demokratischer Strukturen in der Selbstverwaltung der KZVen weder „durch Nominierungen“ für Wahlen zu unterstützen, noch eine Mitgliedschaft künftiger hauptamtlicher KZV-Vorstände im FVDZ zu tolerieren und keine Verbandsgelder für KZV-Wahlen bereitzustellen, die entsprechenden Mehrheiten. Erbeten wurde aber eine genaue Abwägung der erforderlichen Satzungsänderungen. So forderte der amtierende Vorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, „eine genaue Analyse“ aller möglichen Konstellationen, die nach In- Kraft-Treten der Gesetzgebung eintreten könnten. Da es die KZVen auch künftig gebe, müsse jeder Schritt sorgfältig, „mit Fairness in der Diskussion“, überlegt werden. Hier dürfe es nicht um rigorose Schuldzuweisungen oder die Verteilung von „Heiligenscheinen für diejenigen gehen, die von ihren Ämtern zurückgetreten sind“. Bedacht werden müsse auch, was aus „der politischen Teilhabe wird, wenn – wie schon jetzt absehbar – die Politik die Zahnmedizin wieder debattiert“. Hier müsse man in der Entscheidung auch an die Situation der Kollegen in den Praxen denken“, forderte Fedderwitz.

Auch KZBV-Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Eßer warnte davor, im weiteren Vorgehen „den letzten Schritt vor dem ersten zu tun“. Eßer mit Blick auf die bisher genutzten Möglichkeiten der politischen Arbeit: „Wer meint, dass Rahmenverträge das politische Problem lösen, liegt falsch.“ Ein vom Landesverband Nordrhein zwecks Darstellung logischer Konsequenz eingebrachter Antrag, der darüber hinaus alle FVDZ-Mitglieder aufforderte, „zukünftig keine Funktionen, ob haupt-, neben- oder ehrenamtliche, in den nach Maßgabe des GMG umstrukturierten Körperschaften auszuüben“, wurde nach ausführlicher und hitziger Debatte ebenfalls beschlossen. Mit geringer Mehrheit verabschiedet wurde auch ein Antrag aus dem Saarland, der KZBV-Vorstand auffordert, „all seinen Mandatsträgern zu empfehlen, zukünftig keine Funktionen in diesen .... Körperschaften auszuüben“.

Der Bundesvorstand und die entsprechenden Gremien werden den Beschlüssen gemäß die erforderlichen Satzungsänderungen für die Hauptversammlung im Jahr 2004 erarbeiten.

Den Wortlaut der wichtigsten Anträge finden Sie unter zm-online.de im Bericht zur Hauptversammlung.

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