Probleme mit der Liquidität

Trübe Aussichten auf dem Konto

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„Wo ist mein Geld geblieben?“, fragen sich viele Zahnärzte, wenn sie ihr Bankkonto mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) vergleichen. Eigentlich müsste sich einiges Geld auf dem Konto finden – dort aber sieht es trübe aus. Wie kommt das?

Am Beispiel eines Zahnarztes – verheiratet, zwei Kinder, Inhaber einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis und Alleinverdiener – soll das Problem dargestellt werden. Eine durchschnittliche Zahnarztpraxis erwirtschaftete im Jahr 2000 in den alten Bundesländern einen Gewinn von 99 671 Euro. In den neuen Bundesländern betrug der durchschnittliche Gewinn einer Zahnarztpraxis 83 171 Euro. Diese Zahlen – und wie sie sich zusammensetzen – kann jeder Zahnarzt seiner BWA entnehmen.

Der in der BWA ausgewiesene Gewinn stellt aber bei weitem nicht die verfügbare Liquidität des Zahnarztes dar. Zunächst gilt es, den liquiden Gewinn zu ermitteln. Hierfür wird dem steuerlichen Gewinn die AfA (Abschreibung für Abnutzung) zugerechnet, denn diese stellt keinen tatsächlichen Geldabfluss dar. Neue Investitionen hingegen müssen im Jahr der Anschaffung voll bezahlt, können allerdings nur über die Jahre der Abnutzung abgeschrieben werden. Abschreibungspflichtige Neuinvestitionen reduzieren somit den liquiden Gewinn, wenn sie nicht über ein Darlehen gegenfinanziert werden. Der steuerliche Gewinn erhöht sich zudem um rein rechnerische Größen. Wie etwa die privaten Anteile zum Beispiel von PKW- und Telefonnutzung.

Der so ermittelte liquide Gewinn müsste sich nun eigentlich auf den Konten des Zahnarztes finden. Doch weit gefehlt: Es müssen Steuern gezahlt und Darlehen getilgt werden. Und an das Versorgungswerk und die Krankenversicherung sind auch jeden Monat Beiträge zu entrichten. Erst was dann von dem Geld noch übrig bleibt, steht dem Zahnarzt und seiner Familie zur Verfügung.

Nun gilt es, die privaten Ausgaben und Zahlungsverpflichtungen zu ermitteln. Unser Beispielzahnarzt wohnt zur Miete und leistet sich einmal im Jahr einen Urlaub. Trotz sparsamer Lebensführung addieren sich die privaten Ausgaben zu einem erheblichen Betrag.

Zieht man nun vom verfügbaren Einkommen die privaten Zahlungsverpflichtungen und Ausgaben ab, bleibt der Betrag, über den der Zahnarzt frei disponieren kann. Diese Gelder stehen ihm zur Verfügung, um eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen, eine eigene Immobilie zu erwerben, oder sonstige Geldanlagen zu tätigen (Tabelle 4).

Mit viel Humor kann unser Beispielzahnarzt nur die Äußerungen von Politikern oder anderen, bestens informierten, Kreisen aufnehmen, welche die Zahnärzte den „Besserverdienern“ zuordnen. Denn ein Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes zeigt, dass das ausgabefähige Einkommen privater Haushalte dem Einkommen unseres Beispielzahnarztes fast nicht nachsteht (Tabelle 5).

Nur der kluge und wohlüberlegte Einsatz der begrenzten finanziellen Mittel wird unseren Beispielzahnarzt vor einer Liquiditätskrise bewahren.

Dr. Sigrid Olbertz, MBA, Zahnärztinund Master of Business AdministrationIm Hesterkamp 12 A, 45768 Marl

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