Gesundheitspolitisch auf Kurs
Zum zweiten Mal bot die BZÄK eine sommerliche Presseveranstaltung mit ungewöhnlichem Ambiente: 18 Journalisten konferierten bei Schönwetter an Deck des Ausflugschiffes „Don Juan“ mit dem BZÄK-Präsidenten, den Vizepräsidenten Dr. Dietmar Oesterreich und Dr. Wolfgang Sprekels sowie der Crew aus der BZÄK-Verwaltung.
Weitkamp startete – „nautischem“ Ambiente getreu – sein Eingangsstatement mit einem Blick „voraus“: Bis 2020 werde die Zahl der Zahnärzte in Deutschland um zwölf bis 21 Prozent steigen. Schon 2017 werde es so viele Zahnärztinnen wie Zahnärzte geben. Ein bis 2020 erwarteter Rückgang des Leistungsbedarfs von rund sieben Prozent werde eventuell auf Grund der Geburtsund Erziehungszeiten der Frauen kompensiert. Dennoch: Angesichts dieser Prognose seien vernünftige Rahmendaten um so unerlässlicher.
Anlass zu partiellem Optimismus biete die von der Zahnärzteschaft schon länger propagierte, jetzt qua Gesetz vorgesehene und für das Gesundheitssystem wohl „revolutionäre“ Herausnahme des Zahnersatzes aus der paritätischen Finanzierung. Angesichts der zwischen Zahnärzteschaft und Krankenkassen vereinbarten stabilen Kostenlage sei ein Beitrag von sieben Euro – inklusive Verwaltungskosten – wohl für die Versicherung des Zahnersatzes in der GKV ausreichend. Weitkamp appellierte an die Versicherten, etwaige ZE-Behandlungen nicht aufgrund der gesetzlichen Friktion vorzuziehen. Nach wie vor stehe im Bereich der GKV für die ZEVersorgung eine Gesamtsumme von 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Für kurzsichtige Panik gebe es keinerlei Anlass.
Zum gerade in Urlaubszeiten immer wieder anstehenden Thema „Behandlung im Ausland“ erklärte der BZÄK-Präsident, dass es mit Blick auf die gegenwärtige Gesetzeslage wichtig sei, die Patienten sachlich aufzuklären: „Sie benötigen das Rüstzeug, um beurteilen zu können, ob sie im Ausland gut aufgehoben sind.“ Laut medizinischem Dienst der Krankenkassen würden allerdings nur 23 Prozent der Patienten im Ausland qualitativ adäquat zur deutschen Versorgung behandelt.
Untiefe Gesundheitspolitik
Erste Zahlen zeigen, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz auch im Inland spürbar Folgen hinterlässt: In den ersten zwei Quartalen seit In-Kraft-Treten des GMG sei die Inanspruchnahme der Zahnärzte, so aktuelle Erhebungen, in den einzelnen Bundesländern um elf bis 20 Prozent gesunken. Für das erste Halbjahr sei vor allem ein Vorzieheffekt feststellbar. Der Einfluss der Praxisgebühr sei im zahnärztlichen Bereich hingegen gering, betonte Weitkamp.
Weitere „Untiefen“ in der Gesundheitspolitik? Zum Thema „Elektronische Gesundheitskarte“ und „Health Professional Card“ teilt der BZÄK-Präsident nicht die Auffassung der Bundesgesundheitsministerin, dass diese Neuerungen Arztbesuche und die Inanspruchnahme von Leistungen besser regelbar machen. In den Zahnarztpraxen seien keine oder allenfalls geringe Einsparungen durch das E-Kartensystem erzielbar. Dem stehe vermehrter Verwaltungsaufwand gegenüber.
Weitkamp warnte vor serverbasierten Lösungen, um möglichen Datenmissbrauch auszuschließen. Ein weiteres Manko sei, dass auf Grund der Datenhoheit des Patienten der behandelnde Arzt sich nicht auf die Vollständigkeit der gespeicherten Daten verlassen könne.
Positiv vermerkte Weitkamp, dass trotz der unzureichenden gesetzlichen Pseudoregelung zur Kostenerstattung inzwischen eine brauchbare Vereinbarung getroffen wurde, die künftig „eine Reihe bisher nicht einbezogener Leistungen auf dem Weg der Kostenerstattung bezuschusst“. Ein in Ostwestfalen gestartetes Modellprojekt – als Rahmenvertrag mit der Techniker Krankenkasse abgeschlossen – gewähre unter anderem erstmals auch Zuschüsse für präventive Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder für ein Lernprogramm zum Kennenlernen der Behandlungssituation für Angstpatienten unter Kindern.
Mit Blick auf das anstehende Präventionsgesetz betonte Weitkamp, dass Deutschlands Zahnärzte mit ihren allseits anerkannten hohen Leistungen im präventiven Bereich ein solches Gesetz nicht nötig haben. So es allerdings ansteht, sei auch die entsprechende Einbeziehung der Zahnärzteschaft in diesen Gesetzgebungsprozess erforderlich.