Leitartikel

Prävention beginnt im Kopf

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Gesundheitsbewusstsein ist in, scheint es. Die Fitness-Welle rollt, wir joggen und walken, besuchen Wellness-Oasen und Filme wie „Super Size Me!“ machen mobil gegen McDonald´s und Co. Auf der anderen Seite wächst die Zahl übergewichtiger Kinder und Jugendlicher und wir kämpfen gegen ernährungsbedingte Krankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Recht so, dass Prävention gefragt ist, um die Gesundheitskompetenz der Menschen zu stärken, Risiken zu reduzieren und einen Beitrag zu mehr Lebensqualität zu leisten.

Auch die Politik macht sich in Sachen Prävention stark. Ulla Schmidt will noch in dieser Legislaturperiode das geplante Präventionsgesetz zur Entscheidung vorlegen. Doch jetzt ist um das Ganze ein Hickhack entbrannt, der nicht mehr so ganz nachzuvollziehen ist. Bund und Länder streiten sich hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der Finanzierung der Stiftung Prävention. In der Sache selbst passiert nichts, man kommt nicht zu Potte.

Fest steht, dass mit Prävention primär trotz der Erwartungen der Politik kein Einspareffekt zu erzielen ist, allenfalls eine Stabilisierung der Gesundheitsausgaben. Aus zahnärztlicher Sicht ist es sinnvoll, Synergien zu schaffen und Aktivitäten zu koordinieren, gesetzliche Regelungen für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind jedoch überflüssig. Wir Zahnärzte haben schon längst Fakten geschaffen. Die Bundeszahnärztekammer hat von Anfang an sowohl in den Gremien des Runden Tisches als auch als Gründungsmitglied des Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförderung intensiv an neuen Präventionskonzepten mitgearbeitet. Die Zahnärzteschaft hat sich dabei immer als Vorbild in der deutschen Präventionslandschaft gesehen, auf dem Gebiet der zahnmedizinischen Prävention haben wir große Erfolge vorzuweisen. Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gehört jedenfalls – wie auch immer die Prävention künftig prominent etabliert werden sollte – in die erste Reihe.

Dabei sehen wir die bestehenden Regelungen der Paragrafen 21 und 22 SGB V als ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche zahnmedizinische Prävention bei Kindern und Jugendlichen an. Hier werden die Grundlagen für einen eigenverantwortlichen Umgang mit der Mundgesundheit im Erwachsenenalter gelegt. Bei Risikogruppen ist die bestehende erfolgreiche Kooperation zwischen den Zahnärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, den Krankenkassen, der öffentlichen Hand und den niedergelassenen Zahnärzten weiter auszubauen, aber auch vermehrt Public-Health-Ansätze zu integrieren. Das Bundesgesundheitsministerium verlangt nach Auswertung und Evaluation im Bereich Prävention. Wir betreiben dies in Eigenregie: Über die alleinige Finanzierung durch den Berufsstand werden seit etlichen Jahren die in Wissenschaft und Politik hoch angesehenen deutschen Mundgesundheitsstudien durchgeführt, 2005 starten wir mit der DMS IV. Das ist Gesundheitsberichterstattung par excellence.

Aussagen des BMGS zufolge wird sich das Präventionsgesetz vornehmlich der primären Prävention zuwenden. Die präventionsorientierte Zahnheilkunde reicht aber weit darüber hinaus. Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bilden eine Einheit. Die Zahnmedizin hat in den letzten Jahren eine deutliche Erweiterung um sowohl krankheitsbezogene als auch gesundheitsfördernde und allgemeingesundheitliche Bereiche erfahren.

Wir verstehen Prävention als lebensbegleitende Aufgabe. Es gilt, langfristig den Umfang restaurativer Maßnahmen im jüngeren und mittleren Lebensalter zu reduzieren und die Lebensqualität durch den Erhalt der oralen Gesundheit in ihrer Wechselwirkung zum Gesamtorganismus positiv zu beeinflussen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit immer neuen Gesetzen und Stiftungen kann man die Entscheidung des Patienten nicht ersetzen. Hilfe zur Selbsthilfe ist angesagt. (Mund)Gesundheitsbewusstsein fängt in den Köpfen an, dazu ist es notwendig, dass der Zahnarzt mit seinem Patienten an einem Strang zieht. Bei Entscheidungsfindungsprozessen wird der Patient zum Partner – und zwar unabhängig davon, welches Gesetz gerade gilt. Daran werden wir weiter arbeiten, im Sinne einer präventionsorientierten Zahnheilkunde.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dietmar OesterreichVizepräsident der Bundeszahnärztekammer

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