Basel II erfordert neue Regeln für die Vergabe von Krediten

Augen auf

Banken und Sparkassen werden verstärkt auf die Bonität ihrer Kunden achten. Der Grund: Sie müssen künftig ihren Bestand an Eigenkapital anpassen an die Risiken der von ihnen gewährten Kredite. Zudem, behaupten die Geldhäuser, werde die Zinsgestaltung bei Krediten dadurch gerechter. Für den Kunden gilt: Augen auf!

Am letzten Juni-Wochenende 2004 verabschiedeten die Notenbank- und Aufsichtschefs die neuen Eigenkapitalregeln Basel II für Banken und Sparkassen. Für Laien lesen sie sich wie ein spezieller Geheimcode der Geldwirtschaft.

Ein Wochenende mit Folgen

Dahinter verbirgt sich das Ergebnis eines fünf Jahre währenden Feilschens um neue Vorschriften für die Banken, inwieweit sie an Kunden vergebene Kredite mit Eigenkapital absichern müssen. Spätestens ab 2007 müssen die neuen Regeln in die Praxis umgesetzt sein. Vorausgesetzt, EUKommission und EU-Länder haben es bis dahin geschafft, die Vorgaben tatsächlich in Richtlinien und Gesetze umzuwandeln.

Die Verhandlungen fanden in der schweizerischen Grenzstadt Basel am Rhein statt. Und wie es in der Wirtschaft üblich ist, werden die Kunden der Geldverleiher die neuen Usancen wieder – wie bei Basel I – zu spüren bekommen.

Bislang durften Banken und Sparkassen gemäß den Vorschriften von Basel I Kredite höchstens bis zum 12,5fachen des Eigenkapitals vergeben; Hypotheken zählten dabei wegen ihres geringeren Risikos nur zur Hälfte.

Danach müssen die Geldhäuser zur Zeit noch pauschal für Immobilienkredite vier Prozent und für sonstige Kredite acht Prozent Eigenkapital nachweisen. Damit soll das Risiko begrenzt werden, dass Verluste durch Kreditausfälle eine Bank in die Pleite treiben.

Die jetzt im Juni beschlossene Neufassung setzt die Bonität des Kunden und dessen Sicherheiten als Maßstab für die Höhe des Eigenkapitals fest. Je wohlhabender und seriöser der Kunde, desto weniger Eigenkapital benötigt die Bank.

Dabei ist die Risikoprüfung schon immer erste Bankierspflicht bei der Vergabe eines Kredits gewesen. Auch jetzt müssen Kunden, die Geld leihen wollen, ihre Finanzen offen legen. Den günstigsten Leihzins bekommt immer derjenige, der eigentlich keinen Kredit braucht. Das gilt und galt sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen. Und wer viel Geld benötigte, konnte auch schon mal über Konditionen verhandeln.

Geschätzter Wert

Bei Hypotheken war bislang vor allem der Beleihungsauslauf entscheidend. Gemeint ist damit, wie viel Prozent des Schätzwertes einer Immobilie der Kunde als Kredit für die Finanzierung benötigte. Der Schätzwert entspricht etwa 80 bis 90 Prozent des Kaufpreises. Die besten Konditionen bekommen diejenigen, die mit 60 Prozent des Beleihungswertes auskommen. Für höhere Kredite sind Aufschläge von 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte fällig.

Doch im Zuge der neuen Vorschriften für die Vergabe von Krediten sollen die Kunden gerechter behandelt werden. So interpretiert jedenfalls Dr. Matthias Böcker, Geschäftsführer der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH in Berlin, die Auswirkungen von Basel II: „Für die Kunden bringt die Umsetzung der Vorschriften von Basel II eigentlich nur Vorteile. Denn die Verhandlungen um einen Kredit werden für sie sehr viel transparenter als bisher.“ Ziel ist die individuelle Kreditwürdigkeit eines jeden Kunden festzustellen, denn die Bonität wird in Zukunft über die Höhe der Zinsen entscheiden.

Psychotest für Geldbörsen

Um zu erfahren, wie „gut“ oder „schlecht“ ein Kunde ist, haben die Banken das so genannte Scoring entwickelt. Vorreiter war die Citibank.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ist nun dabei, ein auf die eigene Klientel zugeschnittenes Modell mit verschiedenen Scoring-Cards einzuführen. Im Hypothekenbereich arbeiten die Kundenberater in verschiedenen Sparkassen bereits damit. Bis zum Ende des Jahres wird jede Sparkasse ihr Geld gemäß dem Scoring-Ergebnis verleihen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Scoring? Ein bisschen erinnert das Verfahren an einen der vielen Psychotests, wie wir sie aus den Frauenzeitschriften kennen. Der Kunde beantwortet eine Reihe von Fragen, je nach Kreditart zwischen zehn und 15. Für jede Antwort gibt es Punkte. Diese werden am Ende des Tests addiert. Gefragt wird nach den üblichen persönlichen Daten sowie nach der Haushaltsrechnung – also das monatliche Einkommen und die Ausgaben.

Die Informationen werden gespeichert und mit den Daten der anderen Kunden verglichen. Es werden also in der Datei Personen gesucht mit gleichen Merkmalen, wie die des Kunden, dessen Score-Wert errechnet werden soll. Stehen die Datenzwillinge fest, wird ermittelt, wie groß deren Kreditwürdigkeit bisher war. Das Ergebnis erlaubt die Einstufung in eine der 18 Risikoklassen. Der so errechnete Scoring-Wert gibt Auskunft darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde seinen Kredit zurückzahlen wird. Daraus ergibt sich dann der für den Kunden passende Zinssatz. Dabei gelten die Stufen eins bis drei als sehr gut bis gut. „Dazu gehören mindestens 80 Prozent unserer Kunden“, versichert Böcker.

Die Volks- und Raiffeisenbanken wollen zu Beginn des nächsten Jahres ein ähnliches Modell einführen.

Entscheidender Faktor wird also sein, mit welcher statistischen Wahrscheinlichkeit ein Kunde seinen Kredit zurückzahlen kann. Dabei spielen Eigenkapital und Einkommen nicht mehr die alleinigen Hauptrollen. Wichtig sind auch Alter, Familienstand sowie Ausbildung, der Beruf des Kunden und die Dauer seiner Beschäftigung. Immobilien sollen stärker unter die Lupe genommen werden und nach ihrer Lage und Qualität beurteilt werden.

Dafür wollen die Banken und Sparkassen die Datenbank des Verbandes deutscher Hypothekenbanken nutzen. Mit deren Informationen können die Banken je nach Immobilientyp und Lage den zu erwartenden Erlös und die Abwicklungskosten für eine Zwangsversteigerung ermitteln. Auch die regionale Lage, die Kaufkraft der Bevölkerung und Prognosen über die Entwicklung der Immobilienpreise sind in den Ergebnissen der Recherche enthalten. Nichts bleibt mehr dem Zufall überlassen.

Je besser die Bonitätsklasse, in die ein Kunde eingestuft wird, desto günstiger fällt sein Kredit aus. Für eine Verschlechterung reicht es dann schon aus, wenn der Hauptverdiener einer Familie in einer Risikobranche arbeitet oder das zukünftige Eigenheim nicht gerade in der feinsten Gegend liegt und sofort steigt der Kreditzins.

Rating statt Raten

So ähnlich funktioniert die Kreditvergabe auch für Selbstständige. Nur heißt das Bewertungsverfahren für sie nicht Scoring sondern Rating. Geschäftsleute müssen ihre Unternehmens- und Privatdaten offen legen. Dazu werden verstärkt Planungen der Zukunft sowie die Eigenkapitalausstattung gehören.

Steht das Ergebnis des Ratings fest, wird bei den Sparkassen ebenfalls in eine der 18 Risikoklassen eingeordnet. Freiberufler haben wohl in den meisten Fällen nichts zu befürchten, „denn beispielsweise gehören Rechtsanwälte oder Zahnärzte erfahrungsgemäß in die guten und sehr guten Bonitätsklassen“, beruhigt Böcker.

Schwergewicht neu gesetzt

Dennoch wollen die Sparkassen deutlich von der alten Praxis abrücken, wonach den Branchen ein Schwergewicht bei der Beurteilung zukam. Dagegen ordnet manch private Konkurrenz noch immer nach eben diesem Schema die Unternehmer ein. Wer zum Beispiel Chef eines Unternehmens in der Baubranche ist, hat für eine Kreditverhandlung schon schlechte Karten. Denn hat die Bank ihr Kontingent an Krediten für diese Branche bereits ausgereizt, besteht für den Bittsteller kaum noch eine Chance, ganz gleich wie gut seine Geschäftsidee vielleicht ist.

Eine Bank, die sich für ein differenziertes Rating-System entscheidet, wird eher die gute Unternehmensführung zu würdigen wissen als die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche.

Große Unternehmen unterziehen sich schon lange den Prüfungen durch so genannte Rating- Agenturen wie Standard & Poors, wenn sie zum Beispiel eine Anleihe auflegen wollen. Potentielle Käufer dieser Anleihen erfahren so vorab durch die Bewertung, wie sicher ihr Geld angelegt ist.

Die Daten für’s Scoring

Banken, die kein eigenes Rating- Verfahren wollen, bietet die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung in Wiesbaden, kurz Schufa genannt, ein für die Umsetzung von Basel II entwickeltes Scoring an. Die Schufa füttert ihre Rechner mit den Daten von den Mitgliedsunternehmen. Das sind in erster Linie nahezu alle Banken und Sparkassen, aber auch Versandhändler, Telekommunikationsfirmen, Versicherungen, Versorgungs- und Inkassounternehmen. Seit kurzem gehören auch Wohnungsgesellschaften und sogar das Internetauktionshaus Ebay zu diesem Kreis. Sie alle melden Kundenadressen, Daten zu Ratenkrediten oder Informationen über schlechte Zahlungsmoral wie zum Beispiel das Überziehen des Dispokredits oder die Hypothek. Insgesamt verfügt die Schufa in Wiesbaden über Bonitätsdaten von rund 59 Millionen Bundesbürgern. Keine Infos werden über Einkommen und Vermögen der Kunden gespeichert. Und wer Daten liefert, bekommt auch welche. Allerdings sind die Empfänger in zwei Klassen eingeteilt: Die Privilegierten sind die Banken. Sie bekommen über Personendaten und Negativmerkmale hinaus auch Angaben über Kontoverbindungen, Kreditkarten sowie laufende Kreditgeschäfte. Der Handel muss sich mit den Personendaten und Negativmerkmalen zufrieden geben.

Schubladen der Schufa

Als Verbraucher fühlt man sich unangenehm beobachtet, und der Gedanke, wie viel Schindluder mit den gespeicherten Daten getrieben werden könnte, lässt so manchen frösteln. Doch wehren kann man sich gegen die Erfassung durch die Schutzgemeinschaft nicht. Schon der Wunsch nach einem Girokonto erfüllt sich erst mit der Unterschrift unter die Schufa-Klausel, von einem Kredit oder Handyvertrag ganz zu schweigen. Nur mit dem nötigen Wissen über die Zahlungsfähigkeit des Kunden kann eine Bank oder ein Unternehmen in Sekundenschnelle eine Entscheidung treffen. Doch wer weiß schon, was die Schufa mit den über uns gespeicherten Daten alles macht? Zwar hat jeder die Möglichkeit, sich mit einer Selbstauskunft für 7,60 Euro die über ihn gespeicherten Daten anzusehen. Doch wie die Schufa mit Informationen arbeitet, erfährt die Öffentlichkeit nicht.

Ein lukratives Geschäft ist sicher das Errechnen von Scoring-Werten. Auch die Sparkassen verarbeiten bei ihrem Scoring die Auskunft, die sie von der Schufa über den jeweiligen Kunden bekommen. Die Werte besagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde seinen Kredit zurückzahlen kann, doch wie er seinen Score-Wert auf der Skala von 0 bis 1 000 verbessern oder verschlechtern kann, verrät die Schufa nicht. Sie befürchtet, dass so die Kunden ihre Werte beeinflussen könnten. So gibt es nur Spekulationen darüber, ob eine feine Adresse sich gut auswirkt oder häufige Umzüge zu einem Punktabzug führen. Auf Fragen folgen nur abschlägige Bescheide. Früher beeinflusste sogar die Häufigkeit, mit der jemand Selbstauskünfte einholte, die Werte negativ. Das hat man in Wiesbaden wohl abgestellt.

Thomas Petri von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz warnt: „Ich halte das Schufa- Score-Verfahren für rechtswidrig. Der Einzelne wird bewertet aufgrund von Kriterien, die er gar nicht positiv oder negativ beeinflussen kann. Man kann seinen Vertrag einwandfrei erfüllen und bekommt trotzdem einen schlechten Score-Wert, nur weil einige aus der Gruppe in der Vergangenheit ihre Kredite nicht bezahlt haben.“

Weiterhin bemängelt Petri, dass die Kunden mit ihrer Unterschrift unter die Schufa-Klausel in etwas einwilligen, das ihnen nicht bekannt ist. Doch die Schufa behauptet, Scores seien eben keine personenbezogenen Daten, deshalb gelte für Score- Werte das Bundesdatenschutzgesetz auch gar nicht. Problematisch bleibt aber auf jeden Fall die Tatsache, dass die bei der Schufa gespeicherten Daten, die ins Scoring einfließen, nicht selten falsch sind.

Mitgefangen, mitgehangen

Eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ brachte ein bisschen Licht ins Dunkel der Schufa. Im letzten Jahr holten 100 freie Mitarbeiter eine Selbstauskunft ein: nur 31 Auskünfte waren vollständig und korrekt, 22 Auskünfte enthielten veraltete Daten wie gelöschte Girokonten oder aufgelöste Handyverträge, in vieren standen völlig falsche Informationen (ein Girokonto und nicht existente Handyverträge) und sieben Personen bekamen gar keine Antwort. Außerdem wurden durch Namensverwechslungen unbescholtene Bürger schon als schlechte Schuldner eingestuft.

Aufgeklärte Verbraucher sollten daher in Zukunft noch größere Wachsamkeit walten lassen, wenn es darum geht, persönliche Daten offen zu legen. Mit den neuen Vorschriften aus Basel II, die bis spätestens 2007 in Gesetze umgewandelt sein sollen, haben sich die Banken und Sparkassen eine Legitimation für weitere Datenerfassungen geholt – natürlich nur zum Wohl des Kunden. Kundenauge sei wachsam!

Marlene Endruweit

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