Der Schlüssel zur Professionalisierung
Skepsis ist bei vielen Zahnärzten zunächst angesagt, wenn es um die Qualitätsdiskussion geht. Die Ausrichtung der eigenen Tätigkeit nach Qualitätsaspekten ist demjenigen, der seinen Beruf mit Liebe und Engagement ausübt, per se schon ein hohes Anliegen. Und von außen aufoktroyierte gebündelte Regelwerke, die dem Zahnarzt das Leben schwer machen, sind eher Ausdruck einer erzwungenen Bürokratie ohne Mehrnutzen für den Patienten, die den Zahnarzt in ein Korsett zwängen und jegliche Motivation im Keim ersticken.
Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass Qualität an sich ein Prozess ist, der nicht von außen dirigiert werden kann, sondern der individuell und eigenverantwortlich aus dem eigenen zahnärztlichen Tun heraus entsteht. Es geht nicht nur um die Weiterentwicklung der eigenen Berufsausübung, sondern auch des Berufsstandes an sich. Gesteigerte Anforderungen an den Beruf und an die moderne Wissensgesellschaft sowie das eigene ethische Selbstverständnis verlangen nach stetigen Anpassungen – einer lebenslangen Professionalisierung im Sinne einer Weiterqualifizierung des Berufs.
„Wer alles bewahren will, muss ständig alles verändern“, erklärt Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der Bundeszahnärztekammer, und unterstreicht die Notwendigkeit einer stetigen Professionalisierung des Berufsstandes. „Mit Erteilung der Approbation ist der Zahnarzt zwar Profi, doch genau genommen ist er dies nur einen einzigen Tag. Danach beginnt die dauerhafte Aufgabe, sich diese Befähigung zu erhalten und aufzubauen. Entscheidend ist, die Dinge in Eigenverantwortung aufzugreifen, als Freiberufler und mit einem Augenmerk auf die gesellschaftliche Verantwortung.“ Das Zahnheilkundegesetz habe dem Zahnarzt das Privileg verliehen, in Unabhängigkeit. kompetent und in hoher Qualität die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auszuüben:
„Unsere Kompetenz beruht auf einer lebenslangen Professionalisierung“, so der Präsident. In diesem Zusammenhang komme Qualitätsförderung als ureigene Aufgabe des zahnärztlichen Berufstandes in die Diskussion. Zum Gelingen brauche sie geeignete freiheitliche Rahmenbedingungen.
Aus diesem Selbstverständnis von Qualität heraus hat sich die Zahnärzteschaft schon lange mit dem Thema auseinandergesetzt.
1988 gab es dazu das erste Grundsatzpapier von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung. Im Zuge internationaler Entwicklungen und breiter wissenschaftlicher Diskussionen zu evidenzbasierten Leitlinien, Qualitätsmanangement oder Benchmarking haben die zahnärztlichen Organisationen ihre Maßnahmen weiterentwickelt (Weißbuch, Pilotleitlinien, Gründung der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung, erfolgreiche Etablierung von Qualitätszirkeln, Qualitätshandbücher und vieles mehr).
Gesetzgeber wird aktiv
Hinzu kommen Aktivitäten der Politik. Die Forderung nach mehr Qualität in der Medizin sind durch die verschiedenen Gutachten des Sachverständigenrates und die gesetzliche Verankerung von Qualitätssicherung in allen Novellierungen des Sozialgesetzbuches seit 1989 politisch vorangetrieben worden. Im Juni 1999 hatte die 72. Konferenz der Gesundheitsminister der Länder (GMKKonferenz) die Einführung einer einheitlichen Qualitätsstrategie im deutschen Gesundheitswesen beschlossen.
Eine neue Dimension gewinnt die Diskussion um Qualitätssicherung durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG). Seit Anfang 2004 sind, nachdem im stationären Sektor positive Erfahrungen vorlagen, nun auch alle Vertragsärzte und -zahnärzte verpflichtet, zusätzlich zu den bisher festgelegten Verpflichtungen zur Qualitätssicherung ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§ 135 a Absatz 2). Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben Maßnahmen zur Förderung der Qualität der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durchzuführen (§ 136 SGB V).
Derzeit sind aber noch keine verbindlichen Zeiträume festgelegt, bis wann und in welchem Umfang Qualitätsmanagement in den Praxen eingeführt werden soll. Diese Aufgabe kommt dem Gemeinsamen Bundesausschuss zu. Festzulegen sind der Zeitrahmen, bis wann ein internes Qualitätsmanagement installiert werden soll, der grundsätzliche Umfang und Inhalt von Qualitätsmanagementsystemen und gegebenenfalls ein Verfahren, wie Qualitätsmanagementsysteme akkreditiert werden können.
Für die Praxen heißt das: Erst einmal abwarten, bis die Richtlinien des Bundesausschusses vorliegen. Wichtig ist aber zu wissen, dass regelrechte Zertifizierungen nach einem bestimmten Qualitätsmanagementsystem vom Gesetzgeber bisher nicht verlangt sind. Insofern sind anderslautende Angaben mancher Anbieter nicht zutreffend. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich für die Praxen, sich mit dem Thema rechtzeitig auseinanderzusetzen.