KZBV-Kompendium zu neuen Festzuschussregelungen

Schwere Kost für leichteres Arbeiten

Die Bundesregierung will die im GMG vorgesehene Zahnersatz-Zusatzversicherung mit fester Prämie und Abschluss in privater oder gesetzlicher Krankenkasse zurücknehmen. Kritiker mutmaßen, Rot-Grün wolle dieses ursprünglich von der CDU eingebrachte quasi erste Prämienmodell unbedingt verhindern. Unberührt von diesem politischen Rückzieher bleibt dagegen die ab Januar 2005 gültige Einführung der befundorientierten Festzuschüsse. Die KZBV hat ein Kompendium über die Inhalte dieser für Zahnärzte und Patienten chancenreichen Neuregelungen erarbeitet.

Unter dem Titel „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“ steht die Lose-Blatt-Sammlung den KZVen ab Mitte Oktober für die Weitergabe an die Praxen zur Verfügung. Das Ringbuch informiert über alle bis dato beschlossenen Maßgaben und wird nach jeweiliger Beschlussfassung zurzeit noch anstehender Regelungen durch Nachlieferungen ergänzt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wird das prozentuale Bezuschussungssystem beim Zahnersatz zu Gunsten eines befundbezogenen Systems abgeschafft. Jahrelang hatte sich die Zahnärzteschaft für die Beseitigung des sozial ungerechten prozentualen Zuschusssystems eingesetzt. „Die bisherige GKV-Regelung hatte immer mehr zu einem Zweiklassen-, durch die Härtefallregelungen sogar zu einem Dreiklassensystem geführt“, begründet der KZBVVorstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ZA Dieter Krenkel die beharrliche Kritik des Berufsstandes. Jetzt hätten „die dramatische Finanzmisere der GKV, die unseligen Auswüchse des ‚moral hazard‘ und die immer wieder vorgetragenen Vorteile des Festzuschusssystems zu einem Umdenken in der Politik geführt“.

Auch wenn der Gesetzgeber bei den Festzuschüssen die Vorstellungen der Zahnärzteschaft weder vollständig übernommen habe, noch sich dazu durchringen konnte, den Zahnersatz durchgängig im Rahmen der Kostenerstattung abzurechnen, ist die neue Lösung „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, meint Krenkel und appelliert an die aktive Unterstützung der Kollegenschaft zur Umsetzung der Neuregelungen: „Wir Zahnärzte müssen sehr daran interessiert sein, dass das zum 1. Januar 2005 startende System zu einem Erfolg wird und nicht erneut zwischen die Mahlsteine der Politik gerät.“

Die richtige Umsetzung der Festzuschusssystematik in den Praxen sei auch vor dem Hintergrund der aktuellen Zurücknahme der Wahlfreiheit in der ZE-Zusatzversicherung extrem wichtig: „Die Novellierung eines Reformgesetzes, welches noch nicht in Kraft getreten ist, ist ungewöhnlich und führt zu Verunsicherung und Verärgerung in weiten Teilen der Bevölkerung.“ Mit Blick auf die 1998 unter Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer erst eingeführten, dann vor der Wahl nach Störmanövern der Krankenkassen wieder zurückgenommenen therapieorientierten Festzuschüsse betonte Krenkel die Bedeutung der erfolgreichen Umsetzung in den Praxen für den Berufsstand.

Umfassende Infos

Die befundbezogenen Festzuschüsse sind strikt eingebunden in die Regeln des BEMA und müssen größtenteils über die KZVen abgerechnet werden. Die nach harten Verhandlungen erzielten Ergebnisse im Gemeinsamen Bundesausschuss seien so erfolgt, dass die Versicherten im neuen Festzuschusssystem gut versorgt seien. Die finanzielle Belastung werde sich, so Krenkel im Vorwort des Kompendiums, „in weit über 90 Prozent der Fälle gegenüber heute nicht ändern“. Die neuen Regelungen bieten dem Patienten ein bedeutendes Stück mehr Souveränität, Eigenverantwortung und erheblich mehr Wahlfreiheit. Krenkel: „Das ist ein Beitrag zur weiteren Stärkung des guten Verhältnisses zwischen Patient und Zahnarzt.“

Mit der Veröffentlichung des Kompendiums informiert die KZBV über alle im Rahmen des befundorientierten Festzuschusssystems anstehenden Neuerungen. Ziel des DIN-A4-Ringbuches, das mit einem übersichtlichen Register ausgestattet wurde, ist es, die mit der Umstellung verbunden Fragen, die bei der Umsetzung relevant werden können, vorwegzunehmen und zu beantworten. Noch ausstehende Ergebnisse, zum Beispiel zum Heil- und Kostenplan, zur Begutachtung sowie die Beschlüsse zur exakten Höhe der Festzuschüsse, werden nach Abschluss der Verhandlungen nachgeliefert. Geplant ist darüber hinaus eine CD-ROM mit den wesentlichen Festzuschuss-Daten, die die Arbeit mit dem neuen System zusätzlich erleichtern soll.

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