Praxisgründer stellen häufig Ausbildungsplätze
Die Ergebnisse der ersten Befragungswelle 2002 von AVE-Z sprechen eine deutliche Sprache: Insgesamt stellten 38,1 Prozent der zahnärztlichen Einzelpraxisgründer bereits zum Stichtag der Praxisgründung mindestens eine zahnmedizinische Auszubildende ein (siehe Tabelle).
Im Durchschnitt werden in einer neu gegründeten beziehungsweise übernommenen Einzelpraxis in den alten Bundesländern 0,48 zahnmedizinische Auszubildende beschäftigt. Bezogen auf die Anzahl der Neugründungen kann derzeit von jährlich zirka 1 350 Einzelpraxisneugründungen/- übernahmen ausgegangen werden, wodurch hochgerechnet etwa 650 Ausbildungsplätze für zahnmedizinische Auszubildende geschaffen werden. Dies entspricht einem Anteil von mehr als fünf Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für zahnmedizinische Fachangestellte in den alten Bundesländern. In den ersten Jahren nach der Existenzgründung steigt die Anzahl der angebotenen Ausbildungsverträge für zahnmedizinische Fachangestellte sehr schnell an und erreicht mit 0,95 zahnmedizinischen Auszubildenden je Einzelpraxis – und somit einem gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsäquivalent von hochgerechnet rund 1 300 Ausbildungsplätzen entsprechend – schon nach rund drei Jahren das Beschäftigungsniveau etablierter Zahnarztpraxen. Nach dieser kurzen Frist haben bereits 64,7 Prozent der neu gegründeten Einzelpraxen zahnmedizinische Auszubildende eingestellt, jede vierte Praxis sogar zwei oder mehr Auszubildende.