Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, sobald man aufhört, treibt man zurück.“ Diese den meisten noch aus der Schulzeit bekannte chinesische Weisheit ist angesichts immer kürzerer Wissens-Halbwertszeiten treffender denn je. Zum Glück gibt es in der deutschen Zahnärzteschaft keinen Nachholbedarf: Hier ist freiwillige Fortbildung seit Jahrzehnten üblich.
Schaut man aufs gesellschaftliche Bildungs-Parkett, erscheint eigenmotiviertes Lernen nicht gerade als Selbstgänger. „Pisa“ ist hier eines der Anzeichen. Dass die Bundesregierung aber ausgerechnet die Zahnärzte – und sei es auch nur im Rahmen heilberuflicher „Sippenhaftung“ – abgestraft und mit gesetzlicher Zwangsregulierung belegt hat, zeugt von schlichter Ignoranz dieser vom Berufstand kontinuierlich gepflegten und im Laufe der Jahre immer wieder weiter entwickelten Eigeninitiative.
Auch der Verweis auf etwaige „schwarze Schafe“ – diese gibt es überall – ist ein ebensowenig verfängliches Argument wie das dieser Tage erlassene gesundheitsministerielle „Schwarzbuch“: Es ist pure Ablenkungstaktik von anderen, strukturell bedingten Problemen. Die Suche nach Sündenböcken war und ist kein Lösungsweg zur Bewältigung politischer Miseren. Ärgerlich ist dieses Vorgehen allemal. Aber es darf kein Grund sein, die als richtig erachteten Prinzipien in Frage zu stellen. Die freiwillige zahnärztliche Fortbildung ist bewährt, die Konzepte stimmen. Und es gibt keinen Anlass, sich angesichts politisch-taktisch erhobener moralischer Zeigefinger vom Kurs abbringen und ins Bockshorn jagen zu lassen.
Insofern ist es folgerichtig, dass die zm mit dieser Ausgabe nach den Maßgaben des von DGZMK und Bundeszahnärztekammer erarbeiteten freiwilligen Fortbildungskonzeptes ihr Projekt „Interaktive Zeitschriftenfortbildung“ starten. Unser alljährlicher Frühjahrsfortbildungsteil bietet erstmals – in Kopplung mit unserer Internet-Homepage „zm-online.de“ – die Möglichkeit, das wie in den Vorjahren aufgefrischte Fachwissen in Eigenregie – und ohne Datenspeicherung – einer freiwilligen Erfolgskontrolle zu unterziehen. Der Erfolgsnachweis kann heruntergeladen und auf dem eigenen Arbeitsplatz gespeichert und ausgedruckt werden. Das elektronisch erstellte Dokument ist gleichzeitig Nachweis für die erfolgreiche Zeitschriftenfortbildung und kann bei der Landeszahnärztekammer eingereicht werden. Übers Jahr reichen die via zm erzielbaren Erfolgsnachweise aus, um das im Rahmen der freiwilligen Fortbildung vorgesehene Quantum an Zeitschriftenfortbildung abzudecken.
Ich wünsche Ihnen bei der interaktiven zm-Zeitschriftenfortbildung ein anregendes und erfolgreiches „Lernen“.
Mit freundlichem Gruß
Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur