Praxisgeld - im Plus geparkt
Während in der Vergangenheit Zahnärzte die Kontoguthaben, die mehr oder weniger regelmäßig auf den Praxiskonten brach liegen, unter dem Gesichtspunkt „Ertragsoptimierung“ weitgehend unbeachtet ließen, nimmt das Bewusstsein für dieses Thema mittlerweile zu. Das ist nur folgerichtig, da die meisten Banken Kontoguthaben im häufig fünfstelligen Bereich längst nicht mehr verzinsen; selbst die früher übliche Minimalverzinsung von 0,5 Prozent per anno haben sie längst gestrichen. Dabei muss es jedoch nicht bleiben.
Rendite – wie der Markt sie schafft
Die Suche nach Anlagealternativen bringt Zahnärzte relativ schnell zum Ziel: so besteht zunächst die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der Bank eine dem aktuellen Geldmarktniveau entsprechende Mindestverzinsung auf den Praxiskonten zu vereinbaren. Wesentlicher Bestandteil einer derartigen Vereinbarung sollte der Verzinsungsbeginn bereits ab dem ersten Cent beziehungsweise Euro sein. Je nach Angebot der Bank oder Sparkasse werden nämlich für eine Verzinsung gewisse Mindestguthaben vorausgesetzt. Darüber hinaus sollte sich der jeweilige Zinssatz variabel an der aktuellen Geldmarktsituation orientieren.
Zahnärzte, die zumindest hin und wieder nachvollziehen wollen, ob die damit verbundenen Zinssatzschwankungen angemessen sind, können hierfür beispielsweise Wirtschaftszeitungen und -zeitschriften nutzen, die entsprechende Geldmarktindikatoren veröffentlichen. In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass der Zinssatz des obligatorischen Kontokorrentkredites ebenfalls marktgerecht ist.
Mitunter haben nämlich Banken zwar einer Guthabenverzinsung zugestimmt, gleichzeitig aber den Zinssatz des Kontokorrentkredites erhöht. Da empfiehlt es sich, bei den Verhandlung stets die Gesamtkosten für die Konten – zu denen naturgemäß auch die Kontoführungsgebühren gehören – neben den Zinserträgen im Auge zu behalten und sämtliche Positionen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Mehr Aufwand, bess’rer Zins
Eine weitere Möglichkeit der Höherverzinsung besteht in der Eröffnung von Tagesoder Termingeldkonten, die Geldanlagen in der Regel bis zu mehreren Monaten ermöglichen. Allerdings ist hier der Aufwand für den Zahnarzt meist höher als bei den verzinsten Praxiskonten, da grundsätzlich individuelle Buchungen auf und von Tagesund Termingeldkonten erforderlich sind. Ob der dort erzielbare Mehrzins von je nach Angebot etwa 0,25 Prozent per anno diesen Aufwand ausgleicht, muss der Zahnarzt naturgemäß individuell entscheiden. Sinnvoll ist es, sicherzustellen, das taggleiche Umbuchungen möglich sind, um Liquiditätslücken auf den Praxiskonten, etwa durch verspätete Gutschriften, zu vermeiden.
Neben verzinsten Konten bieten Bankinstitute ihren Kunden auch Geldmarktfonds zur vorübergehenden Geldanlage an. Diese Investmentfonds investieren das Geld der Käufer vor allem in Anlageformen mit kurzen Restlaufzeiten. Da es mittlerweile verschiedene Formen von Geldmarktfonds gibt, sollte der Zahnarzt darauf achten, dass er jeweils eine risikoarme Variante wählt. Geldmarktfonds zum Beispiel mit einem Anlageschwerpunkt im US-Dollar können zwar die Verzinsung möglicherweise etwas verbessern, eignen sich aber kaum zur Kurzfristanlage von Praxisliquidität. Je nach Bankinstitut vergehen zwei Tage, bis Geldmarktfonds gekauft respektive verkauft sind, so dass der dieser Aspekt gerade hier rechtzeitiger Klärung bedarf.
Ökonomisch orientiert
Insgesamt bietet sich bei diesen Anlagevarianten also zunächst ein Orientierungsgespräch mit dem zuständigen Kundenberater der Hausbank über die Vor- und Nachteile der Alternativen an. Bei den derzeitigen Zinssätzen von etwa zwei Prozent bis 2,5 Prozent und der Erwartung wieder steigender Zinsen ist ein solches Gespräch meist sinnvoll. Hinzu kommt, dass die Hausbank das betriebswirtschaftliche Ziel des Zahnarztes erkennt, jedes Ertragspotenzial optimal auszuschöpfen. Gerade dieser Gesichtspunkt stärkt häufig den Respekt der Bank- oder Sparkassenmitarbeiter gegenüber ihrem Kunden.
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