Europäische Eigenkapitalrichtlinie

Bonität wird wichtiger

Die europäischen Kassenhüter haben sich in Luxemburg auf die neuen Richtlinien zur Kreditvergabe geeinigt. Somit kann das auch Basel II genannte Gesetz ab 2007 in Europa in Kraft treten. Für Zahnärzte bedeutet das: Kredite vergeben die Banken künftig nur noch an vollkommen transparente und betriebswirtschaftlich einwandfrei geführte Unternehmen.

Mit der Entscheidung der Finanzminister der Europäischen Union (EU) ist der Weg frei für die fristgerechte Umsetzung der neuen Regeln zur Kapitalvergabe in nationales Recht. Aufgrund der im EU-Gesetz festgelegten Vorlaufzeiten werden die Banken die höheren Anforderungen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit möglicher Kunden aller Voraussicht nach allerdings schon vor 2007 anwenden. Zahnärzte sind gut beraten, sich also rechtzeitig mit den geänderten Kreditvorschriften auseinanderzusetzen.

Hauptgrund für die Verabschiedung von Basel II ist die Schaffung eines international einheitlichen Kreditvergabesystems unter Brüsseler Aufsicht. Im Kern geht es darum, dass die Banken künftig mehr Spielraum bei der Risikobeurteilung von Kreditnehmern bekommen, um deren Zahlungsfähigkeit festzustellen und das Risiko von Kreditausfällen zu mindern.

Dies wiederum kann sich positiv oder negativ auf die Kreditkonditionen auswirken. Denn Basel II räumt den Banken unter anderem die Möglichkeit ein, den Zinssatz für Kredite bis zu einer Million Euro abhängig von der individuellen Kreditwürdigkeit eines Kunden festzulegen. Daraus folgt: Kreditzinssätze für Zahnärzte mit guter Bonität werden tendenziell günstiger. Für Zahnärzte mit schlechtem finanziellem Background und erkennbar wenig unternehmerischem Geschick wiederum werden sich die Konditionen verschlechtern.

Um in Erfahrung zu bringen, wie es um die individuelle Zahlungsfähigkeit bestellt ist, dürfen die Banken auf der Grundlage der neuen Vergaberichtlinie erheblich mehr Auskünfte von potentiellen Kreditnehmern verlangen als bisher. Das bedeutet: Ein Zahnarzt, der zum Beispiel eine Praxis kaufen beziehungsweise sich an einer Kooperation beteiligen will oder für die Anschaffung von Neugeräten einen Kredit benötigt, muss seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie seine unternehmerischen Fähigkeiten detailliert anhand eines Geschäftsplans darlegen. Dafür muss er nicht nur betriebswirtschaftliche Daten aus der Vergangenheit liefern, sondern auch unter Beweis stellen, dass seine wirtschaftliche Existenz dank einer vorausschauenden Praxisführung auf Jahre hin gesichert ist. Hierzu gehören zum Beispiel Aussagen über die strategische Ausrichtung der Praxis, das Leistungsangebot, das Risiko- und Qualitätsmanagement, zukünftige Personalplanungen, die Organisation des Abrechnungswesens sowie eventuelle Nachfolgeregelungen.

Druck erhöht

Der durch die Gesundheitsreformen der letzten Jahre entstandene Druck, sich mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten der Berufsausübung auseinanderzusetzen, wird somit durch Basel II deutlich erhöht. Zwar wird sich insbesondere der zahnärztliche Nachwuchs mit den geänderten Bonitätsanforderungen auseinandersetzen müssen, da er in der Regel einen höheren Kreditbedarf und weniger Eigenkapitaldeckung hat, als langjährig etablierte Kollegen.

„Aber auch ältere Praxisinhaber dürfen sich nicht entspannt zurücklegen“, mahnen Werner Haase und Hubert Arentz, Rechtsanwälte und Unternehmensberater für Arzt- und Zahnarztpraxen aus Dorsten. Denn um den Verkauf einer Praxis realisieren zu können, muss der abgebende Zahnarzt einem potenziellen Käufer alle relevanten Unternehmensdaten an die Hand geben, die diesen wiederum in die Lage versetzen, annehmbare Zinskonditionen für einen Kredit auszuhandeln.

Petra SpielbergRue Colonel Van Gele 98, B-1040 Brüssel

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