Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
wer sich intensiver mit der Rückschau als mit der Bewältigung noch anstehender Aufgaben befasst, zeugt von wenig Vertrauen in die Zukunft. Nach nunmehr einem Jahr GKV-Modernisierungsgesetz bemüht sich das Bundesgesundheitsministerium immer noch, die in Gesetz gegossenen Beschlüsse lauthals zu verteidigen. Tatsache ist: Für die Versicherten sind die zu leistenden Zahlungen gestiegen, von „Entlastung“ kann keine Rede sein. Also alles falsche Versprechungen? Die Politik scheint da – Verantwortung hin oder her – außerordentlich flexibel. Dabei bedeutet Verantwortung, ganz im Sinne des Philosophen Hans Jonas, das eigene Handeln auf Nachhaltigkeit auszurichten. Für so etwas hat die Politik zurzeit aber augenscheinlich kein Rezept.
Mangels mehrheitlich durchsetzbarer Entwürfe für Neuorientierungen befasst man sich deshalb – durchaus folgerichtig – derzeit eher mit den Ansätzen im Gesundheitswesen, die helfen sollen, Krankheit zu vermeiden. Sicherlich kein schlechter Gedanke. Entsprechendes beabsichtigt das jetzt als Entwurf vorliegende Präventionsgesetz. Ganz abgesehen von der Frage, ob es hierfür wieder eines weiteren Gesetzes bedarf, kann dieses Ansinnen, bei entsprechend sinnvoller Gestaltung, durchaus einen Beitrag für die Förderung präventiven Verhaltens leisten.
Dabei geht es um mehr als nur die Bereitstellung neu ausgewiesener Etats. Es geht auch um mehr als nur die Gegenrechnung von Kampagnengeldern gegen so genannte „LYS“ (Life years saved). Letztlich kann und muss es darum gehen, zur Verantwortung anzuhalten, ihre Notwendigkeit bewusst zu machen und sie als festen Bestandteil gesellschaftlichen Denkens zu etablieren. Nur so wird Prävention nachhaltig wirken.
Für Deutschlands Zahnärzteschaft, die in den vergangenen Jahrzehnten in ihrem medizinischen Sachgebiet gerade im präventiven Bereich Beispielhaftes geleistet hat, stellt sich zu Recht die Frage, warum gerade ihr Know-how in der qua Gesetz geschaffenen Stiftung „Prävention und Gesundheitsförderung“ augenscheinlich nicht gefragt ist.
Da wird seitens der Politik immer wieder der Erfolg zahnmedizinischer Prävention hervorgehoben, aber bei der Besetzung des Kuratoriums, das sich auf Bundesebene mit genau diesen Aufgaben befasst, werden diejenigen, die Konzepte entwickelt und bereits mit viel Erfolg umgesetzt haben, außen vor gelassen. Schwer nachvollziehbar.
Aber dieses Gesetz ist ja noch nicht verabschiedet.
Mit freundlichem Gruß
Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur