50 Jahre Zahnärztekammer Baden-Württemberg

Verantwortung für Patient und Gesellschaft

Mit einem Festakt im Forum der Landesbank in Stuttgart feierte die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg am 23. April 2005 ihr 50-jähriges Bestehen. Kammerpräsident Dr. Udo Lenke wie auch Festredner Prof. Dr. Winfried Kluth (Halle-Wittenberg) blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre deutschen Kammerwesens.

„Die Kammer wird in Zukunft eine immer bedeutendere Vermittlerfunktion zwischen Allgemeinwohl und Berufsstandsinteressen einnehmen“, betonte Baden-Württembergs Zahnärztekammerpräsident Dr. Udo Lenke in seiner Begrüßungsansprache die Rolle dieser zahnärztlichen Standesvertretung. Zentrale Herausforderung der kommenden Jahre sei es, „die Balance zu wahren zwischen einer gleichberechtigten und gerechten Interessenvertretung gegenüber Patienten, dem Staat sowie den eigenen Mitgliedern“. Ein 50-jähriges Bestehen sei nicht nur Grund zum Feiern, sondern auch Anlass, sich die Verantwortung gegenüber Patienten und Gesellschaft erneut bewusst zu machen. Zur Zeit der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 16. April 1955 seien Dezentralisierung, Deregulierung und Subsidiarität vorrangige Ziele des demokratischen Wiederaufbaus gewesen. Der Blick auf 50 Jahre Kammerarbeit habe gezeigt, dass das Prinzip funktioniere. Von Bedeutung bleibe die Erkenntnis, so der ZÄK-Präsident, wie wichtig „Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft für den Fortlauf in der Gesellschaft sind“. Gerade im Rahmen der Entwicklung und Harmonisierung der Europäischen Union (EU) werde die Bedeutung der Kammern weiter wachsen, zeigte sich Lenke überzeugt.

Mit Spannung erwarteten die Teilnehmer das Grußwort des erst zwei Tage vorher zum Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten gewählten Günther H. Oettinger. Der frisch eingesetzte Landesvater würdigte die zurückliegenden fünf Jahrzehnte freiberuflich bestimmter Selbstverwaltung. Er forderte dazu auf, auch künftig alles zu tun, was nötig ist, die hohe Qualität in der Arbeit der Zahnärzte zu erhalten. Oettinger ist von der „unternehmerischen Tätigkeit mit hohem Ethos“ überzeugt und bot dafür in Baden-Württemberg seine Unterstützung an. Die freien Berufe seien in Sachen Eigenverantwortung längst dort, „wo der Staat noch hin will“. In diesem Bereich sei keine „zwingende“ Verbesserung nötig. Die in Baden-Württemberg diskutierte Zusammenführung von Ärzten und Zahnärzten in einer Kammer habe „mehr gegen als für sich“. Heute gelte es, die Argumente zu schaffen, die auch der nächsten Generation den Eintritt in den zahnärztlichen Beruf ermöglichen“.

Tauglich für die Zukunft

Deutliche Worte für die durchaus „zukunftstaugliche Konzeption der Heilberufskammern“ fand Festredner Prof. Dr. Winfried Kluth, Dekan der juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Institutsleiter des weltweit einzigen Instituts für Kammerrecht. Die immer wieder wahrnehmbare Kritik und Hinterfragung der Verkammerung sei „kein Anlass für Besorgnis oder Unruhe“. Die Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft in Industrie und Handelskammern gehöre beispielsweise, so die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes, „immer wieder überprüft“.

Damit sei aber keine prinzipielle Infragestellung der Verkammerung verbunden. Seit Gründung der ersten Kammer im Jahre 1864 und Verabschiedung der dazugehörigen preußischen Gesetzgebung in den Jahren 1877 und 1894 biete das Kammerwesen zwar die Grundlage für berufliche Freiheit, binde den Berufsstand aber auch für das Gemeinwohl ein. Auch die EU bilde für die Kammern keine Ausnahme: Der Selbstverwaltungsgedanke sei, so der „Kammer“-Fachmann, im EU-Recht sogar eindeutiger veranschlagt als im nationalen Recht.

Kluth forderte von den Kammern einen aktiven Beitrag zum anstehenden Umbau der Strukturen des Gesundheitswesens. Die Kammern hätten Reform-Mitverantwortung. Hier könnten neue Regelungen erprobt und verbessert werden. Die Kreativität der Heilberufskammern liegt in diesem Sinne, so der Hallesche Professor, „im gemeinschaftlichen Interesse“. Kluths Aufforderung an die Politik: „Sie sollte die besondere Leistungsfähigkeit der freien Berufe und Kammern erkennen und die Rahmenbedingungen schaffen, die die Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.“

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