Schienentherapie nach dentoalveolären Traumata
Traumata, die sich auf Zähne und zahnumgebende Gewebe beschränken, werden als dentoalveoläre Verletzungen bezeichnet. Neben den Kronen- und Wurzelfrakturen treten traumatisch bedingte Dislokationen der Zähne und Alveolarfortsatzfrakturen auf.
Wesentlicher Bestandteil der Erstversorgung ist das Schienen der betroffenen Zähne für eine bestimmte Zeit.
Ziel der Schienung:
• Fixation der Zähne in anatomischer Position• Schutz vor Aspiration und Verschlucken• Gewährleistung der Heilungsvorgänge• Infektionsprophylaxe• Wiederaufnahme von intraoraler Hygiene sowie oraler Ernährung und• gegebenen Falls Immobilisation von Alveolarfortsatzfragmenten.
Anforderungen an Zahntraumaschienen:
• einfache Herstellung und Applikation, möglichst „chair side“• adäquate Fixation in anatomischer Position über den Immobilisationszeitraum• Schonung von Gingiva und Parodont• Nichtbeeinflussung der Okklusion und Vermeidung von Zwangspositionen• Mundhygienefreundlichkeit und Tragekomfort• Anwendbarkeit in allen Gebissphasen• Ermöglichung endodontischer Maßnahmen und• indikationsbezogenes Rigiditätsverhalten.
Rigidität der Schienen
Zahntraumaschienen wurden in der Vergangenheit meist basierend auf den Prinzipien der Kieferbruchschienung entwickelt, für welche eine starre Fixation und Immobilisation zu fordern ist. Die temporär rigide Fixation, die bekanntermaßen Voraussetzung für eine primäre Knochenheilung ist, kann jedoch im Falle von Dislokationsverletzungen der Zähne Komplikationen (wie Ankylose, Resorption) nach sich ziehen. Deshalb ist die Starrheit der Schienen, welche von hoch (rigide Schiene) bis niedrig (flexible Schiene) rangieren kann, in Abhängigkeit von Art und Schweregrad der Verletzung zu wählen (siehe Tabelle).
Schienungszeiten
Für dislozierte Zähne ohne schwerwiegende Verletzungen der umgebenden Knochen- und Weichteilstrukturen werden sieben bis zehn Tage als adäquate Schienungsperiode angesehen [1, 5, 8].
In Fällen mit ausgedehnten Verletzungen des umgebenden Knochens oder der Weichgewebe sind längere Schienungsintervalle zwischen drei und sechs Wochen für die Heilung knöcherner Strukturen nötig [4, 7]. Die bisher angegebene ausgedehnte Fixierungsperiode von zwei bis sechs Monaten für Zahnwurzelfrakturen [3, 6] kann auf Grund aktueller Untersuchungen verkürzt werden [2].
Die Tabelle zeigt Richtwerte der Schienungsdauer für die verschiedenen dentoalveolären Verletzungen (siehe Tabelle).
Schienenarten
Folgende Schienungssysteme können empfohlen werden:
•Kompositschienen
Eine alleinige Schienung mit Komposit ist allenfalls als Notfallmaßnahme zur Überbrückung einer kurzen Zeit indiziert. Nachteile dieser Technik sind Schienungsbrüche und die mangelhafte Interdentalhygienefähigkeit.
•Schienung mit Komposit in Verbindung mit Verstärkungsmaterialien
Um diese Nachteile zu vermeiden, können Verstärkungsmaterialien, wie Glasfasermatten, Zahnseide und mehr, unter Verwendung der Säure-Ätz-Technik mittels Komposit als Schienungsbehelfe an den Labialoder Lingualflächen der Zähne befestigt werden. Auf dem gleichen Prinzip basierend können auch die Titanringklebeschiene, der Titanium Trauma Splint oder Drähte zur Verstärkung genutzt werden. Die Applikation dieser Schienungsbehelfe erfolgt direkt am Patienten. Vorteile dieser Variante sind die Schonung der Gingiva, die Hygienefähigkeit, der problemlose endodontische Zugang sowie der Tragekomfort für den Patienten. Die Rigidität der Schiene kann durch die Wahl des Verstärkungsmaterials und die Ausdehnung der Kompositklebepunkte gesteuert werden. Nachteil aller Klebeschienen ist die aufwändige Entfernung des Komposits mit dem Risiko einer Schädigung der Zahnoberfläche.
•Bracketschienen
Die Fixierung der Drähte erfolgt über Knopf- oder Edgewisebrackets, die mittels Säure-Ätz-Technik und Kunststoff am Zahn befestigt werden. In Abhängigkeit vom verwandten Draht können die Schienen flexibel oder rigide gestaltet werden. Die gute Hygienefähigkeit sowie Schonung der Gingiva bieten günstige Voraussetzungen für die Heilung. Endodontische Interventionen sind ohne Probleme möglich.
Dr. Christiane BertholdGlückstraße 1191054 Erlangen
sowie der Beirat „Endodontologie der DGZ“(C. Bartel, Berlin, E. Schäfer, Münster,A. Petschelt, Erlangen, W.H.M. Raab,Düsseldorf, R. Weiger, Basel, M. Hülsmann,Göttingen)
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung ausdzz 7 (15. 6. 2005)