Europäische Parlamentarier beraten über die Dienstleistungsrichtlinie

Der Gesundheitsbereich muss besonders berücksichtigt werden

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Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament plädieren dafür, die Gesundheitsberufe ganz aus dem neuen Dienstleistungsrichtlinienentwurf der EU-Kommission herauszunehmen. Die deutschen Christdemokraten hingegen stellen sich erhebliche Nachbesserungen vor. Wie dem auch sei, noch ist alles offen, doch eines steht fest: Der Gesundheitsbereich erfordert besondere Regelungen, die im jetzigen Entwurf nicht entsprechend berücksichtigt sind.

Europäische Sozialdemokraten plädieren dafür, die Gesundheitsberufe einschließlich der Pflege- und Sozialdienste aus der europäischen Dienstleistungsrichtlinie herauszunehmen. Darauf einigten sich Vertreter der Fraktion im Europaparlament (EP) auf einer Konferenz Mitte Februar in Brüssel.

Die sozialdemokratischen Europaabgeordneten diskutierten mit Sachverständigen aus verschiedenen Dienstleistungsbereichen sowie Vertretern der nationalen Parlamente und von Nicht-Regierungs-Organisationen.

Zu groß ist aus Sicht der Sozialdemokraten die Gefahr, dass durch eine grundsätzliche Öffnung des Binnenmarktes auch für das Gesundheits- und Sozialwesen die Qualität der Leistungen Schaden nehme. Zu leiden hätten darunter nicht nur die Dienstleistungserbringer vor allem in Ländern mit einem hohen Qualitätsniveau und starker Reglementierung, sondern letztlich auch die Patienten und Verbraucher, fürchten die Sozialdemokraten. Kopfzerbrechen, das kam in der Debatte wiederholt zum Ausdruck, bereitet den Abgeordneten dabei vor allem das Herkunftslandprinzip.

Herkunftslandprinzip bereitet Sorgen

Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin des EP zum Richtlinienvorschlag der Kommission, versuchte, die Kritik der Abgeordneten in folgende Formel zusammenzufassen: „Weder sorgt der Richtlinienentwurf für ausreichend Rechtsklarheit, noch garantiert das Herkunftslandprinzip einen fairen Wettbewerb.“ Auch stünde der Ansatz im krassen Widerspruch zur bereits in erster Lesung vom EP verabschiedeten Diplomanerkennungsrichtlinie, die auch für die Gesundheitsberufe das Aufnahmelandprinzip vorsieht.

Um allen Dienstleistern innerhalb des Binnenmarktes gleiche Marktchancen und den Patienten beziehungsweise Verbrauchern ein weitgehend einheitliches Qualitätsniveau zu garantieren, sei es notwendig, das Herkunftslandprinzip durch ein Gemeinschaftsprinzip zu ersetzen, das einheitliche europäische Standards garantiert, so Gebhardt. Auf diese Minimalforderung einigten sich die Abgeordneten für den Fall, dass sie für ihre Radikalforderung, das Gesundheitswesen gänzlich vom Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszuklammern, kein Gehör finden werden.

Beitrittsländer waren nicht vertreten

Und damit ist durchaus zu rechnen, zumal der Beschluss auch nur die Meinung eines Teils der Fraktion widerspiegelt. Die am 1. Mai vergangenen Jahres der EU beigetretenen Staaten Mittel- und Osteuropas waren auf der Sitzung nämlich nicht vertreten. Dort aber, das räumten auch anwesende Abgeordneten ein, gibt es weit weniger Kritik an der Dienstleistungsrichtlinie. Im Gegenteil: Eine Öffnung der Dienstleistungsmärkte wird auch von Angehörigen der Gesundheitsberufe in den neuen Mitgliedsländern durchaus begrüßt.

Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten im Europaparlament sehen Vertreter der deutschen CDU/CSU-Fraktion die Gefahren, die Ärzten oder Zahnärzten aus der Dienstleistungsrichtlinie drohen können, als bei weitem nicht ganz so gravierend an. Deshalb sprechen sie sich eindeutig dafür aus, das Gesundheitswesen nicht komplett aus dem Regelungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. „Ganze Sektoren auszuklammern, macht keinen Sinn, da dies nur zu einem Kuhhandel führen würde und letztlich von der Direktive nicht mehr viel übrig bliebe“, fasst der Abgeordnete Dr. Joachim Wuermeling zusammen. Gerade im Gesundheitswesen sei eine Marktöffnung aber wünschenswert, da hier große Wachstumschancen bestünden.

Detailkritik ist angebracht

Gleichwohl üben auch die Christdemokraten Detailkritik an der Richtlinie. So will zum Beispiel der gesundheitspolitische Experte der Fraktion, Dr. Andreas Schwab, einen Änderungsantrag in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen, der darauf abzielt, dass die für die Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung erforderlichen Qualitätskriterien nicht durch die Dienstleistungsrichtlinie unterlaufen werden dürfen. „Sonst bestünde für Ärzte und Zahnärzte in stark reglementierten Sozialversicherungssystemen wie Deutschland die Gefahr einer Inländerdiskriminierung“, so Schwab.

Auch müsse aus der Richtlinie klar hervorgehen, dass sie die Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, bei denen das Aufnahmelandprinzip gilt, nicht berührt. Die Dienstleistungsrichtlinie dürfe die Verantwortlichkeit und die Satzungsautonomie der Kammerorganisationen für Qualität und Kontrolle bei der Diplomanerkennung nicht beeinträchtigen, heißt es dazu in einem Papier, das die Grundlage für eine Meinungsbildung innerhalb der CDU/CSU-Fraktion wie auch des gesamten konservativen Flügels im EP bilden soll.

Petra SpielbergRue Colonel van Gele 98B-1040 Brüssel

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