Politik will GKV-Diät

Schlank, rank – krank

Die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) sollen Überschüsse aus 2004 dazu verwenden, die Beiträge zu senken. Das fordern Politiker jeglicher Couleur. Doch davor steht die Schuldentilgung, halten Ökonomen dagegen.

Die Debatte um die Kassen der Kassen begann mit einer Äußerung von Karl Lauterbach, gesundheitsökonomischer Berater der Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt. Gut ein Jahr nachdem die Ministerin den ärztlichen und zahnärztlichen Teilen der Selbstverwaltung Hauptamtlichkeit aufoktroyierte, mokierte sich ihr Berater über das Manko auf der Kassenseite: Der Verwaltungsrat der GKV muss schlanker und professioneller werden, forderte er.

Überfordert

Lauterbach nahm die Strukturen aufs Korn. „In dem Maß, in dem der Wettbewerb im Gesundheitssystem zunimmt, in dem Maße werden alte Verwaltungsstrukturen überfordert werden“, prophezeite er und verlangte bei der Besetzung der Verwaltungsräte der Kassen – die im Prinzip mit erfahrenen Ehrenamtlern besetzt seien – nun Management-Konsequenzen. Er hält sie „auf Grund der Ausbildung, Herkunft und ihrer früheren Aufgabe“ (sprich vor der Wettbewerbssituation) für überfordert: Einige Betriebskrankenkassen etwa hätten um ihrer Attraktivität willen die Beiträge zu spät erhöht.

Die Politiker wollen auch eine schlankere, zumindest attraktivere GKV. Kanzler Gerhard Schröder erinnerte an das vornehmliche Ziel der Gesundheitsreform: die Entlastung der GKV!

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte, in Zeiten hoher Verschuldung sei es fragwürdig, ob die Vorstände gute Arbeit für die Versicherten und Kranken leisteten. (Einen Vergleich zur Politik zog sie nicht.)

Schmidt und CSU-Vize Horst Seehofer, die gedanklichen Eltern der Gesundheitsreform, haben Überschüsse in der GKV als Früchte der Gesundheitsreform heiß ersehnt. Weil mit Beitragssenkungen gleich gesetzt. Erstere sind mit vier Milliarden Euro erreicht, Letztere lassen immer noch auf sich warten.

Erst Schulden, dann Beitrag

Schmidt räumte ein, Überschüsse müssten qua Gesetz zu einem Teil zum Abbau der Schulden genutzt werden, forderte aber auch Beitragssenkungen; die Versicherten hätten einen Anspruch darauf. Und will diese per gesetzlicher Regelungen durchdrücken. Würde noch mehr staatliche Regulierung der GKV dem Gesundheitswesen tatsächlich nützen?

Die klare Auskunft vom Sozialministerium als Rechtsaufsichtsbehörde für die GKV: „Schuldenabbau geht vor Beitragsatzsenkung“. Diese Ansicht teilt auch die Bundesbank: Die hat sich im Streit um die Beitragshöhe in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundestages gegen die Gesundheitsministerin gewandt: Zunächst müssten die Kassen ihre Schulden abbauen, berichtet die „Financial Times Deutschland“. „In der Tat ist vor allem unter dem Aspekt der Vorsicht ein möglichst schneller Schuldenabbau geboten”, heißt es in dem Papier. Im Fall einer kräftigen Senkung der Beitragssätze würden sonst vielleicht bald erneut Erhöhungen nötig. Fazit der beiden Stellungnahmen: Erst wenn die Einnahmen die Tilgungsrate für die Schulden überschreiten, werden die Beitragssätze sinken.

Wie erzielt eine Kasse aber höhere Einnahmen, ohne teurer zu werden? Kreativität gepaart mit Kenntnis braucht die GKV jetzt mehr denn je. Dorothea Siems, gesundheitspolitische Journalistin, zeigt in der „Welt“ Beispiele auf für effizientes Management. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK) Norbert Klusen etwa habe sich restriktiv geweigert, seine Kasse per übereilter Beitragssenkungen in die politisch verordnete Schuldenfalle zu führen und erreichte als einer der wenigen GKV-Chefs eine positive Bilanz statt roter Zahlen. Grund für das gefüllte Säckel sind pfiffige Ideen, meint Siems mit Verweis auf den Selbstbehalt-Tarif, mit dem die Techniker letztes Jahr Freiwillig Versicherte von dem Wechsel zu PKV habe abhalten können. TK-Mitglieder zahlen deutlich geringere Sätze als der Bundesdurchschnitt.

Zur Diskussion um die Gehälter der Kassenvorstände erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Rainer Daubenbüchel: „Es gibt einige Ausreißer, aber im Verhältnis zur Gesamtzahl, den 120 Kassen, die wir überprüft haben, lassen die fünf Fälle, die wir beanstandet haben, nicht befürchten, dass die Vorstandsgehälter insgesamt unangemessen sind.“ Das Bundesgesundheitsministerium lehnte inzwischen eine Einkommensdeckelung explizit ab, begrüßte aber die Kontrolle durch das BVA. Die Vergütung von Kassenmanagern müsse man differenziert betrachten: „Fulminante Leistungen“ erlaubten auch hohe Bonuszahlungen. Und das Gesundheitsministerium sehe bei zahlreichen gesetzlichen Kassen weiterhin Spielraum für Beitragsatzsenkungen. 

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