Consilium der Bundeszahnärztekammer

Beratung aus berufenem Kreis

Ganz aktuelle Fragen rund um die zahnärztliche Freiberuflichkeit standen auf dem Beratungsprogramm des BZÄK-Consiliums am 7. März 2005. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hatte seinen wissenschaftlichen Beirat für die neue BZÄK-Legislaturperiode vor kurzem neu bestellt.

Zur Wahrung der freiberuflichen Berufsausübung hatte der Vorstand der Bundeszahnärztekammer im Jahre 2001 ein neues Gremium bestellt, das Consilium, das die Funktion eines wissenschaftlichen Beirats einnimmt. Es berät die zahnärztliche Berufspolitik in vielfältiger Weise in juristischen, ökonomischen, sozialmedizinischen und weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fragen.

Dahinter steckt die Idee, dass in einem immer komplexer werdenden gesundheits- und sozialpolitischen Umfeld externer Sachverstand unerlässlich ist, um kompetente und fundierte berufspolitische Entscheidungen treffen zu können.

Interdisziplinär

Die BZÄK ergänzt damit ihre fachlichzahnmedizinische Kompetenz durch interdisziplinäre Fachberatung. Dem Gremium,

das vom BZÄK-Vorstand vor kurzem für die neue Legislaturperiode neu bestellt wurde, gehören folgende Experten an:

• Prof. Dr. Burkhard Tiemann, Verwaltungs- und Sozialrecht, Recht des Gesundheitswesens, Köln (Koordinator des Consiliums)

• Prof. Dr. Johann Eekhoff, Wirtschaftliche Staatswissenschaft, Köln

• Prof. Dr. Peter Tettinger, Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Bonn

• Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Mainz

• Prof. Dr. Eberhard Wille, Volkswirtschaftslehre, Mannheim, und Vorsitzender des

Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Seitens der Bundeszahnärztekammer sind ihr Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp sowie Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels involviert.

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin in Deutschland standen auf der Agenda der letzten Consiliums-Beratungen. Einig war man sich, dass im Wesentlichen die Hochschulzahnmedizin betroffen sei, Auswirkungen auf die zahnärztliche Praxis gebe es weniger. Defizite in Lehre und Forschung seien in dem Papier gut dargestellt und richtig analysiert. Die Kritik des Wissenschaftsrates hinsichtlich der bestehenden Approbationsordnung sei in den novellierten Entwurf der AO-Z aufgenommen worden. Als bedenklich wurde die Empfehlung des Rates aufgenommen, das Fachzahnärztespektrum zu erweitern, da dies die Einheit des Berufsstandes gefährde. Auf starke Kritik stieß im Consilium die Empfehlung, die Dentalhygienikerinnenausbildung an Fachschulen anzusiedeln, die an universitäre Standorte der Zahnmedizin gekoppelt sind. Stattdessen schlägt das Consilium vor, die Fortbildung für Assistenzpersonal akademischer zu gestalten. Kritisch bewertete man auch die Einführung einer Berufsbezeichnung „Dentalmedizinischer Doktor“, da sie das Berufsbild des Zahnarztes untergraben würde.

Ein weiteres Thema war die besondere Stellung der Heilberufe im Hinblick auf den Entwurf der neuen EUDienstleistungsrichtlinie. Grundsätzlich war man der Meinung, dass die Liberalisierung von großer Bedeutung für die Öffnung des EU-Binnenmarktes sei. Kritisch jedoch sah man die Anwendung des Herkunftslandprinzips an und wies auf Unsicherheiten bezüglich Patienten- und Verbraucherschutz hin. Wettbewerbs-, berufs- und haftungsrechtliche Aspekte müssten noch konkretisiert werden. Deutsche Qualitätsstandards dürften nicht unterlaufen werden und zu einer Benachteiligung deutscher Anbieter gegenüber ausländischen Mitbewerbern führen.

Zu weiteren Themen gehörte die Fremdfinanzierung von Forschung und Gesundheitsleistungen über Stiftungsmodelle sowie die Weiterentwicklung des zahnärztlichen Berufsrechts. Hier wurde die neue BZÄK-Musterberufsordnung sehr begrüßt. Sie zeige die Flexibilität und Zukunftsgewandtheit des Standesrechts.

 

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