Einsatz bis zur Selbstaufgabe

Tsunami-Opfer – Identifizierung durch deutsche Fachkräfte

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Das Seebeben am zweiten Weihnachtstag 2004 löste eine Flutwelle aus, die große Teile Asiens zerstörte. Detailliertere Berichte sind aus der Presse hinreichend bekannt. Schätzungsweise 300 000 Menschen verloren dabei ihr Leben. Die bislang größte Naturkatastrophe, die es seit Jahrhunderten auf der Welt gegeben hat, rief die gesamte Weltbevölkerung auf den Plan. Hilfe aus der ganzen Welt konzentrierte sich auf Asien. Darunter auch eine Reihe von deutschen Ärzten und Zahnärzten, die zur Identifizierung der zahlreichen deutschen Touristen, die hoffnungsfroh ihre Weihnachtsferien an den Stränden Thailands und Sri Lankas verleben wollten, schon wenige Tage nach dem Unglück anreisten.

Schon am Tage nach der Flutkatastrophe schickte das Bundeskriminalamt (BKA) ein vierköpfiges Vorauskommando nach Thailand – drei Kriminalbeamte und ein Mediziner/Zahnmediziner. Sie sollten zur Sondierung der Lage vor Ort beitragen. Zeitgleich erfolgten im BKA in Wiesbaden die Vorbereitungen für die Entsendung der seit 1972 existierenden Identifizierungskommissionen des BKA (IDKO) nach Thailand und Sri Lanka. Sie trafen am 30.12.2004 mit einer Menge Gepäck und bösen Erwartungen an die Ausmaße des Unglücks ein.

19 Nationen stellten ab dem Jahreswechsel 2004/2005 ihre Teams – alles erfahrene Kriminalisten, Verwaltungsbeamte, Angestellte, Rechtsmediziner und forensisch tätige Zahnärzte – der Internationalen Gemeinschaft zur Identifizierung der Flutkatastrophenopfer zur Verfügung.

Rund um die Uhr bei mörderischen Temperaturen

Diese rund 300 Experten arbeiteten an vier verschiedenen Standorten – teilweise im Zwei-Schicht-System – nach internationalen Richtlinien. Bei hohen Temperaturen und extremer Luftfeuchtigkeit gingen sie bis an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastung. Denn möglichst viele der Tsunami-Opfer sollten mit wissenschaftlichen Methoden sicher identifiziert werden. Nach der äußeren und inneren Leichenschau sowie der Sicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben wurden forensisch- stomatologische Untersuchungen durchgeführt. Nach der Erhebung des Zahnstatus erfolgten routinemäßige Röntgenuntersuchungen mithilfe von Bissflügelaufnahmen. Dieser hohe Standard benötigte für jedes Opfer sehr viel Zeit.

Maßnahmen zur Identifizierung

Identifizierungen sind – wie bei anderen Katastrophen auch (ICE-Unglück von Eschede (zm 5/1999, S. 52), Flugzeugunglück Ramstein, Tunnelbrand in Kaprun, Lauda-air-Absturz in Thailand, Birgen-air Unglück in der Dominikanischen Republik, Concorde-Absturz bei Paris, Attentat auf das World Trade Center (zm 17/2002, S. 44), Flugzeugkollision am Bodensee (zm 3/2003, S. 52)) auf unterschiedliche Art und Weise möglich: Durch Ermittlung von Körpergröße, Körpergewicht, Geschlecht, Haarfarbe, Haarlänge, Augenfarbe, Bekleidung und mehr werden erste Identitätsmerkmale erhoben. Weitere Beweise liefern Schmuck, Tätowierungen, Piercings, (Operations-) Narben, Fingerabdrücke, Zahnstatus, DNA-Analyse, Registriernummern auf Herzschrittmachern oder Defibrillatoren sowie künstlichen Hüft- und Kniegelenken und vieles mehr.

Da ist diesem Fall ja Opfer aus unterschiedlichen Nationen zu beklagen waren, konnten in Einzelfällen spezielle Prothesengravuren mit Identnummern oder Geburtsdaten Hinweise auf die Nationalität des Opfers geben. Denn in einigen Ländern gibt es bereits Vorschriften zur Registrierung des Zahnersatzes. Bei der Identifizierung wird dann schließlich die Kombination möglichst vieler Übereinstimmungen angestrebt. Ist keine Kombination möglich, das heißt, es liegt nur ein einziges Indiz vor, reicht in der Regel ein registrierter Fingerabdruck, markanter Zahnstatus oder der DNA-Vergleich, um das Opfer zuordnen zu können.

Generatoren liefern Strom für die Computerarbeit

Mithilfe eines ausgefeilten Computerprogramms erfolgt dann schießlich der Abgleich der ante-mortalen mit den postmortalen Befunden. Je individueller die einzelnen zahnmedizinischen und nicht-zahnmedizinischen Daten sind, desto schneller können den thailändischen Behörden die Identifizierungsempfehlungen präsentiert werden. Denn sie sind auf Grund des geltenden Hoheitsrechts letztendlich für die abschließende Entscheidung und Identifizierung zuständig.

Deutsche Zahnärzte liefern Patientendaten

An Hand einiger ausgewählter Beispiele lässt sich dokumentieren, wie wichtig im Katastrophenfall die Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten und dem Bundeskriminalamt ist. Daher danken die in Thailand und Sri Lanka vom BKA eingesetzten deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzten – Mitglieder des Arbeitskreises für forensische Odonto-Stomatologie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin – an dieser Stelle allen zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Wochen und Monaten Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen ihrer Patienten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt haben. Denn damit haben sie erheblich zum Erfolg der Identifizierungsmaßnahmen beigetragen. Viele Identifizierungen konnten auch über die Veröffentlichungen in den Zahnärztlichen Mitteilungen und die dadurch aufmerksam gewordenen zahnärztlichen Leser erfolgreich zu Ende geführt werden.

Die ante-mortem Röntgenbilder (li) der Fallbeispiele eins bis drei wurden von deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzten zu Lebzeiten der Vermissten angefertigt. Die Bilder wurden von deutschen Kiminalisten in den Zahnarztpraxen abgeholt, die die Angehörigen der vermeintlichen Opfer bei der Aufgabe der Vermisstenanzeige benannt hatten. Die post-mortalen Röntgenbilder (re) wurden dann von den in Thailand tätigen forensischen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Sektion angefertigt.

Der Vergleich beider Aufnahmen und damit die letztendliche Identifizierung erfolgte vor Ort im Auswertungszentrum durch die Zahnärzte im Einsatzgebiet.

Die ante-mortem Thorax-Aufnahme von Fall 5 wurde von Deutschland nach Thailand übermittelt. Das erfolgte nach Benennung der kardiologischen Klinik, in der der Patient in Behandlung war. Die Kardiologen haben anhand ihrer Krankenunterlagen den Hersteller des Defibrillators, das Modell und die Seriennummer benannt und bekannt gegeben. Diese Daten wurden dann in Thailand mit den nach der Obduktion bekannten Angaben verglichen. Die Übereinstimmung der Daten führte schließlich zur Identifizierung.

Ebenso wurden Pearcings und Tätowierungen von den Angehörigen mündlich beschrieben oder, sowie sie einmal bildlich fest gehalten waren, zur Identifizierung der Opfer herangezogen.

• Auch wenn die IDKO bereits bei den erwähnten und vielen anderen Einsätzen ihre gut funktionierende Struktur bewiesen hat, so stand sie in der aktuellen Situation vor einer neuen Dimension von Opferzahlen. Aus diesem Grunde wurde eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) Südostasien geschaffen, die diesen Anforderungen Rechnung trägt. Ähnliche Einrichtungen wie die IDKO haben mittlerweile nach gleichem oder ähnlichem Standard auch andere Länder aufgebaut, die, über INTERPOL abgestimmt, auch nach vergleichbarer Systematik vorgehen.

Dr. Dr. Claus GrundmannViktoriastr. 8 - 47166 DuisburgSachverständiger der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

Priv.-Doz. Dr. Rüdiger LessigJohannisallee 28 - 04103 LeipzigSachverständiger der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

Dr. Sven BenthausGoebenstr. 73 - 46045 OberhausenSachverständiger der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

Univ.-Prof. Dr. Detlef HeidemannTheodor-Stern-Kai 7 - 60590 Frankfurt/MainSachverständiger der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

Dr. Dr. Klaus RötzscherWimphelingstr. 7 - 67346 SpeyerSachverständiger der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

Horst EngelErster KriminalhauptkommissarThaerstr. 11 - 65193 WiesbadenGeschäftsführer der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

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