Marsch in den Nationalen Gesundheitsdienst
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, kaum lagt der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" auf dem Tisch, musste auch schon umgehend das Ganze durch die Anhörung gebracht und schließlich am 25. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Es hat schon seine ganz eigene Methodik, wenn eine Vorlage von über 500 Seiten im Eiltempo durch die Gremien gepeitscht wird. Nicht ohne Grund haben wir zusammen mit 20 weiteren großen Fachverbänden des Gesundheitswesens dem Bundesgesundheitsministerium unsere Teilnahme an der fachlichen Anhörung zu dem angegebenen Zeitpunkt verweigert. Obwohl das Ministerium seit dem 4. Juli den Auftrag hatte, einen konkreten Gesetzesentwurf vorzulegen, wurde viel Zeit verplämpert - und jetzt ist auf einmal alles brandeilig.
Offensichtlich ist der fachliche Rat der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen gar nicht ernsthaft gefragt. Die Ressortabstimmung folgte am nächsten Tag, sodass jede Stellungnahme in der Anhörung in den Wind gesprochen war.
Die vier Arbeitsentwürfe, die wir zuvor zur Kenntnis bekamen, waren jedenfalls ausdrücklich nicht "von oben" autorisiert - und damit für eine fachlich fundierte Stellungnahme ungeeignet. Die kurze Frist zwischen der Vorlage des Entwurfs, dem Termin der Anhörung und der Ressortabstimmung (ganze vier Tage) zeigt, dass das BMG auf den Fachverstand der Verbände keinen Wert legt. Und das bei den anstehenden gravierenden Veränderungen im Gesundheitswesen. Ein solches Hau-Ruck-Verfahren ist unverantwortlich.
Über viele juristische und fachliche Konsequenzen ist noch gar nicht abschließend beraten worden. Man wird sich wundern, wie viele Fallstricke sich hinter Einzelregelungen verbergen, deren Sogwirkungen man heute noch nicht absehen kann.
Eines belegt die erste Analyse des Referentenentwurfs ganz klar: Das ist der Weg in den nationalen Gesundheitsdienst. Die Trennung zwischen GKV und PKV wird an entscheidender Stelle aufgehoben. Die Einführung eines neuen PKV-Basistarifs mit Sicherstellung durch die KZV bedeutet einen gravierenden Systembruch. Letztlich wird das PKV-System in seiner jetzigen Form unterminiert. Die Versicherten im Basistarif werden faktisch aus der privaten Zahnheilkunde in eine eigene GKV überführt.
Der Wechsel zur PKV soll erschwert werden. Besserverdienende sollen über einen Zeitraum von drei Jahren zur Solidarität verpflichtet werden, um ihre Schuld aus der kostenfreien Kindermitversicherung zu tilgen. Dass auch die PKV ihren Anteil am Weiterbestehen des Gesundheitssystems insgesamt leistet, bleibt unberücksichtigt. Die Strukturen der Selbstverwaltung werden sich drastisch ändern. Es gibt auf allen Ebenen immer mehr Einmischung des Staates. Dazu kommt der untaugliche Versuch, gesetzliche und private Leistungen über eine einheitliche Honorierung zu verschmelzen, wodurch echter Wettbewerb nach Leistung und Qualität zwischen Gesetzlich und Privat umgangen wird.
Zwar gibt es aus unserer Sicht in den geplanten Regelungen auch Lichtblicke - darunter die Kostenerstattung oder die Nichteinbeziehung der Zahnärzte in die Euro-Gebührenordnung oder das Entfallen der Bedarfszulassung - doch insgesamt bleibt ein ganz schaler Beigeschmack bei fast allem, was kommt. Das System wird immer mehr durch zentralistische Einmischung ad absurdum geführt.
Noch sind Änderungen möglich und wenn diese zm-Ausgabe gedruckt ist, könnten einige Pläne schon wieder anders aussehen. Wer in der Politik aber postuliert, dass man in der Reform gemeinsame Wege gehen will, der muss auch ermöglichen, dass die Betroffenen bei diesen Wegen mit am Tisch sitzen. Es wäre zu wünschen, dass die Politik die Ärzte und Zahnärzte so ernst nähme, wie es deren Patienten zum Glück noch tun.
Selbstverständlich sind wir bereit und in der Lage, den Gesetzesvorschlag zu prüfen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Dieses aber nach dem von der Politik selbst ausgegebenen Motto: Sorgfalt vor Hektik.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer