Europäische Zahnärzte wollen keine Bachelor-Abschlüsse
Bei der eintägigen Herbstvollversammlung des Zahnärztlichen Verbindungsausschusses zur EU (EU Dental Liaison Committee) Ende November in Brüssel war ein dicht gedrängtes Programm zu bewältigen. Die umfangreiche Tagesordnung enthielt Berichte über laufende Projekte und Aktivitäten des DLC als Interessenvertreter der europäischen Zahnärzte auf Brüsseler Ebene, insbesondere über die Berufsqualifikationsrichtlinie und Dienstleistungsrichtlinie.
Das DLC befasste sich auch ausführlich mit den Folgen des Bologna-Prozesses für die Zahnmedizin in Europa. Dies ist die in Bologna 1999 initiierte und inzwischen teilweise umgesetzte Vereinbarung von 44 europäischen Ländern, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum bis zum Jahr 2010 zu errichten. Ziel des Bologna-Prozesses ist es, die Attraktivität des europäischen Hochschulraumes im internationalen Wettbewerb zu stärken, zum Beispiel durch transparente und vergleichbare Abschlüsse die Mobilität von Studenten und Dozenten zu fördern sowie die Kooperation von Universitäten zu unterstützen. Der Bologna-Prozess sieht unter anderem vor, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss als Bachelor nach drei bis vier Jahren und darauf aufbauend einen Masterabschluss nach ein- bis zweijährigem Aufbaustudium einzuführen. Die 29 nationalen zahnärztlichen Organisationen des DLC stimmten in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution den allgemeinen Grundsätzen der Bologna- Erklärung zu, da sie die Wirkung von Mobilitätsmaßnahmen der EU erhöhen und gleichzeitig die Anerkennung von Qualifikationen und die Freizügigkeit in der EU erleichtern werden.
Negative Folgen
Allerdings ist das DLC der Ansicht, dass die Einführung eines zweiphasigen Studiums mit einer Abschlussqualifikation nach dem ersten Abschnitt negative Folgen für die Zahnärzteschaft hätte und daher für die Zahnmedizin ungeeignet sei. Daher fordert das DLC den Erhalt der einstufigen zahnmedizinischen Ausbildung, um die hohe Ausbildungsqualität, die auch in den EU-Richtlinien festgeschrieben ist, zu garantieren und um Niederlassungsfreiheit von Zahnärzten sicherzustellen. Das DLC wendet sich in der Resolution „entschieden gegen die Einführung des zweistufigen Bachelor-/ Master-Studiensystems in der Zahnmedizin und fordert die für Bildung und Gesundheit zuständigen Wissenschaftler und Politiker auf, – zum Schutze des zahnmedizinischen Berufsstandes und der Öffentlichkeit – die Zahnmedizin von der Zweistufigkeit vollständig auszunehmen und die Umstellung der Curricula auf das zweistufige Studiensystem abzulehnen“.
Begründet wird die Ablehnung des zweistufigen Systems unter anderem damit, dass ein Bachelor-Abschluss in der Zahnmedizin nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen kann und befürchtet wird, dass damit ein neuer zahnmedizinischer Assistenzberuf geschaffen werden könnte. Dass eine Diskussion um Bachelor-Abschlüsse in der Zahnmedizin durchaus realistisch ist, also nicht nur auf Projektionen und Befürchtungen aufbaut, zeigt eine kurze Umfrage unter den beteiligten Ländern. In Dänemark, den Niederlanden, dem flämischen Teil Belgiens und der Schweiz sind neue zweiphasige Bachelor- und Masterstudiengänge in der Zahnmedizin entsprechend dem Bologna-Prozess inzwischen eingerichtet, in Schweden gibt es einen „integrierten Master“, bei dem der Bachelorgrad nicht berufsqualifizierend ist. Die Resolution des DLC wurde von den deutschen Delegierten stark unterstützt.
Barbara Bergmann-KraussUniversitätsstr. 73, 50931 Köln