Mittelstandsvereinigung der Union bleibt auf Kurs

Eckpunktepapier und Gesetzentwürfe in der Kritik

„Die sogenannten Eckpunkte sind enttäuschend wenig geeignet, Eigenverantwortung, Qualität und Wettbewerb im Gesundheitswesen zu stärken. Die darin beschriebene Politik negiert die Potentiale des Gesundheitswesens, welche zu einem nachhaltigen Wachstum der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb führen könnten.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Kommission Gesundheitspolitik der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) in einem Papier, das jetzt vom Bundesvorstand einstimmig verabschiedet worden ist.

Damit stellen sich die Mitglieder der vom Bundesvorstand berufenen Kommission, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Zahntechniker sowie Abgeordnete aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Justitiare und leitende Angestellte von Organisationen im Gesundheitswesen, gegen die Eckpunkte der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform und die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe zu deren Umsetzung, so zum Beispiel das GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Kritik übt die Kommission, zusammengesetzt aus fast allen Landesverbänden der CDU und aus der CSU, aber auch an den Entwürfen zum Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) sowie an dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Umfeld für das Potenzial

„Der Gesundheitsmarkt kann sein Potenzial nur in einem koordinierten wettbewerblich geprägten Umfeld entfalten“, heißt es in dem Positionspapier der Kommission. Stattdessen stehe zu befürchten, „dass in der konkreten Ausformulierung durch die Ministerialbürokratie die Tendenz zur Umsetzung eines staatsdirigistischen Systems die Oberhand gewinnt.“ Wörtlich heißt es in dem Positionspapier, das im August von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des stellvertretenden MIT-Kommissionsvorsitzenden Hans-Peter Küchenmeister, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, erarbeitet worden war: „Der Gesundheitsmarkt in Deutschland wird weiter reguliert und bürokratisiert. Freiberufliche und mittelständische Strukturen werden offen in Frage gestellt. Strukturen sollen sowohl auf Seiten der Leistungsträger wie auch der Kostenträger in Richtung eines zentral gesteuerten Gesundheitswesens verändert werden. Auf diese Weise wird der Weg in Richtung standardisierter Behandlung zu Einheitspreisen geebnet.“

Eindeutig positioniert

Eindeutig positioniert hat sich die MIT-Gesundheitskommission auch gegenüber dem Vorhaben der Bundesregierung, die Beitragseinnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in einem Fonds zu poolen, aus dem anschließend einheitliche Kopfprämien an die Krankenkassen fließen sollen: „Die Finanzierung von Gesundheitsleistungen über einen Gesundheitsfonds bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Einheitsversicherung und zugleich den Auf- beziehungsweise Ausbau (im Falle der Übernahme dieser Funktion durch eine bereits bestehende Bundesbehörde) einer neuen bürokratischen Institution.“

In der Kombination von gesetzlich fixiertem Beitragssatz, Gesundheitsfonds und sogenannter „Miniprämie“ in Höhe von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens, die von den Krankenkassen in dem Falle erhoben werden können, dass die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, sieht auch der Bundesvorstand der MIT keine geeignete Finanzierungsgrundlage für das System der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Josef Schlarmann, Mitglied des CDU-Bundesvorstands und Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung lehnt eine Begrenzung der Zusatzprämie auf ein Prozentpunkt des Einkommens ab, da damit Wettbewerb zwischen den Kassen nicht entstehen kann, und forderte die Parteispitze auf, der SPD an dieser Stelle nicht nachzugeben.

Beratung ist Teil der Heilkunde

Der zu begrüßende Erhalt der Privaten Krankenversicherung wird nach Auffassung der MIT von der Union teuer erkauft, wenn durch einheitliche Gebühren für gesetzlich wie privat Versicherte Leistungsanreize entfallen. Ohnehin berge die Fokussierung der politischen Diskussion auf die PKV die große Gefahr, „dass Strukturveränderungen im Bereich der Leistungsträger völlig in den Hintergrund treten, obwohl gerade in dieser Hinsicht der Gesundheitsstandort Deutschland nachhaltig an Qualität einbüßen wird.“

In diesem Zusammenhang werden auch die vom Bundesjustizministerium geplanten Änderungen im Versicherungsrecht zugunsten der PKV von der MITGesundheitskommission kritisch beurteilt. Insbesondere wird kritisiert, dass mit den vorgesehenen Regelungen des § 192 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) „eine unzulässige Vermengung von Versicherungsund Vertragsrecht“ stattfinde. Die Beratung über medizinische Leistungen sei bereits Teil der Heilkunde-Ausübung. In dem von der Kommission beschlossenen Papier zum VVG heißt es jetzt: „Soweit Sachbearbeiter von Krankenversicherungen solche Beratungen vornehmen, ist dies unerlaubte Ausübung der Heilkunde und als solche strafbewehrt. Auch die Rechtsberatung durch private Krankenversicherungsunternehmen hinsichtlich der Berechtigung von Entgeltansprüchen ist in dieser Form rechtlich unzulässig.“ Die Gesundheitskommission der MIT spricht sich daher gegen die Ausweitung von Kompetenzen der PKV im Bereich des Leistungsvertragsrechtes aus.

Im Hinblick auf das Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) warnt die Mittelstandsvereinigung eindringlich vor einer Strukturreform, bei der Heil- und Gesundheitsberufe den bestehenden Monopolen in der Gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und neuen Oligopolen andererseits, deren Zugang zum Gesundheitsmarkt in Deutschland durch die Gesetzesvorschläge des BMG erleichtert wird, zum Opfer fallen.

Die Aufforderung einiger gesetzlicher Krankenkassen, billigere Gesundheitsleistungen (zum Beispiel Zahnersatz) im oder aus dem Ausland zu beziehen, zeige, welche Folgen die „Discount-Medizin“ hat: „Ärzte wandern ab, Betriebe schließen oder verlagern ihren Standort ins Ausland, Arbeitsplätze werden exportiert, Forschung findet an anderer Stelle statt, Qualität sinkt, Patientenschutz bleibt auf der Strecke.“ Diese Entwicklung könne die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU nicht unterstützen. Sie würde im Übrigen auch den Zielen des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD widersprechen.

Fazit des Bundesvorsitzenden der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Josef Schlarmann: „Die mittelständischen Strukturen des Gesundheitssystems dürfen nicht auf dem Altar der Großen Koalition geopfert werden. Andernfalls entfernt sich die Union von ihrem Anspruch, Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen und die sozialen Sicherungssysteme dauerhaft zu stabilisieren.“

Peter KnüpperHauptgeschäftsführer derBayerischen LandeszahnärztekammerFallstr. 3481369 München

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