Franchising im zahnärztlichen Bereich

Kette ist nicht gleich Kette

Eine Idee zeigt Erfolg: Werden Betriebsführung, -ausstattung und Warenpalette genormt, kann der Kunde in jeder Filiale mit demselben Wert rechnen. So gilt der Hamburgerpreis einer weltweiten Fast-Food-Kette angeblich in einigen Ländern als Orientierungswert für Geldwechselkurse. Wie stets, gibt es auch eine Kehrseite: So mancher Franchisenehmer merkte nach Vertragsabschluss, was er mit einer Kette am Hals hat.

Die Kette McZahn geht an den Start, meldeten die Medien Ende September. Bloß hatte nach Informationen der KZBV kein Zahnarzt, auch nicht der angeblich erste McZahn-Franchiser, Dr. Oliver Desch, unterschrieben. Er hatte seine Praxis tatsächlich eigens von Mönchengladbach nach Krefeld verlegt und dafür vom Zulassungsausschuss die Genehmigung erhalten.

KZBV und BZÄK zeigen sich grundsätzlich offen für weitere Formen der gemeinsamen Berufsausübung im zahnmedizinischen Sektor. „Vorausgesetzt, jeder der beteiligten Zahnärzte handle und entscheide medizinisch unabhängig und in eigener Verantwortung für sein Tun – gemäß Berufs- und Standesrecht und Zulassungsbedingungen“, so der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich. Die ausführliche Stellungnahme der BZÄK zu dem Sachverhalt McZahn kann bei der BZÄK eingesehen werden und ist bereits auch an die Kammern weitergegeben worden.

Die Grenze jeglicher vertraglicher Selbstbindung des Zahnarztes formuliert laut BZÄK § 16 der Musterberufsordnung (MBO): „Zahnärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Zahnarztberuf zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist.“ Solange diesem Grunderfordernis Rechnung getragen werde, unterliege eine Beteiligung auch an Franchisekonzepten aus berufsrechtlicher Sicht und insbesondere nach Patientenschutzaspekten keinen Bedenken.

Die Gesundheitsreform fördert die Bildungen von Ketten in der Gesundheitsbranche. Eine Art davon ist Franchising. Für Teilnehmer fällt eine Lizenzgebühr an (bei McZahn spricht man von 35 000 Euro Eintrittsgeld zuzüglich laufender Abgaben von 30 bis 40 Prozent vom Umsatz in den ersten drei Jahren, respektive 45 Prozent ab dem vierten Jahr).

Ein paar harte Zahlen für den Hinterkopf: Was die Finanzierungsstruktur bei der Existenzgründungen und die Umsätze aller Praxen betrifft, sprechen die Zahlen der KZBVStatistik eine klare Sprache. Gemäß der Auswertung der statistischen Erhebungen des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) 2005 belaufen sich die Anteile des zahnärztlichen Honorars in der Prothetik hierzulande im Schnitt auf 41 Prozent versus 59 Prozent Material- und Laborkosten (MuL); im europäischen Umfeld 57 Prozent zu 43 Prozent, also gerade umgekehrt. In den Anfangsjahren erzielen die Praxen im Mittel ein Einnahmesaldo von 20,3 Prozent, die Betriebsausgaben fressen 79,7 Prozent der Gesamteinnahmen. Der Anteil der Praxen, die ein Minus erwirtschaften, liegt bei 22,5 Prozent.

Skeptiker sehen denn auch die Gefahr, dass hohe Lizenzgebühren den Franchisenehmer, sprich den Zahnarzt, stark unter wirtschaftlichen Druck setzen. „Überhaupt“, so der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz, „könnte jeder Patient, der in eine solche Praxis geht, zu schnell mit einem HKP herauskommen. Und die Patienten können die hier versprochenen Vorteile von jedem niedergelassenen Zahnarzt bekommen, der mit einem entsprechend preiswerten Labor zusammenarbeitet.“ Fedderwitz weiter: „Jeder Franchisegeber ist an Umsatz interessiert und McZahn ist nicht die Caritas.“

Noch wurden die vollmundigen Ankündigungen von der McZahn Aktiengesellschaft (AG) nicht direkt umgesetzt. McZahn-Gründer „Werner Brandenbusch kennt sich sehr gut aus mit Informationen, die vage bleiben. Eine Recherche im Internet reicht vollkommen aus, um dem Self-Made-Man aus Willich als einen großen Kenner des PR-Rummels zu erkennen, der in immer gleichen Phrasen seine mehr oder weniger profunden Dienstleistungen anbietet“, schreibt die „Mediale Medizin-Information“ (mmi) aus Freising (http://www. medialemi.de). Weiter: „Die Projekte, die Brandenbusch anfasst, haben immer eine große Medienresonanz und versanden trotzdem immer wieder in der Bedeutungslosigkeit.“

Beobachter fragen sich auch, warum Brandenbusch zur Vertragsunterzeichnung mit der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft nach Shanghei reiste, wenn deren Vertreter laut mmi Restaurantbesitzer im heimischen Krefeld und AG-Vorstandsmitglied ist.

Geteiltes Echo

Das Echo auf den Start jetzt aktuell von Mc-Zahn war denn auch durchwachsen.

„Was auf der Internet-Seite angekündigt wird, sind ausschließlich Absichtserklärungen,“ moniert die mmi – die besonders kritisch auf andere Geschäftsideen der Initiatoren verweist – die ihres Erachtens fehlenden Nachweise.

Die Innungen der Zahntechniker fürchten um Tausende Arbeitsplätze und Verluste bei der „qualitäts- und wohnortnahen Versorgungsstruktur in Deutschland“.

Die Verbraucherzentralen finden das Angebot einwandfrei, empfehlen aber dennoch preisbewussten Kunden, die Preise von Zahnärzten zu vergleichen.

Der Blick ins Ausland zu einem anderen Anbieter: Nur dank einer Steuerfinte unterbietet etwa laut einem Bericht der „Wiener Zeitung“ die schwedische Billig-Praxis „City Dental“ die Konkurrenz: Sie beschäftige zwölf osteuropäische Ärzte, die jeweils nur ein halbes Jahr im Land blieben, und drücke sich so um die Sozialabgaben, die eine längere Anstellung mit sich brächte.

Immerhin erscheint die Idee mit den Dumpingkosten hierzulande in einem besonderen Licht vor dem Hintergrund, dass sich die Regierung nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ in diesen Tagen bemüht, gegen verlockende Schleuderpreise bei Nahrungsmitteln vorzugehen – zum Schutze des Verbrauchers.

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