Die Police fürs Praxis-Auto

Voller Schutz oder kleines Risiko

Ob sich die Vollkaskoversicherung für den drei Jahre alten Praxiswagen noch lohnt, lässt sich immer nur im Einzelfall klären. Doch wer bei seiner Autoversicherung etwas genauer hinschaut, der fährt mit Sicherheit günstiger. Zu beachten dabei: Wenn sich der kostenbewusste Zahnarzt zu einem Anbieteroder Tarifwechsel entschlossen hat, dann sollte er sich beeilen. In der Regel muss die alte Police bis spätestens 30. November schriftlich gekündigt sein.

Die Kosten für das Auto steigen und steigen. Beim Benzin wird die Marke von 1,50 Euro je Liter Super sicher demnächst erreicht werden. Um die Mehrausgaben an anderer Stelle wieder aufzufangen, sollte sich der Zahnarzt regelmäßig das Versicherungspaket für seinen Praxiswagen genau anschauen und eventuell neue Verträge abschließen.

Grundsätzlich vorgeschrieben ist dabei für alle Halter von Kraftfahrzeugen zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung. Da Schäden bei Autounfällen nicht selten in die Millionenhöhe gehen, sollte hier in jedem Fall eine Versicherung mit einer unbegrenzten Deckungssumme abgeschlossen werden. Eine Insassenunfallversicherung ist dagegen in aller Regel überflüssig: Wenn Insassen verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer haben, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Individuelle Entscheidung

Über die Haftpflichtversicherung hinaus ist es dem Einzelnen freigestellt, ob er zusätzlich auch eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung abschließt. Wählt man keine der beiden Varianten, spart man auf den ersten Blick zwar die jährlichen Beiträge. Doch im Schadensfall können die nicht abgedeckten Schäden am eigenen Fahrzeug hohe Kosten verursachen. Sicherer ist es da, eine Volloder Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung zu wählen und auf diese Weise Beitragskosten zu sparen. Welche von beiden in Frage kommt, hängt stets vom Einzelfall ab. Als gängige Faustregel gilt, dass man bei einem Neuwagen in aller Regel eine Vollkaskoversicherung abschließen sollte, um dann nach drei oder vier Jahren zur Teilkasko zu wechseln. Klingt auf den ersten Blick überzeugend. Aber ganz so einfach liegt die Lösung meistens nicht. Etwa für einen Vollkasko-Fahrer, der schon lange unfallfrei gefahren ist und inzwischen einen Beitragssatz von 30 Prozent hat. Wechselt er dann in die Teilkasko, würde dieser Bonus komplett verfallen, denn bei der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreirabatt (SFRabatt). In vielen Fällen ist eine Vollkaskoversicherung daher nur unwesentlich teurer als eine Teilkaskoversicherung. Da außerdem die Typklasseneinteilungen für ein und dasselbe Fahrzeug in Voll- und Teilkasko unterschiedlich sind, kann in einzelnen Fällen (zum Beispiel bei niedrigster SF-Einstufung in Vollkasko und hoher Typklasse in der Teilkasko) eine Vollkaskoversicherung sogar billiger sein als die Teilkasko.

Grundsätzlich sinnvoll und fast in jedem Fall zu empfehlen ist die Vollkasko bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis, insbesondere bei Neufahrzeugen. Denn über den Umfang der Teilkasko über Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, hinaus, ersetzt sie auch Schäden am Fahrzeug durch Kollision, Eigenverschulden oder Vandalismus. Zudem zahlt sie durch Dritte verursachte Schäden, wenn der Verursacher den Schaden nicht selbst bezahlen kann oder nicht versichert ist. Im Schadensfall können bei einem neuen oder teuren Auto so recht hohe Summen zusammenkommen, die den höheren Tarif der Vollkaskoversicherung in aller Regel rechtfertigen. Größere jährliche Kosten entstehen regelmäßig für Neueinsteiger, die anfänglich Tarife von bis zu 230 Prozent zahlen müssen. Die Summe verringert sich in der Folge von Jahr zu Jahr.

Und auch bei Autofahrern, die viel fahren, wird sich eine Vollkaskoversicherung lohnen, weil dann die Unfallgefahr statistisch höher ist. Darüber hinaus kann die Vollkasko sinnvoll sein, wenn der Fahrer mit dem Auto privat oder beruflich häufig im Ausland unterwegs ist. Denn selbst, wenn man einen Unfall nicht verschuldet hat, ist es erfahrungsgemäß oft mühsam, von der ausländischen Versicherung des Unfallpartners den Schaden am eigenen Fahrzeug vollständig ersetzt zu bekommen.

Ab welchem Alter des Autos eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt und eher eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden sollte, hängt außer vom Wert des Autos und dem individuellen Schadensfreirabatt vor allem vom finanziellen Spielraum und der Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers ab. Auch bei einem älteren Fahrzeug kann sich schnell eine hohe Schadenssumme ergeben, die dann kurzfristig aufgebracht werden muss. So oder so lohnt sich bei einem geplanten Wechsel oder Neueinstieg ein vorheriges Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater oder eine Anfrage bei der Verbraucherberatung. Denn selbst bei identischen Leistungen weichen die Prämien der Autoversicherer teilweise bis zu 30 Prozent voneinander ab. Für einen ersten Überblick eignen sich außerdem Online-Rechner im Internet, die anhand der jeweiligen Basisdaten des Versicherungsnehmers die günstigsten Anbieter empfehlen. Ganz wichtig dabei: Bei einem geplanten Wechsel ist nicht nur die Beitragshöhe pro Versicherungsjahr wichtig, sondern auch die Frage, wie im Schadensfall zurückgestuft wird. Nach einer Rückstufung kann der Beitrag eines scheinbar günstigeren Anbieters plötzlich deutlich höher liegen als bei der vermeintlich teureren Variante.

Sonderkonditionen

Für eine Reihe von Fällen gewähren die meisten Versicherer einen reduzierten Beitragssatz. Nachlässe gelten insbesondere für mitversicherte Zweitwagen, für Versicherungsnehmer, die älter als 23 oder 25 Jahre alt sind, für Wenigfahrer (zum Beispiel unter 6000 Kilometer jährlich) oder für Versicherungsnehmer mit Garage. Neben niedrigen Tarifen bieten einige Anbieter außerdem beitragsfreie Zusatzleistungen, wie einen eingeschlossenen Schutzbrief, Schutz vor Marderbissen oder eine Aufstockung der Haftpflicht-Deckungssumme beim Mieten eines Autos im Ausland an. Vorsicht ist geboten, wenn die Versicherer zu großzügige Rabatte anbieten. Denn meist sind diese dann an bestimmte Auflagen gebunden. So können zum Beispiel maximale Kilometerleistungen vereinbart werden oder es wird bei Diebstahl nur gezahlt, wenn das Auto in der Garage gestanden hat. Auch schließen manche Versicherer einige europäische Länder aus dem Versicherungsschutz aus.

Möglichkeiten zum Wechsel

Wer sich zu einem Tarifwechsel oder einem Anbieterwechsel entschieden hat, der muss bestimmte Fristen einhalten. Dabei ist zu beachten, dass die reguläre Kündigung in der Regel spätestens am 30. November per Einschreiben beim Versicherer eingegangen sein muss. Noch sicherer ist es, sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen zu lassen. So kann man später beweisen, wann der Versicherer die Kündigung erhalten hat.

Trotz bereits eingereichter Kündigung können die bestehenden Verträge in der Regel aber auch weiter bestehen bleiben – etwa dann, wenn keine neue Versicherung gefunden wurde. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsnehmer im Kündigungsschreiben bereits eingefordert hat, für diesen Fall zu den alten Vertragsbedingungen wieder einsteigen zu können, wenn dies von Vorteil ist.

Neben der fristgerechten Kündigung gibt es noch andere Gelegenheiten, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden – nämlich innerhalb eines Monats nach einem Schadensfall (gilt auch für das Versicherungsunternehmen), innerhalb eines Monats nach einer Beitragserhöhung und bei einem Fahrzeugwechsel. In allen diesen Fällen gilt, dass der Versicherer unabhängig von Kündigungsfristen den aktuell günstigsten Anbieter auswählen kann.

Robert UhdeGrenadierweg 3926129 Oldenburg

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