Leistungsspiegel eines freien Heilberufes
Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,
mit der Veröffentlichung des neuen Verzeichnisses der zahnärztlichen Leistungen (siehe Titelgeschichte und Bekanntmachungsteil in diesem Heft) legt die Bundeszahnärztekammer eine innovative Leistungsbeschreibung vor. Sie versteht sich als Anlage einer zu novellierenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und gibt dem Zahnarzt eine Grundlage, dem Patienten eine am medizinisch Notwendigen wie auch den subjektiven Wünschen des Patienten entsprechend ausgerichtete Therapie anzubieten. Bis dahin war es ein langer, steiniger, aber auch konsequenter Weg.
Das Ganze ruht auf Basis der Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde, die Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung unter ganz wesentlicher Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde über Jahre erarbeitet haben. Sie ist Basis für das, was heute der Berufsstand zu leisten imstande ist – up to date und am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse unseres Faches ausgerichtet. Im Zentrum von Diagnose und Therapie steht eine lebensbegleitende, strukturerhaltende Prävention in sämtlichen Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Das Verzeichnis ist unter Ägide des Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht der BZÄK mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet worden. Die jetzige GOZ, die von 1988 stammt, entspricht längst nicht mehr dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat inzwischen eine intensive Weiterentwicklung und einen Paradigmenwechsel erfahren. Dem wird das neue Leistungsverzeichnis gerecht.
Das Verzeichnis ist auch die ethische Grundlage, um unsere politischen Forderungen mit Glaubwürdigkeit vorzutragen. Das wirkliche Arzttum steht dabei im Vordergrund. Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention, die die Basis unseres zahnärztlichen Handelns darstellt. Dies ist ein gravierender Punkt, den wir in die jetzt laufenden Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium um eine Novellierung der GOZ einbringen.
Von Bedeutung ist, dass das jüngste Gespräch der BZÄK-Verbandsspitze mit Staatssekretär Klaus Theo Schröder erbracht hat, dass es nicht – wie 1988 bei der GOZ – eine abgeschlossene Leistungsbeschreibung geben, sondern dass die neue GOZ zukunftsoffen gestaltet werden soll. Hier wird es aber noch viel Klärungsbedarf geben. Doch in punkto Novellierung der GOZ stehen noch schwierige Zeiten bevor. Das Bundesgesundheitsministerium vertritt den Standpunkt, dass der BEMA ausreichend wissenschaftlich begründet sei, um auch entsprechende Grundlage für die GOZ sein zu können. Die Bundeszahnärztekammer stellt demgegenüber klar, dass eine neue GOZ die gesamte präventionsorientierte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde umfassen muss. Dazu soll der von der Arbeitsgruppe GOZ im Ministerium erarbeitete Leistungskatalog mit dem der BZÄK abgeglichen werden. Es soll geprüft werden, ob es sich dabei nur um einen erweiterten BEMA handelt oder tatsächlich der Leistungsspiegel eines freien Heilberufes wiedergegeben wird. Darauf allein wollen wir es nicht ankommen lassen: Parallel dazu wird die BZÄK den Abgleich selbst in die Hand nehmen und von der Wissenschaft bewerten lassen.
Ganz wichtig: Es kommt für uns nicht nur darauf an, ob bestimmte Leistungen in den neuen Katalog aufgenommen werden, sondern ausschlaggebend ist, wie und in welchem inneren Zusammenhang sie beschrieben sind. Vor allem warnen wir ganz eindringlich davor, dass eine Bematisierung der GOZ greift. Eine neue Leistungsbeschreibung macht nur Sinn, wenn der wissenschaftlichen Systematik auch wirklich Rechnung getragen wird. Falls dies als Basis der Arbeitsgruppe nicht akzeptiert wird, müssen wir die Teilnahme an weiteren Gesprächen in Frage stellen. Das Ergebnis bleibt jetzt abzuwarten. Aber eins steht fest: Unser Berufsstand kann und will an einem aus zahnmedizinisch präventionsorientierter Sicht nicht zu verantwortenden Flickenteppich nicht mitwirken. Daran werden wir unser weiteres Handeln ausrichten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer