In den Händen der Kammer
„Die Selbstverantwortung wird gestärkt, der Bürokratieabbau vorangetrieben und dadurch die Patientensicherheit gesteigert“, so kommentierte der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Vereinbarung mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. „Es ist ein Erfolg und bürokratische Entlastung für die Zahnarztpraxen und die Bezirksregierungen, wenn der Modellversuch zur Medizinprodukteüberwachung erfolgreich verläuft.“
Sachverstand der Kammer
Zum Hintergrund: In einem Modellversuch hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Sachverstand der Landeszahnärztekammer bei der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes eingebunden. Möglich wurde das Ganze durch den Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen. Die neue Landesregierung hatte es sich zur Aufgabe gemacht, Bürokratieabbau zu betreiben und das Projekt mit den Zahnärzten gilt als ein Beispiel dafür.
Das Modell läuft zunächst über ein Jahr. Die zuständigen Behörden werden von den routinemäßigen Praxisbegehungen entlastet, diese Aufgabe übernimmt nun die Berufsvertretung. Dr. Gerhardus Kreyenborg, zuständiger Referent im Kammervorstand, erklärt, dass der gesamte Bereich nun in den Zuständigkeitsbereich der zahnärztlichen Selbstverwaltung gelegt worden sei: „Mit dieser Selbstverantwortung gilt es nun, verantwortungsvoll umzugehen.“
Ziel des Modellversuchs ist es, die Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe besser für die veränderten Anforderungen im Bereich Hygiene fit zu machen. Das umfasst das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die neue Empfehlung des Robert Koch-Instituts zur Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis sowie haftungsrechtliche Probleme bei Nichteinhaltung der Bestimmungen. Das Fortbildungsangebot der Kammer gilt für alle Praxen im Kammerbereich. Es werden intensive Schulungen abgehalten, die sich sowohl an Zahnärzte wie auch an das Praxispersonal richten. „Damit sollen die Teilnehmer besser in die Lage versetzt werden, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und einzuhalten“, erläutert Kreyenborg. „Wir wollen, dass jede Praxis durch vorherige verlässliche Information exakt weiß, wie die Anforderungen im Einzelnen erfüllt werden können. Darüber hinaus werden die Begehungen für die Praxen kostenfrei durchgeführt, nachdem bislang dafür Gebühren zwischen 500 und 2 300 Euro erhoben wurden.“
Die Sachverständigen der Kammer stehen künftig dem Land wie auch den einzelnen Zahnärzten als sachkundige und beratende Anlaufstelle zur Verfügung. Die Auswahl der Praxen für die Begehungen übernimmt – nach Risiko abgestuft und nach dem Zufallsprinzip – die Kammer.
Vorgaben angemessen reduziert
Während der Dauer des Modellversuchs ist festgelegt, dass die zuständigen Behörden keine eigenen Begehungen durchführen. Kammer und Ministerium haben nicht notwendige Vorgaben – das betrifft insbesondere die Validierung von Verfahren mit Dampf-Kleinsterilisatoren und die Auffrischung der Sachkunde des Praxispersonals – überprüft und auf ein angemessenes Maß reduziert.
Kammerpräsident Dr. Walter Dieckhoff zeigte sich über die Vereinbarung mit dem Ministerium erfreut: „Gemeinsam mit dem Land ist es gelungen, den Bürokratieabbau zu unterstützen.“
Noch vor den Sommerferien will die Kammer mit den ersten Schulungsmaßnahmen beginnen. Die ersten Begehungen durch Kammermitarbeiter sollen frühestens im dritten Quartal 2006 starten.
Die Zahnärztekammer Hessen hatte vergangenes Jahr ein über fünf Jahre laufendes Pilotprojekt zur Umsetzung des Medizinprodukte- und Infektionsschutzgesetzes gestartet. Die erste Pilotphase ist erfolgreich verlaufen. Die zm werden darüber gesondert berichten.