Ein starker Kurs
Nach einer launigen landestypischen Begrüßung durch die beiden Düsseldorfer Gastgeber, Kammerpräsident Dr. Peter Engel (Nordrhein) und Kammerpräsident Dr. Walter Dieckhoff (Westfalen-Lippe) gingen die Beratungen der 120 BZÄK-Delegierten direkt in medias res.
BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp griff die GOZ-Diskussion der Zentralveranstaltung vom Vormittag auf. Gleiche Leistung, gleiches Geld und kostenneutral – nach diesen Prämissen solle die GOZ-Novellierung erfolgen, wenn es nach dem Willen der Politik gehe, wobei die Vereinheitlichungsbestrebungen zwischen Bema und GOZ ganz offensichtlich seien. „Das ganze Verfahren sieht uns als Statisten.“ Weitkamp ließ noch einmal die Genese der HOZ mit ihrem wissenschaftlich und betriebswirtschaftlich soliden Fundament vor den Delegierten Revue passieren: „Stellen Sie sich mal vor, wir hätten diese HOZ nicht. Wir stünden genau wie 1988 da.“ Man habe versucht, die Politik auf verschiedenen Ebenen auf die HOZ einzuschwören. Letztlich habe das Ministerium auf Druck der Kleinen Anfrage im Bundestag, einer FDPInitiative, eine Vollkostenrechnung für eine Zahnarztstunde herausgerückt, die in der Größenordnung der von der Zahnärzteschaft errechneten Zahl sehr nahe lag. Weitkamp unterstrich, dass zurzeit in der Öffentlichkeit keine Einkommensdiskussion geführt werde: „Wir kämpfen noch darum, wie wir auf der einen Seite die Ministeriums-GOZ in richtiger Weise in die Ecke drängen und auf der anderen Seite unsere HOZ in den Vordergrund bringen.“
Allein verantwortlich
Wichtig war es dem BZÄK-Präsidenten, dass die BZÄK einen Führungsanspruch bei der GOZ-Novellierung erhebt. Die BZÄK sei für die private Gebührenordnung allein verantwortlich und begrüße dabei jede Hilfe, wobei diese allerdings mit der BZÄK abgestimmt sein müsse. Einzelvorstößen erteilte er eine Absage. Der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz, gleichzeitig Delegierter der Kammer Hessen, betonte, dass die KZBV als Vertretung der Vertragszahnärzte, die immerhin 86 Prozent der gesamten Zahnärzteschaft ausmache, ein grundlegendes Interesse habe, sich beratend einzuklinken, wenn es um die GOZ als betriebswirtschaftliches Standbein der Vertragszahnarztpraxis und um die geplante Änderung der Mehrkostenvereinbarung gehe. Eng mit der GOZ-Novellierung und der HOZ verbunden ist auch die Frage, wie man die komplexen und schwierigen Botschaften dazu in die Öffentlichkeit transportiert. Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich skizzierte die Strategie der Öffentlichkeitsarbeit, die, nachdem die HOZ endgültig im Juni vorlag, zusammen mit dem BZÄK-Senat für privates Leistungs- und Gebührenrecht, dem Prognos-Institut und der PRAgentur Hill & Knowlton Communications erarbeitet wurde. Dazu wurde – nach entsprechender Abstimmung in den relevanten Gremien – ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet und umgesetzt. Neben internem Lobbying auf breiter Ebene zur Information und Motivation ging es darum, seriöse und glaubhafte Multiplikation nach draußen zu betreiben. „Die Aktivitäten des BMG müssten durchleuchtet und die Informationen zielgruppengerecht aufgearbeitet werden. „Ganz wichtig ist, dass die Bundes- und Länderebene dabei mit einer Stimme spricht“, unterstrich Oesterreich.
Mit ausführlichen Beispielen untermauert, verdeutlichte der Vorsitzende des BZÄK-Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht Dr. Peter Engel den Delegierten den Werdegang sowie die Knackpunkte der GOZ-Novellierung. Es gehe dem BMG dabei primär um finanzielle Aspekte: „Tradiertes Denken wird perpetuiert, und essenzielles Umdenken wird aus Angst vor Irritationen vermieden.“ Engel betonte: „Die HOZ ist keine Verhandlungssache, sondern sie ist die fachlich unbestreitbare Vorlage der deutschen Zahnärztekammern im Verbund mit der Wissenschaft zur Novellierung der GOZ 1988.“ Er machte deutlich, dass die GOZ-Novellierung des BMG nicht akzeptabel sei: Ohne Überführung der inneren Logik der wissenschaftlichen Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bleibe der Entwurf trotz der Veränderung von Details „zwingend fachlich unstimmig“. Drei „big points“ führte Engel an, mit denen die Zahnärzteschaft nicht leben könne: Erstens, dass die adhäsive Zusatzleistung bei SDAFüllungen im Frontzahnbereich nicht zum Tragen kommen soll. Zweitens, dass Umrelationierungen und Umbewertungen nicht vor fachlichem, sondern vor ressourcenorientiertem Hintergrund erfolgen sollen. Drittens, dass durch die Mehrkostenregelung für GKV-Patienten die unterschiedlichen Rechtssysteme von GKV und PKV vermischt werden.
Zum Themenkomplex GOZ fassten die Delegierten eine Reihe von Beschlüssen (siehe Kasten), unter anderem soll die HOZ als gültige zahnärztliche Gebührenordnung etabliert werden. Die Regierung wird aufgefordert, eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende innovative Gebührenordnung vorzulegen.
International erfolgreich
Ein berufspolitisch wichtiges Feld sind internationale Belange. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels berichtete von der erfolgreichen Arbeit im Weltzahnärzteverband FDI, wo sich die deutsche Delegation mit ihren politischen Forderungen sehr gut einbringen und durchsetzen konnte (siehe Bericht in diesem Heft Seite 76 ff). Ein weitreichender Erfolg habe sich außerdem durch Lobbying auf europäischer Ebene unter Einbindung des Brüsseler Büros der BZÄK abgezeichnet. In der geplanten neuen EU-Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie war zunächst ein Passus vorgesehen, in dem die Beweislastumkehr wieder eingeführt werden sollte. Durch konsequentes Argumentieren und konsertiertes Vorgehen aller Heilberufler auf europäischer Ebene sei es gelungen, diesen Passus wieder zu streichen. Sprekels: „Wir haben es geschafft, die Gefährdungshaftung ist vom Tisch.“ Das Thema werde den Berufsstand allerdings während des parlamentarischen Werdegangs der Richtlinie weiter verfolgen, warnte er.
Das modulare System
Neben dem GOZ-Komplex war das modulare System der postgradualen Fort- und Weiterbildung ein weiterer großer Schwerpunkt der Bundesversammlung. Dr. Walter Dieckhoff in seiner Funktion als alternierender Vorsitzender des gemeinsamen Beirats Fortbildung der BZÄK und DGZMK legte den Delegierten ausführlich das Modell dar, das von BZÄK, DGZMK und VHZMK in jahrelanger intensiver Vorarbeit durch die zuständigen Gremien und Fachkreise entwickelt und im Sommer vom Vorstand der BZÄK verabschiedet wurde. Es regelt die Fort- und Weiterbildung in Kooperation zwischen Kammern und Hochschulen, beruht auf den Forderungen des Wissenschaftsrats und berücksichtigt die sich verändernde Hochschullandschaft im Rahmen des Bologna-Prozesses. Zur Umsetzung haben die BZÄK, die DGZMK und die VHZMK eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
„Das Modell läuft nur, wenn wir es gemeinsam machen“, betonte Dieckhoff. Es zeichne sich durch wechselseitige durchlässige Anrechenbarkeiten aus, wobei die klassische Weiterbildung bestehen bleiben solle „Der Fachzahnarzt ist weiterhin ganz oben.“ Das postgraduale modulare System stelle eine Empfehlung für die Kammern dar und biete die strategische Basis für die Neuausrichtung der Fort- und Weiterbildung. „Es geht darum, überzeugende Argumente zu liefern und tragfähige Konzepte einzubringen. Vor allem geht es darum, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln und auseinanderlaufende Entwicklungen zu beeinflussen“, so Dieckhoff.
Die Delegierten berieten eingehend zum Thema. Wichtig sei es, gemeinsame Wege zu beschreiten, zum Vorteil des Berufsstandes zu agieren und den Wildwuchs auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung zu regeln. Das Heft der Strukturierung dürfe man nicht der Gerichtsbarkeit überlassen. Ein entsprechender Antrag, den die Koordinierungskonferenz Fort- und Weiterbildung der Länderkammern auf ihrer Sitzung am 7. November in Berlin zuvor erarbeitet hatte, wurde von der Bundesversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet.
Der Gedanke der Freiberuflichkeit zog sich wie ein roter Faden durch sämtliche Beratungspunkte. Ihm verliehen die Delegierten in einer entsprechenden Resolution Ausdruck. Zahlreiche weitere Themen bestimmten die weiteren Beratungen in Düsseldorf, die gekonnt von Versammlungsleiter Dr. Rainer Jaekel moderiert wurden. Dazu gehörten zum Beispiel das Telekommunikationsgesetz, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder das Berufsbild des Zahnarztes (Beschlüsse siehe Kasten). Natürlich spielte auch der Haushalt eine Rolle, wobei der Haushaltsplan 2008 als ausgeglichen festgestellt und dem Vorstand für das vergangene Jahr Entlastung erteilt wurde.
Den „Ausdruck um die Sorge und das Wohl des Berufsstandes mit klarem Blick nach vorn“ bescheinigte Präsident Weitkamp in seinem Schlusswort der Bundesversammlung, für deren organisatorisch reibungslosen Ablauf die BZÄK-Verwaltung sorgte. Die eingeschlagene Richtung des BZÄK-Vorstandes sei durch die gefassten Beschlüssen deutlich bestätigt worden.