Die Bürgerrechte sind in Gefahr
Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,
mit Vehemenz haben sich die Freien Berufe gegen die Pläne der Bundesregierung gewandt, künftig die Abhörmöglichkeiten durch Polizei, Zollfahndung und Geheimdienste auszuweiten. Auch wir Ärzte sind betroffen, denn diese werden vor der ärztlichen Schweigepflicht nicht mehr halt machen. Werden die Pläne so umgesetzt, wie sie jetzt auf dem Tisch liegen, dann können auch Steuerberater, Psychotherapeuten, Journalisten und Wirtschaftsprüfer ihren Mandanten keinen Vertrauensschutz mehr garantieren. Nur noch Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sollen von der Aufweichung der Gesetzesbestimmungen durch die neue Regelung ausgenommen werden. Hierdurch wird zweierlei Recht geschaffen.
In der Bundespressekonferenz haben wir Zahnärzte auf Einladung des Bundesverbandes der Freien Berufe zusammen mit Vertretern der Anwälte, Ärzte und Journalisten dezidiert in der Öffentlichkeit dagegen Stellung bezogen (siehe Bericht Seite 24). Es geht darum, dass wesentliche angestammte Teile des geschützten Vertrauensraums des Bürgers, die im Grundgesetz verbrieft sind, letztlich aufgebrochen und für staatliche Überwachungszwecke geöffnet werden sollen. Diese Ziele verfolgt jedenfalls das Bundesinnenministerium mit den Neuregelungen der Telekommunikationsüberwachung und des Zollfahndungsdienstgesetzes.
Es ist nicht einzusehen, dass wir Ärzte und Zahnärzte, die wir seit 2 400 Jahren unser ärztliches Geheimnis wahren, nun zu Vertrauten zweiter Klasse gemacht werden sollen. Das widerspricht allem, was sich mit der medizinischen Tradition und dem hippokratischen Eid seit Anbeginn unserer europäischen Kultur verbindet. Das Bisschen, das wir noch an Freiheit und Vertrauensschutz haben, lässt sich nicht dadurch verteidigen, dass man es ad absurdum führt. Es ist doch schizophren, dass man etwas schützen will, indem man es wegnimmt! Ich kann nur davor warnen, dass mit solchen Maßnahmen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient massiv zerstört wird. Als besonders eklatant ist der Fall zu nennen, dass ein Arzt oder Zahnarzt, der zum Beispiel Muslime unter seinen Patienten hat, sofort verdächtigt und mit geheimer Ausspähung überzogen wird.
Abhörverbote, Zeugnisverweigerung, Berufsgeheimnis sind Ausdruck der Bürgerrechte und beschreiben eine der vornehmsten Verpflichtungen der Freien Berufe – nämlich den Kernbereich des Vertrauens, das die Bürger in die Freiberufler setzen, zu schützen. Dieses Vertrauen ist die wesentliche Grundlage der Leistung der Freien Berufe. Ein Arzt kann nur mit umfassenden Informationen eine Anamnese machen und eine Diagnose erstellen. Gleichzeitig gilt dies selbstverständlich auch für den Zahnarzt, der nicht nur häufig „Beichtvater“ seiner Patienten ist, sondern bei der Ursachenforschung (zum Beispiel dem Grund für Parafunktionen) auch in die Intimsphäre eindringen muss. Anwälte und Steuerberater können nur ihre Aufgabe als positive Unterstützer des Rechtsstaates – als Organe der Rechtspflege – wahrnehmen, wenn sie rückhaltlose Informationen erhalten. Der Journalist bedarf des Hinweises auf Missstände, um als „vierte Gewalt“ im Staat Wirksamkeit zu entfalten.
Sowohl als Berufsangehörige wie auch als Bürger müssen wir entschieden gegen die Vorhaben der Regierung vorgehen. Ein Einbruch in die angestammten Bürgerrechte ist auch durch eine mögliche Gefahrenabwehr nicht zu rechtfertigen. Der Staat darf sich nicht vom Rechtsstaat zum Präventivstaat wandeln!
Wenn jetzt versucht wird, im Alltag der Kriminalitätsprävention, der Strafverfolgung und des Staatsschutzes zum Teil als lästig empfundene Teile des Rechtsstaates zu minimieren oder ganz abzuschaffen, mag das menschlich verständlich sein, ist aber vor dem Hintergrund der Selbstprivilegierung der Politik eher schändlich zu nennen. Sicherheit ist zwar wichtig, und in Sicherheit im Rechtsstaat zu leben ist das legitimierte Bedürfnis der Mitbürger. Eine weitere Einschränkung des Rechtsstaates ist aber ein zu hoher Preis.
Deshalb werden wir uns seitens der Bundeszahnärtztekammer auch weiterhin gegen einen totalen Überwachungsstaat und die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht einsetzen – im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer